Rechtsprechung
| BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 192.93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Spielhalle - Aufstellung von Gewinnspielgeräten - Einzelne Räume - Verhinderung gleichzeitigen Mehrgerätespiels - Sichtblenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 33i Abs. 1 Satz 2 § 33i Abs. 2 Nr. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 29.09.1992 - 3 K 7066/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1993 - 4 A 3853/92
- BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 192.93
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 154
- DVBl 1994, 431 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91
Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten
Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 192.93
Der Senat hat mit Urteil vom 30. März 1993 - BVerwG 1 C 16.91 - (Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 14 = GewArch 1993, 323) rechtsgrundsätzlich geklärt, daß § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO Rechtsgrundlage für eine Auflage zu einer Spielhallenerlaubnis sein kann, die die Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten innerhalb der Spielhalle regelt. - BVerwG, 05.03.1968 - I C 21.67
Zulassung durch die Behörde vor Inbetriebnahme von Geldspielgeräten - …
Auszug aus BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 192.93
Sie will eine Divergenz zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 5. März 1968 (BVerwGE 29, 173 [BVerwG 05.03.1968 - I C 21/67] = GewArch 1968, 129) rügen, arbeitet aber keinen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts heraus, von dem ein Rechtssatz des Berufungsgerichts abweicht.
- OVG Hamburg, 01.07.1998 - Bf V 73/96
Gewerberecht: Einschränkung der Spielhallenerlaubnis durch Auflagen, Übermäßige …
Auch § 33 i Abs. 2 Nr. 3 GewO soll nicht "die noch so ausgedehnte spielerische Unterhaltung, sondern nur die im wirtschaftlichen Sinne ausbeuterische Ausnutzung eines durch gesteigerte Gewinnerwartung geschaffenen Anreizes (verhindern), sich mit unkontrollierter Risikobereitschaft einer großen Verlustgefahr auszusetzen", und die einschreitende Behörde hat sowohl die Grundrechte der Spieler als auch jene der Spielhallenbetreiber zu beachten (…vgl. Friauf, Gewerbeordnung , Kommentar, Stand 1997, § 33 i Rn. 80;… BVerwG, Urteil v. 9.10.1984, GewArch 1985, S. 64 ;… Urteil v. 30.3.1993, GewArch 1993, S. 324; Beschluß v. 25.11.1993, GewArch 1994, S. 109 f.).Derartiges wurde in der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Regel nur in Fällen angenommen, in denen pro Geldspielgerät jeweils - vielfach deutlich - weniger als 7, 5 qm Grundfläche zur Verfügung standen (…BVerwG, Beschluß v. 17.7.1995, GewArch 1995, S. 473; BVerwG, Beschluß v. 25.11.1993, GewArch 1994, S. 109 f.;… BVerwG, Urteil v. 30.3.1993, GewArch 1993, S. 323; vgl. auch OVG Münster, Beschluß v. 24.1.1997, 4 A 769/96;… Beschluß v. 13.2.1997, 4 A 762/96, letztere zitiert bei Odenthal, a.a.O.) bzw. teilweise nur in einem Teil des entsprechenden Spielhallenraums geballt aufgestellt waren oder aufgestellt werden sollten.
Die Aufstellung in Zweiergruppen wird als solche nirgends als Gefahrentatbestand i.S.d. § 31 i Abs. 2 Nr. 3 GewO angesehen (…vgl. z.B. Bericht der Bundesregierung zur Entschließung des Bundestags, BT-Drs. 11/6224, S. 2, 6; BVerwG, Beschluß v. 25.11.1993, GewArch 1994, S. 109, 110;… OVG Münster, Urteile v. 11.11.1993, GewArch 1994, S. 164 ff. und 166 f.; Schmidt/Fuchs S. 320, 321; Odenthal S. 194).
- BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 52.94
Vermeidung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs in einer Spielhalle - …
Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 25. November 1993 - BVerwG 1 B 192.93 - (Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 17 = GewArch 1994, 109) ausgeführt hat, hängt es von den Umständen des jeweiligen Falles ab, welchen Inhalt eine Auflage haben kann und gegebenenfalls haben muß, um den Versagungstatbestand des § 33 i Abs. 2 Nr. 3 GewO auszuräumen. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2016 - 2 L 25/13
Rechtmäßigkeit einer gewerberechtlichen Auflage - hier: Nichtraucherschutzauflage …
Unter Berücksichtigung der im Übrigen geltenden Anforderungen an die räumliche Größe des Raucherbereiches im Verhältnis zum Nichtraucherbereich und insbesondere den Vorgaben für das Aufstellen von Geldspielautomaten aus der Spielverordnung vom 27.01.2006 und dem Gebot, eine ausbeuterische Ausnutzung des Spieltriebes der Besucher der Spielhalle zu vermeiden (vgl. BVerwG Beschl. v. 25.11.1993 - 1 B 192/93, GewArch 1994, 20) ergeben sich ausreichend Einschränkungen für das Aufstellen von Geldspielautomaten im Raucherbereich, so dass grundsätzlich eine Beeinträchtigung der Belange des Nichtraucherschutzes dann zu verneinen sein dürfte, wenn alle diese vorstehend dargestellten Anforderungen eingehalten werden.
- VGH Bayern, 25.05.2001 - 22 B 01.110
Nachträglicher Eingriff in die Bestandskraft einer Spielhallenerlaubnis durch …
Alle zehn Geldspielgeräte sind zudem "in massierter und geballter Art", wie es der angefochtene Bescheid ausgedrückt hat, auf weniger als einem Drittel (40 m2) der Grundfläche der Spielhalle aufgestellt (vgl. zur Bedeutung dieses Umstands BVerwG vom 25.11.1993, GewArch 1994, 109/110; BVerwG vom 17.7.1995, GewArch 1995, 473/474; BVerwG vom 23.1.1996, GewArch 1996, 279/280). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.1997 - 4 A 6681/95
Gewerberecht: Erforderlichkeit einer Auflage bei Spielhallenerlaubnis, …
Rn. 26 1 B 192.93 -, Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 17. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2001 - 4 A 802/00
Ausgestaltung einer gewerberechtlichen sog. Selbstbeschränkungsvereinbarung …
Rn. 10 Ein solcher Sachverhalt lag dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. März 1993 - 1 C 16.91 -, aaO, und dessen Beschluss vom 25. November 1993- 1 B 192.93 -, GewArch 1994, 109, zu Grunde. - VG Potsdam, 25.02.2010 - 3 L 842/09
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen eine in einer …
Dabei sind wegen der in dem Tatbestand des § 33 i Abs. 2 Nr. 3 GewO zum Ausdruck kommenden hohen Schutzwürdigkeit der Spieler vor einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs an den Grad der Wahrscheinlichkeit nur verhältnismäßig geringe Anforderungen zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. März 1993 - 1 C 16.91 - und Beschluss vom 25. November 1993 - 1 B 192.93-, beide zitiert nach [...]).
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