Rechtsprechung
| BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Geltung der Vorschriften über Rechtsbehelfsfristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegenüber Ausländern - Anspruch eines Ausländers auf Belehrung in seiner Heimatsprache
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.1978 - I 2583/77
- BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 14.04.1978 - 1 B 113.78
Rechtsmittelbelehrung - Deutsche Sprache - Rechtsmittelfrist gegenüber Ausländern …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78
Das ist ebenfalls in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Beschluß vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 37 = DVBl. 1978, 888]).Der Ausländer hat keinen Anspruch auf Belehrung in seiner Heimatsprache (Beschlüsse vom 14. August 1974 - BVerwG 1 B 3.74 - [Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 27 = DÖV 1974, 788], vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]).
Auch das hat der Senat wiederholt ausgesprochen (Beschlüsse vom 25. September 1974 - BVerwG 1 B 46.74 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]).
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen, wenn ihnen nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß sie die Frist versäumt haben, wenn ihnen also die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umständen zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574]; Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 - [DÖV 1973, 428], vom 6. Februar 1975 - BVerwG 1 B 74.74 -, vom 14. Januar 1977 - BVerwG 1 B 63.76 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]).
Das ist ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (Beschlüsse vom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - [a.a.O.], vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 217.78 -).
- BVerwG, 24.11.1977 - 1 B 245.77
Ausländische Kläger - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Fristversäumnis - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die allgemeinen Vorschriften über die Rechtsbehelfsfristen und über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegenüber Ausländern gelten, und zwar auch auf dem hier maßgebenden Gebiet des Aufenthaltsrechts (Beschlüsse vom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 98], vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -).Das ist ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (Beschlüsse vom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - [a.a.O.], vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 217.78 -).
- BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74
Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung - Anforderungen an die Form eines …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen, wenn ihnen nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß sie die Frist versäumt haben, wenn ihnen also die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umständen zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574];… Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 - [DÖV 1973, 428], vom 6. Februar 1975 - BVerwG 1 B 74.74 -, vom 14. Januar 1977 - BVerwG 1 B 63.76 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]).
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78
Aus dem vom Kläger angeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1074/74 - (BVerfGE 40, 95) ist nichts anderes herzuleiten, wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat (BVerfGE 42, 120 [125]). - BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78
Aus dem vom Kläger angeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1074/74 - (BVerfGE 40, 95) ist nichts anderes herzuleiten, wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat (BVerfGE 42, 120 [125]). - BVerwG, 09.10.1973 - V C 110.72
Ersatzzustellung behördlicher Bescheide im Lastenausgleichsrecht - Zustellung an …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78
Das Verschulden einer bloßen Hilfsperson dagegen ist dem Vertretenen nicht zuzurechnen (BVerwGE 44, 104 [109]). - BVerwG, 25.04.1975 - VI C 231.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen, wenn ihnen nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß sie die Frist versäumt haben, wenn ihnen also die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umständen zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574];… Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 - [DÖV 1973, 428], vom 6. Februar 1975 - BVerwG 1 B 74.74 -, vom 14. Januar 1977 - BVerwG 1 B 63.76 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]). - BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die allgemeinen Vorschriften über die Rechtsbehelfsfristen und über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegenüber Ausländern gelten, und zwar auch auf dem hier maßgebenden Gebiet des Aufenthaltsrechts (Beschlüsse vom 24. November 1977 - BVerwG 1 B 245.77 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 98], vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -). - BVerwG, 14.08.1974 - I B 3.74
Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Zurückweisung einer …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78
Der Ausländer hat keinen Anspruch auf Belehrung in seiner Heimatsprache (Beschlüsse vom 14. August 1974 - BVerwG 1 B 3.74 - [Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 27 = DÖV 1974, 788], vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]). - BVerwG, 14.01.1977 - 1 B 63.76
Verschulden eines Ausländers an der Versäumung einer Rechtsmittelfrist - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen, wenn ihnen nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß sie die Frist versäumt haben, wenn ihnen also die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umständen zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574]; Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 - [DÖV 1973, 428], vom 6. Februar 1975 - BVerwG 1 B 74.74 -, vom 14. Januar 1977 - BVerwG 1 B 63.76 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]). - BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 217.78
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der …
- BVerwG, 06.02.1975 - I B 74.74
Widerspruch gegen eine Ausweisungsverfügung - Verschuldensmaßstab bei Ausländern …
- BVerwG, 22.03.1973 - I B 17.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …
- BVerwG, 25.09.1974 - I B 46.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 02.07.1982 - 1 CB 14.82
Anwaltsverschulden bei Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gegenüber dem …
Danach ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu versagen, wenn dem Betroffenen nach den gesamten Umständen ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß er die Frist versäumt hat, wenn ihm also die Einhaltung der Frist zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Beschluß vom 6. September 1979 - BVerwG 1 B 183.78 - mit Nachweisen). - BVerwG, 16.01.1981 - 1 B 849.80
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist - …
Der Senat hat auch wiederholt ausgesprochen, daß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 Abs. 1 VwGO, der auch auf die Widerspruchsfrist Anwendung findet (§ 70 Abs. 2 VwGO), Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen ist, wenn ihnen die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umständen des Falles zumutbar war (Beschluß vom 6. September 1979 - BVerwG 1 B 183.78 - mit Nachweisen). - BVerwG, 11.03.1980 - 1 B 425.80
Geltung der allgemeinen Vorschriften über die Rechtsbehelfsfristen und über die …
Entgegen der Meinung des Klägers ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die allgemeinen Vorschriften über die Rechtsbehelfsfristen und über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegenüber Ausländern gelten, und zwar auch auf dem hier maßgeblichen Gebiet des Aufenthaltsrechts (vgl. Beschluß vom 6. September 1979 - BVerwG 1 B 183.78 - mit weiteren Nachweisen).
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