Rechtsprechung
| BVerwG, 18.10.2006 - 1 B 174.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; Möglichkeit des Widerrufs der Asylanerkennung und Flüchtlingsanerkennung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2006 - 16 A 4051/05
- BVerwG, 18.10.2006 - 1 B 174.06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 1 B 174.06
Unter "Schutz" ist nach Wortlaut und Zusammenhang der Wegfall-der-Umstände-Klausel ausschließlich der Schutz vor erneuter Verfolgung zu verstehen (Urteile vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 = Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 15 = DVBl 2006, 511 und vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen). - BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04
Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …
Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 1 B 174.06
Unter "Schutz" ist nach Wortlaut und Zusammenhang der Wegfall-der-Umstände-Klausel ausschließlich der Schutz vor erneuter Verfolgung zu verstehen (Urteile vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 = Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 15 = DVBl 2006, 511 und vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen).
- OVG Niedersachsen, 27.05.2010 - 10 LB 60/07
Gefahr eigener Verfolgung eines Flüchtlings bei gegen Dritte gerichteten …
Daher tritt nach der Systematik der Richtlinie das etwaige Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft unbeschadet des Rechts des Betroffenen ein, um die Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus zu ersuchen (vgl. EuGH…, Urteil vom 2. März 2010, a.a.O., Rdnr. 80; vgl. in Bezug auf § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG: BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 -, BVerwGE 126, 243; Beschluss vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 1 B 174.06 -, Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 23; Beschluss vom 27. November 2007 - BVerwG 10 B 86.07 -, juris). - VG Hamburg, 14.01.2011 - 11 A 1148/06
Türkei: Widerruf der Asylberechtigung Berücksichtigung der Entscheidung des des …
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG schon bisher dahingehend ausgelegt, dass die Asylanerkennung insbesondere dann zu widerrufen ist, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht (BVerwG…, Urteil vom 1. November 2005, BVerwGE 124, 276 ff. Juris Rn. 17;… Urteil vom 18. Juli 2006, AuAS 2006, 246 ff., Rn. 16, juris; Beschluss vom 18. Oktober 2006, 1 B 174/06, Rn. 4. juris). - VG Gießen, 22.01.2008 - 1 E 398/07
Türkei: Widerruf der Asylanerkennung rechtswidrig; keine dauerhafte Veränderung …
Unter "Schutz" ist nach Wortlaut und Zusammenhang der Wegfall-der-Umstände-Klausel ausschließlich der Schutz vor erneuter Verfolgung zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 01.11.2005 - 1 C 21.04-, BVerwGE 124, 276; BVerwG, Urteil vom 18.07.2006 -1 C 15.05 -, BVerwGE 126, 243; BVerwG, Beschluss vom 18.10.2006 - 1 B 174.06 -, Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 23).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.2007 - 5 B 66.07 (1 B 174.06) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Anhörungsrüge gegen einen Beschluss über die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Beschwerdeverfahren mangels Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 06.06.2007 - 5 B 66.07
- BVerwG, 27.06.2007 - 5 B 66.07 (1 B 174.06)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06
Erhebung einer Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 5 B 66.07
Rn. 2 Der Senat kann offenlassen, ob ihrer Zulässigkeit entgegensteht, dass sie nicht durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule erhoben worden ist (§ 152a Abs. 2 Satz 5, § 67 Abs. 1 VwGO; s. Beschluss vom 10. Februar 2006 - BVerwG 5 B 7.06 -) oder hier mit Blick darauf, dass sich der Kläger gegen einen Beschluss wendet, durch den der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festgesetzt worden ist, eine Ausnahme vom Vertretungserfordernis greift. - BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06
Kündigungszustimmung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf freiem Arbeitsplatz
Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 5 B 66.07
Er hat bereits das Vorbringen des Klägers zur Vertretung der Beigeladenen, zur aus der Sicht des Klägers Unwirksamkeit der Bevollmächtigung des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen, in seinem Beschluss vom 11. Dezember 2006 (BVerwG 5 PKH 34.06 ) ersichtlich zur Kenntnis genommen und erwogen, aber als im Ergebnis nicht durchgreifend erkannt. - BVerwG, 11.12.2006 - 5 B 174.06
Fehlen einer innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist erfolgten Begründung …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 5 B 66.07
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 2007 (BVerwG 5 B 174.06 ) betreffend die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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