Rechtsprechung
| BVerwG, 05.08.2005 - 1 B 181.04 (1 PKH 49.04) |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Unglaubhafte oder unsubstanziierte Angaben zum Verfolgungsschicksal im Rahmen der Gewährung von Asyl - Ablehnung eines substanziierten Beweisantrags - Beweiswert eines in Fotokopie vorgelegten Strafurteils eines Militärgerichts in Syrien
- Wolters Kluwer
Unglaubhafte oder unsubstanziierte Angaben zum Verfolgungsschicksal im Rahmen der Gewährung von Asyl; Ablehnung eines substanziierten Beweisantrags; Beweiswert eines in Fotokopie vorgelegten Strafurteils eines Militärgerichts in Syrien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2004 - 1 LB 20/02
- BVerwG, 05.08.2005 - 1 B 181.04 (1 PKH 49.04)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.11.2003 - 1 B 100.03
Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ablehnung von …
Auszug aus BVerwG, 05.08.2005 - 1 B 181.04
Rn. 4 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich das Oberverwaltungsgericht bezieht, ist zwar anerkannt, dass die Tatsachengerichte auch substantiierten Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen nicht nachgehen müssen, wenn die Schilderungen des Asylbewerbers zu seinem Verfolgungsschicksal in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich sind (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 24. November 2003 - BVerwG 1 B 100.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 277 m.w.N.).Bezieht sich ein substantiierter Beweisantrag zur Stützung des eigenen Vortrags hingegen etwa auf einen unmittelbar an dem behaupteten Geschehen beteiligten Zeugen, so darf das Tatsachengericht diesen Beweisantrag nicht schon deshalb ablehnen, weil es den Tatsachenvortrag, zu dem der Zeuge gehört werden soll, für unglaubhaft hält (Beschluss vom 24. November 2003, a.a.O.).
- BVerwG, 27.02.2001 - 1 B 206.00
Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Auszug aus BVerwG, 05.08.2005 - 1 B 181.04
Entgegen der Auffassung der Beschwerde reicht es zur Begründung und Darlegung für die eigene Sachkunde des Gerichts grundsätzlich aus, wenn es sich hierbei auf eine gesicherte Auskunftslage stützen kann (vgl. etwa Beschluss vom 27. Februar 2001 - BVerwG 1 B 206.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 46).
- VGH Hessen, 23.11.2005 - 11 UE 3311/04
Asyl; Iraner, Tätigkeit in monarchistischer Exilgruppierung
Einem solch gänzlich allgemein gehaltenen, hinsichtlich der unter Beweis gestellten Tatsachen nicht näher substantiierten Beweisantritt braucht nicht entsprochen zu werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. August 2005 - BVerwG 1 B 181/04.A -, Juris). - BVerwG, 15.04.2008 - 10 B 100.07
Verfahrensrecht, Revisionszulassungsantrag, Verfahrensmangel, …
Eine eigene Sachkunde ergibt sich aus der Bezugnahme des Gerichts auf die in das Verfahren eingeführten Lageberichte des Auswärtigen Amtes von 1999 und 2006 (UA S. 12 f.) nicht (zur Darlegung der eigenen Sachkunde vgl. Beschluss vom 5. August 2005 - BVerwG 1 B 181.04 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 313 = juris Rn. 6).Rn. 4 Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in früheren Entscheidungen darauf hingewiesen, dass die Einholung von amtlichen Auskünften und Sachverständigengutachten nicht allein wegen der Schwierigkeit der Beurteilung der Echtheit von in Kopie vorgelegten Urkunden und deren voraussichtlich nicht abschließend zu ermittelnder Echtheit abgelehnt werden darf (Beschluss vom 5. August 2005 - BVerwG 1 B 181.04 - a.a.O. Rn. 5).
- OVG Niedersachsen, 23.05.2007 - 9 LA 229/06
Voraussetzungen für einen Widerruf des Abschiebungsschutzes nach § 73 …
In solchen Fällen muss der Tatsachenrichter dem Asylbewerber vielmehr auf einen substantiierten Beweisantrag hin die Möglichkeit einräumen, ihn doch noch von der Wahrheit seines Verfolgungsvortrags zu überzeugen (BVerwG, Beschluss vom 5.8.2005 - 1 B 181/04, 1 B 181/04 (1 PKH 49/04) - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 313).
- OVG Sachsen, 11.12.2023 - 6 A 519/21
Asyl (Kamerun); Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung von Beweisanträgen …
Rn. 7 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 5. August 2005 - 1 B 181.04 -, juris Rn. 4, v. 24. November 2003 - 1 B 100.03 -, juris Rn. 4 m. w. N.) ist anerkannt, dass die Tatsachengerichte auch substantiierten Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen nicht nachgehen müssen, wenn die Schilderungen des Asylbewerbers zu seinem Verfolgungsschicksal in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich sind.Das muss jedenfalls dann gelten, wenn der Verfolgungsvortrag nicht in unauflösbarer Weise unschlüssig oder widersprüchlich ist, sondern trotz der festgestellten Ungereimtheiten noch möglich erscheint (BVerwG, Beschl. v. 5. August 2005 a. a. O.).
- BVerwG, 04.09.2025 - 1 B 12.25 Das Tatsachengericht muss auch substantiierten Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen dann nicht nachgehen, wenn die Schilderungen des Klägers zu seinem Verfolgungsschicksal in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 5. August 2005 - 1 B 181.04 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 313 Rn. 4).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - 6 A 860/21
Verletzung des rechtlichen Gehörs im asylgerichtlichen Verfahren
Rn. 22 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2007 - 5 B 172.07 -, juris Rn. 3, vom 5. August 2005 - 1 B 181.04 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 313 =juris Rn. 4, und vom 24. November 2003 - 1 B 100.03 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 277 = juris Rn. 4; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. März 1997 - 2 BvR 323/97 -, juris Rn. 4. - OVG Sachsen, 18.03.2024 - 6 A 460/22
Antrag auf Zulassung der Berufung; Folgeantrag; Kamerun
Rn. 9 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 5. August 2005 - 1 B 181.04 -, juris Rn. 4;… v. 24. November 2003 - 1 B 100.03 -, juris Rn. 4 m. w. N.) ist anerkannt, dass die Tatsachengerichte auch substantiierten Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen nicht nachgehen müssen, wenn die Schilderungen des Asylantragstellers zu seinem Verfolgungsschicksal in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich sind. - OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2023 - 13 A 10442/22
Zuerkennung von Flüchtlingsschutz; Ausschluss wegen mit List begangener Straftat
Überdies sei in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass die Tatsachengerichte selbst substantiierten Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen nicht nachgehen müssten, wenn die Schilderungen des Asylbewerbers zu seinem Verfolgungsschicksal in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich seien (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. August 2005 - 1 B 181.04 - und vom 24. November 2003 - 1 B 100.03 -, jeweils nach juris und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 13 A 11559/20.OVG -, nicht veröffentlicht). - VGH Hessen, 06.04.2011 - 6 A 405/11
Asylverfahren, Hilfsbeweisantrag, Berufungszulassungsantrag, Beweisantrag, …
Ein Gehörsverstoß ist vielmehr erst dann gegeben, wenn die Ablehnung des zulässigen Beweisantrags im Prozessrecht schlechterdings keine Stütze mehr findet, das heißt, wenn aus den vom Gericht genannten Gründen ein Beweisantrag überhaupt nicht abgelehnt werden kann, wenn das Gericht den ohne weiteres erkennbaren Sinn des Beweisantrags nicht erfasst hat oder wenn die von dem Gericht gegebene Begründung offensichtlich unrichtig oder unhaltbar ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 5. August 2005 - BVerwG 1 B 181/04 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG N r. 313). - VG Schleswig, 09.08.2023 - 11 A 104/20
Irak: Flüchtlingseigenschaft bei Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Frauen im …
Fehlt es aufgrund dieser freien Beweiswürdigung schon an der Darlegung eines zusammenhängenden, im Wesentlichen widerspruchsfreier in Sachverhalts aus dem persönlichen Lebensbereich, so liegt kein Anlass für eine weitere Sachverhaltsermittlung, insbesondere eine Beweiserhebung, vor (BVerwG, Beschluss vom 5. August 2005 - 1 B 181.04 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
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