Rechtsprechung
| BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78 |
Volltextveröffentlichung
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Ausweisung nach Betäubungsmittelvergehen - Schutz von Ehe und Familie
Verfahrensgang
- OVG Berlin - I B 137.76
- BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78
Danach hat die Ausländerbehörde bei der Entscheidung darüber, ob eine Ausweisung vorzunehmen ist, im Rahmen ihres Ermessens zu prüfen, ob ein zu berücksichtigender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers Vorrang vor dem Interesse an seiner Ausweisung beansprucht (Urteile vom 13. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [BVerwGE 42, 133 ff.]; vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - [BVerwGE 48, 299, 302]).Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen die Ausländerbehörden im Rahmen ihres Ausweisungsermessens in bestimmten Fallgruppen, zu denen namentlich die Beteiligung am Rauschgifthandel gehört, auf den Gesichtspunkt der Generalprävention abstellen (Urteil von 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [a.a.O. S. 139]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - und von 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41 und 42]), wenn es sich nicht um Angehörige der Staaten der Europäischen Gemeinschaften handelt (Beschlüsse vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 C 20.73 - [BVerwGE 49, 60], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz a.a.O.. Nr. 49]. Der Senat, der im Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 das alleinige Abstellen auf generalpräventive Erwägungen sogar in den Fällen der Ausweisung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers in bestimmten Grenzen für zulässig erachtet hat (a.a.O. S. 139), ist in seiner Spruchpraxis stets davon ausgegangen, daß bei der Entscheidung über die Ausweisung eines Ausländers, dessen ebenfalls im Bundesgebiet lebender Ehegatte seine Staatsangehörigkeit teilt, ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein, generalpräventive Erwägungen durch Art. 6 Abs. 1 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar eine Begrenzung erfahren können, aber nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 47], vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).
Die Ausländerbehörde hat bei Vorliegen eines der gesetzlichen Ausweisungstatbestände nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (Urteile von 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - [BVerwGE 35, 291, 295]; vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [a.a.O. S. 133];… vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 -. [a.a.O. S. 301 f.]).
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78
Danach hat die Ausländerbehörde bei der Entscheidung darüber, ob eine Ausweisung vorzunehmen ist, im Rahmen ihres Ermessens zu prüfen, ob ein zu berücksichtigender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers Vorrang vor dem Interesse an seiner Ausweisung beansprucht (Urteile vom 13. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [BVerwGE 42, 133 ff.]; vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - [BVerwGE 48, 299, 302]).Aus diesem Grunde kommt es auch nicht darauf an, ob die vom Kläger aufgeworfene Frage trotz der Rechtsprechung des Senats, nach der grundsätzlich für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung die Sachlage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend ist (Urteile vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12]; vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 -. [a.a.O. S. 305]), überhaupt in dem erstrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich wäre.
Die Ausländerbehörde hat bei Vorliegen eines der gesetzlichen Ausweisungstatbestände nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (Urteile von 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - [BVerwGE 35, 291, 295];… vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [a.a.O. S. 133]; vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 -. [a.a.O. S. 301 f.]).
- BVerwG, 28.01.1977 - 1 B 4.77
Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78
Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen die Ausländerbehörden im Rahmen ihres Ausweisungsermessens in bestimmten Fallgruppen, zu denen namentlich die Beteiligung am Rauschgifthandel gehört, auf den Gesichtspunkt der Generalprävention abstellen (…Urteil von 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [a.a.O. S. 139]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - und von 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41 und 42]), wenn es sich nicht um Angehörige der Staaten der Europäischen Gemeinschaften handelt (Beschlüsse vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 C 20.73 - [BVerwGE 49, 60], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz a.a.O.. Nr. 49]. Der Senat, der im Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 das alleinige Abstellen auf generalpräventive Erwägungen sogar in den Fällen der Ausweisung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers in bestimmten Grenzen für zulässig erachtet hat (a.a.O. S. 139), ist in seiner Spruchpraxis stets davon ausgegangen, daß bei der Entscheidung über die Ausweisung eines Ausländers, dessen ebenfalls im Bundesgebiet lebender Ehegatte seine Staatsangehörigkeit teilt, ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein, generalpräventive Erwägungen durch Art. 6 Abs. 1 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar eine Begrenzung erfahren können, aber nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 47], vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).Diese Rechtsprechung geht aber auf der anderen Seite davon aus, daß sich andere Ausländer nach der Lebenserfahrung in den in Betracht kommenden Fallgruppen gerade mit Rücksicht auf eine kontinuierliche Ausweisungspraxis im Bundesgebiet ordnungsgemäß verhalten werden (Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.], vom 27. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 258.77 -, vom 8. Februar 1978 - BVerwG 1 B 81.77 -).
Da die Ausweisung eine ordnungsrechtliche Maßnahme ist, greift diese Rechtsprechung schon wegen Fehlens ordnungsrechtlicher Zwecke nicht Platz, wann eine mögliche und angemessene Wirkung der generalpräventiven Absicht nicht erwartet werden kann (Beschluß vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78
Die Ausländerbehörde hat bei Vorliegen eines der gesetzlichen Ausweisungstatbestände nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (Urteile von 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - [BVerwGE 35, 291, 295];… vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [a.a.O. S. 133];… vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 -. [a.a.O. S. 301 f.]).Das Ausländergesetz schränkt das behördliche Ermessen nicht so weit ein, daß es die Ausweisung eines wegen einer Straftat verurteilten Ausländers nur bei einer ungünstigen Prognose bezüglich seines strafrechtlichen Verhaltens gestattet; die Ausweisung kann auch dann geboten sein, wenn kein ausreichender Anhalt dafür vorliegt, daß der Ausländer sich erneut strafbar machen oder auf andere Weise die Rechtsordnung mißachten werde (Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16], vom von 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 [BVerwGE a.a.O. 293 f.]).
- BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 63.77
Ausweisungsermessen - Generalpräventive Erwägungen - Allgemeines Ausländerrecht - …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78
Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen die Ausländerbehörden im Rahmen ihres Ausweisungsermessens in bestimmten Fallgruppen, zu denen namentlich die Beteiligung am Rauschgifthandel gehört, auf den Gesichtspunkt der Generalprävention abstellen (…Urteil von 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [a.a.O. S. 139]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - und von 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41 und 42]), wenn es sich nicht um Angehörige der Staaten der Europäischen Gemeinschaften handelt (Beschlüsse vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 C 20.73 - [BVerwGE 49, 60], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz a.a.O.. Nr. 49]. Der Senat, der im Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 das alleinige Abstellen auf generalpräventive Erwägungen sogar in den Fällen der Ausweisung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers in bestimmten Grenzen für zulässig erachtet hat (a.a.O. S. 139), ist in seiner Spruchpraxis stets davon ausgegangen, daß bei der Entscheidung über die Ausweisung eines Ausländers, dessen ebenfalls im Bundesgebiet lebender Ehegatte seine Staatsangehörigkeit teilt, ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein, generalpräventive Erwägungen durch Art. 6 Abs. 1 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar eine Begrenzung erfahren können, aber nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 47], vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).Das bedeutet zwar nicht, daß die Ausweisung in jedem einschlägigen Falle rechtmäßig ist oder vorgenommen werden muß (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72- [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 29], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 [a.a.O.]).
- BVerwG, 08.02.1978 - 1 B 81.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78
Diese Rechtsprechung geht aber auf der anderen Seite davon aus, daß sich andere Ausländer nach der Lebenserfahrung in den in Betracht kommenden Fallgruppen gerade mit Rücksicht auf eine kontinuierliche Ausweisungspraxis im Bundesgebiet ordnungsgemäß verhalten werden (Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.], vom 27. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 258.77 -, vom 8. Februar 1978 - BVerwG 1 B 81.77 -).Andererseits entfällt, wie sich aus Vorstehendem ohne weiteres ergibt, die Grundlage für eine zulässige generalpräventive Ermessensausübung nicht allein deshalb, weil von dem verurteilten Ausländer selbst keine Gesetzesverstöße mehr zu erwarten sein mögen (Beschlüsse vom 4. Juli 1977 - BVerwG 1 B 107.77 - und vom 8. Februar 1978 - BVerwG 1 B 81.77 -).
- BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 2.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78
Versuchen, die Rauschgiftwelle in der Bundesrepublik Deutschland zu Geschäften zu nutzen, darf sie grundsätzlich mit angemessenen aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen begegnen (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77.-, vom 15. November 1977 - BVerwG 1 B 134.77 -). - BVerwG, 16.12.1976 - 1 B 225.76
Öffentliches Interesse an der Ausweisung und grundgesetzlicher Schutz von Ehe und …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78
Die rein ausländische Ehe ist aus diesen Gründen such denn nicht wie die Ehe eines Ausländers mit einem Deutschen zu schützen, wenn die Ausländer die Ehe im Bundesgebiet während eines ordnungsmäßigen Aufenthalts geschlossen haben (Beschluß vorn 16. Dezember 1976 - BVerwG 1 B 225.76 -). - BVerwG, 15.11.1977 - 1 B 134.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78
Versuchen, die Rauschgiftwelle in der Bundesrepublik Deutschland zu Geschäften zu nutzen, darf sie grundsätzlich mit angemessenen aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen begegnen (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77.-, vom 15. November 1977 - BVerwG 1 B 134.77 -). - BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78
Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der …
Auszug aus BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78
Nach der Rechtsprechung des Senats dürfen die Ausländerbehörden im Rahmen ihres Ausweisungsermessens in bestimmten Fallgruppen, zu denen namentlich die Beteiligung am Rauschgifthandel gehört, auf den Gesichtspunkt der Generalprävention abstellen (…Urteil von 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - [a.a.O. S. 139]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - und von 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41 und 42]), wenn es sich nicht um Angehörige der Staaten der Europäischen Gemeinschaften handelt (Beschlüsse vom 2. Juli 1975 - BVerwG 1 C 20.73 - [BVerwGE 49, 60], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz a.a.O.. Nr. 49]. Der Senat, der im Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 das alleinige Abstellen auf generalpräventive Erwägungen sogar in den Fällen der Ausweisung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers in bestimmten Grenzen für zulässig erachtet hat (a.a.O. S. 139), ist in seiner Spruchpraxis stets davon ausgegangen, daß bei der Entscheidung über die Ausweisung eines Ausländers, dessen ebenfalls im Bundesgebiet lebender Ehegatte seine Staatsangehörigkeit teilt, ohne zugleich deutscher Staatsangehöriger zu sein, generalpräventive Erwägungen durch Art. 6 Abs. 1 GG und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar eine Begrenzung erfahren können, aber nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz a.a.O. Nr. 47], vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -). - BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73
Vorrangiges Gemeinschaftsrecht - Angehörige von EG-Staaten - Ausweisung zur …
- BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69
Ausweisung eines Ausländers zum Schutze der Verkehrssicherheit in der …
- BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78
Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer - …
- BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72
Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67
Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein …
- BVerwG, 31.05.1977 - 1 B 18.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen …
- BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 191.77
- BVerwG, 28.09.1976 - 1 B 54.75
Verwertung einer im Strafregister bereits getilgten Eintragung einer Straftat bei …
- BVerwG, 28.09.1976 - 1 B 31.75
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …
- BVerwG, 27.12.1977 - 1 B 258.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 30.12.1977 - 1 B 322.77
Vorrang des Schutzes von Ehe und Familie eines Ausländers vor dem Interesse an …
- BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77
Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers - …
Diese Rechtsprechung geht aber davon aus, daß sich andere Ausländer nach der Lebenserfahrung in den in Betracht kommenden Fallgruppen gerade mit Rücksicht auf eine kontinuierliche Ausweisungspraxis im Bundesgebiet ordnungsgemäß verhalten werden (Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.], vom 27. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 258.77 -, vom 8. Februar 1978 - BVerwG 1 B 81.77 -, vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -).Das hat der Senat bereits wiederholt ausgesprochen (Beschlüsse vom 4. Juli 1977 - BVerwG 1 B 107.77 -, vom 8. Februar 1978 - BVerwG 1 B 81.77 -, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 191.78 -, vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -).
- BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78
Ausweisung eines Ausländers wegen Verurteilung wegen einer Straftat - …
Die Grundlage für eine solche generalpräventive Ermessensausübung entfällt nicht allein schon dann, wenn sich nicht feststellen läßt, daß von dem strafgerichtlich verurteilten Ausländer - etwa auf Grund gegen ihn ergriffener präventiver Maßnahmen - weiterhin eine Gefahr ausgeht (Beschlüsse vom 4. Juli 1977 - BVerwG 1 B 107.77 -, vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -, vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -). - BVerwG, 14.11.1978 - 1 B 413.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Grundlage für eine zulässige generalpräventive Ermessensausübung entfällt nicht allein deshalb, weil von dem verurteilten Ausländer keine Straftaten mehr zu erwarten sein mögen (Beschlüsse vom 4. Juli 1977 - BVerwG 1 B 107.77 - vom 8. Februar 1978 - BVerwG 1 B 81.77 -, vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -).
- BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -). - BVerwG, 13.12.1978 - 1 B 487.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Frage hat deswegen keine die Zulassung der Revision rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung (Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 31.75 -, vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [a.a.O.], vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -). - BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 183.77
Ausweisung auf Grund strafgerichtlicher Verurteilung - Ermessensentscheidung der …
Aus dem vom Kläger erwähnten Ziel, ausländische Arbeitnehmer weitgehend in die hiesige Gesellschaft zu integrieren, ist im übrigen nicht herzuleiten, daß bei Vorliegen eines gesetzlichen Ausweisungstatbestandes eine Ausweisung selbst dann nicht verfügt werden dürfte, wenn sie im öffentlichen Interesse geboten ist (Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -). - BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einschließlich des Übermaßverbotes zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -). - BVerwG, 18.07.1980 - 1 B 782.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Zu einer derartigen Erwartung gibt auch die vom Kläger erwähnte "Integrationspolitik" keinen Anlaß (Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -).
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