Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers wegen strafrechtlicher Verurteilung - Erfordernis der Berücksichtigung der Dauer des Aufenthalts in Deutschland bei der Entscheidung über die Ausweisung - Verurteilung und nicht die der Verurteilung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.1978 - I 704/77
- BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77
Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78
Die Ausländerbehörde ist zwar rechtlich nicht etwa an die strafgerichtlichen Feststellungen gebunden (vgl. auch Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45 = …4 St 38/77">NJW 1977, 2037 = DÖV 1978, 179]).
- BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78
Wenn sich aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - [BVerwGE 35, 291 [294]]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -). - BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78
Wenn sich aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - [BVerwGE 35, 291 [294]]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -).
- BVerwG, 12.05.1977 - 1 B 72.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78
Wenn sich aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - [BVerwGE 35, 291 [294]]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -). - BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78
In der Rechtsprechung des Senats ist dementsprechend anerkannt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Vorhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - [BVerwGE 48, 299 [301 f.]]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 1 B 14.76 -). - BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
Anwendung des Ausweisungstatbestandes - Feststellungen des Strafgerichts - …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78
Die in diesem Zusammenhang erheblichen Rechtsfragen sind ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - und vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 84.78 -), und zwar wie folgt:. - BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 2.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78
Auch die Dauer des Aufenthalts des Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland sowie sein sonstiges Verhalten während dieser Zeit sind bei der Abwägung zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 19. August 1977 - BVerwG 1 B 56.77 - und vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 -). - BVerwG, 19.08.1977 - 1 B 56.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78
Auch die Dauer des Aufenthalts des Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland sowie sein sonstiges Verhalten während dieser Zeit sind bei der Abwägung zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 19. August 1977 - BVerwG 1 B 56.77 - und vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 -). - BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 84.78
Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen der Begehung von Straftaten - …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78
Die in diesem Zusammenhang erheblichen Rechtsfragen sind ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - und vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 84.78 -), und zwar wie folgt:. - BVerwG, 17.09.1976 - 1 B 14.76
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78
In der Rechtsprechung des Senats ist dementsprechend anerkannt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Vorhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - [BVerwGE 48, 299 [301 f.]]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 1 B 14.76 -).
- BVerwG, 14.01.1981 - 1 B 857.80
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers - …
Diese auch auf Verurteilungen im Strafbefehlsverfahren anwendbaren Grundsätze, hat der Senat in seiner Rechtsprechung wiederholt dargelegt (BVerwGE 35, 291 [294]; 48, 299 [301];Beschlüsse vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 181.78 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 52], vom 28. Mai 1980 - BVerwG 1 B 758.80 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77
Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers - …
Die Ausländerbehörde hat bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer u.a. auch die Dauer des Aufenthalts berücksichtigenden (Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 181.78 -) Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (…Urteile vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - [a.a.O. S. 295], vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [a.a.O. S. 133 f.], vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - [BVerwGE 48, 299, 301 f.]). - VG München, 25.06.2026 - M 24 K 25.4448
Aufenthaltserlaubnis, strafrechtliche Verurteilung wegen Erschleichens von …
Vorliegend ist nichts dafür ersichtlich, dass das Verwaltungsgericht den Sachverhalt besser als die zur Strafverfolgung berufenen Staatsorgane aufklären könnte (vgl. BVerwG, B.v. 27.6.1978 - 1 B 181/78 - juris Rn. 8).
- BVerwG, 25.09.1981 - 1 B 127.81
Gesetzliche Voraussetzung der Ausweisung eines Ausländers - Prüfungsumfang der …
Diese Grundsätze hat der Senat in seiner Rechtsprechung wiederholt dargelegt (BVerwGE 35, 291 [294]; 48, 299 [301]; Beschlüsse vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 181.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 52 …und vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 B 857.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 77 = BayVBl. 1981, 186). - BVerwG, 16.09.1987 - 1 CB 32.87
Rechtsmittel
Sie darf die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ihrer Entscheidung zugrunde legen, wenn sich eine weitere Aufklärung nicht aufdrängt, was namentlich dann der Fall ist, wenn nichts dafür ersichtlich ist daß sie den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35.291 ; Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 48.299 ; Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 181.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 52; Beschluß vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 B 857.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 77; Beschluß vom 30. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 173.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 85). - BVerwG, 03.07.1980 - 1 B 770.80
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Der Kläger ist der Ansicht, das Berufungsgericht sei dadurch von dem Beschluß des Senats vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 181.78 - (auszugsweise veröffentlicht in Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 52) abgewichen, daß es im Gegensatz zum Verwaltungsgericht eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie des Art. 6 Abs. 1 GG verneint habe. - BVerwG, 22.05.1981 - 1 B 64.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Grundsätze hat der Senat in seiner Rechtsprechung wiederholt dargelegt (BVerwGE 35, 291 [294]; 48, 299 [301]; Beschlüsse vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 181.78 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 52], vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 B 857.80 - [BayVBl. 1981, 186]). - BVerwG, 28.07.1980 - 1 B 788.80
Ausübung des Ausweisungsermessens durch die Ausländerbehörde - Grundsätzliche …
In dem Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 50), auf den in der Beschwerdeschrift hingewiesen wird, ist die Rechtsprechung des Senats zusammenfassend dargestellt worden (ebenso Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 181.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 52]). - BVerwG, 31.10.1978 - 1 B 352.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Auch deswegen hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung (Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 181.78 -). - BVerwG, 07.05.1981 - 1 B 55.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung eines …
Im übrigen ist es nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht Aufgabe der Ausländerbehörde und der Verwaltungsgerichte, das Strafverfahren gewissermaßen zu wiederholen (vgl. etwa BVerwGE 35, 291 [294]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 181.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 52).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".