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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 02.09.2021 - 1 B 196/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36538
OVG Saarland, 02.09.2021 - 1 B 196/21 (https://dejure.org/2021,36538)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.09.2021 - 1 B 196/21 (https://dejure.org/2021,36538)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. September 2021 - 1 B 196/21 (https://dejure.org/2021,36538)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Drogenkonsum, aufschiebende Wirkung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 46 Abs 1 FeV 2010, Anl 4 Nr 9.1 FeV 2010, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 3 S 1 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin, Kokain); Anforderungen an die Begründung der sofortigen Vollziehung; zu Gunsten des Antragstellers ausgefallene Interessenabwägung

  • verkehrslexikon.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsum und Anforderungen an die Begründung der sofortigen Vollziehung; zu Gunsten des Antragstellers ausgefallene Interessenabwägung

  • bussgeldsiegen.de

    Amphetamin und Cocain - Fahrerlaubnisentziehung - aufschiebende Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amphetamin; Begründung; Entziehung; Fahrerlaubnis; harte Drogen; Kokain; sofortige Vollziehung; Vollzugsinteresse; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin, Kokain)

  • rechtsportal.de

    Keine sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Nicht wissentliche Drogenaufnahme nachvollziehbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (9)

  • OVG Saarland, 29.06.2021 - 1 B 135/21

    Zu den Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2021 - 1 B 196/21
    Hieran haben sowohl die Fahrerlaubnisbehörden als auch die Gerichte ihre Entscheidungen auszurichten.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.6.2021 - 1 B 135/21 -, juris, Rz. 10][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.6.2021 - 1 B 135/21 -, juris, Rz. 10].

    Allerdings geht nach allgemeiner Lebenserfahrung einem positiven Drogennachweis typischerweise ein entsprechender Willensakt voraus, so dass sich der hier vom Antragsteller behauptete Fall eines unbeabsichtigten Konsums von Rauschmitteln als Ausnahmetatbestand darstellt, zu dem nur der Betroffene als der am Geschehen Beteiligte Klärendes beisteuern kann und der daher von diesem jedenfalls glaubhaft und widerspruchsfrei dargetan werden muss.[st. Rspr., vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.3.2012 - 16 B 231/12 -, juris, Rz. 4 ff., m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 29.6.2021 - 1 B 135/21 -, juris, Rz. 16][st. Rspr., vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.3.2012 - 16 B 231/12 -, juris, Rz. 4 ff., m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 29.6.2021 - 1 B 135/21 -, juris, Rz. 16].

    Dass der Antragsgegner das durchaus detaillierte und nunmehr auch sachverständig belegte Vorbringen des Antragstellers demgegenüber nicht ansatzweise zum Anlass einer kritischen Hinterfragung bzw. Sachaufklärung genommen hat, gibt aus Sicht des Senats erneut Veranlassung zu dem Hinweis, dass die im Vorfeld der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis gebotene Anhörung des Betroffenen keine bloße Formalie ist, sondern sich als wichtiges Verfahrensrecht und als notwendige Folge des Rechtsstaatsprinzips darstellt sowie dem Schutz der materiellen Grundrechte dient.[vgl. bereits Beschluss des Senats vom 29.6.2021 - 1 B 135/21 -, juris, Rz. 17, m.w.N.][vgl. bereits Beschluss des Senats vom 29.6.2021 - 1 B 135/21 -, juris, Rz. 17, m.w.N.].

    Nicht zuletzt dürfte auf der Grundlage von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 3 FeV die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung der Fahreignung des Antragstellers in Betracht kommen,[vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 29.6.2021 - 1 B 135/21 -, juris, Rz. 16][vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 29.6.2021 - 1 B 135/21 -, juris, Rz. 16] wie sie bereits das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität ... vom 14.9.2020 über die dem Antragsteller am 28.6.2020 entnommene Blutprobe ausdrücklich angeraten (dort Seite 4) und wie sie der Antragsteller selbst bereits mit Schriftsatz vom 6.12.2020 angeboten hat.

  • VG Sigmaringen, 04.04.2018 - 5 K 1476/18

    Betriebsuntersagung mit Sofortvollzug für ein Diesel-Fahrzeug mit unzulässiger …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2021 - 1 B 196/21
    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO verlangt nur, dass die Behörde die aus ihrer Sicht bestehenden Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung benennt und damit zugleich dokumentiert, dass sie sich der Notwendigkeit eines - wenn auch mit dem Interesse am Grundverwaltungsakt identischen - besonders eilbedürftigen Vollzugsinteresses bewusst gewesen ist.[vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2019 - 5 L 1832/19 -, juris, Rz. 30; VG Sigmaringen, Beschluss vom 4.4.2018 - 5 K 1476/18-, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch VG Hamburg, a.a.O., Rz. 17, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.2.2018 - 12 K 16702/18 -, juris, Rz. 16, m.w.N.][vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2019 - 5 L 1832/19 -, juris, Rz. 30; VG Sigmaringen, Beschluss vom 4.4.2018 - 5 K 1476/18-, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch VG Hamburg, a.a.O., Rz. 17, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.2.2018 - 12 K 16702/18 -, juris, Rz. 16, m.w.N.] Darüber hinaus kann bei gleichartig gelagerten Sachverhalten auch eine weitgehend typisierende, grundsätzlich auf vergleichbare Fälle übertragbare Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO genügen; zugleich muss auch in diesen Fällen stets gewährleistet sein, dass die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden.[vgl. nur W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rz. 85, m.w.N.; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.7.2016 - 3 B 40/16-, SächsVBl 2016, 257][vgl. nur W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rz. 85, m.w.N.; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.7.2016 - 3 B 40/16-, SächsVBl 2016, 257] Die Begründung des Sofortvollzugs darf nicht in einer Weise formelhaft sein, dass sie auf jeden Fall anwendbar wäre.

    Da die Begründung vorliegend einen den konkreten Einzelfall betreffenden Bezug vermissen lässt, geht sie gewissermaßen ins Leere.[vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2019 - 5 L 1832/19 -, juris, Rz. 31; vgl. auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 4.4.2018 - 5 K 1476/18-, juris, Rz. 14, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.2.2018 - 12 K 16702/18 -, juris, Rz. 17, m.w.N.][vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2019 - 5 L 1832/19 -, juris, Rz. 31; vgl. auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 4.4.2018 - 5 K 1476/18-, juris, Rz. 14, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.2.2018 - 12 K 16702/18 -, juris, Rz. 17, m.w.N.] Der Antragsteller erfährt nicht, worin der Antragsgegner sein privates Aufschubinteresse sieht und warum gegenüber diesem das öffentliche Interesse nach Auffassung des Antragsgegners überwiegt.

  • OVG Saarland, 07.05.2008 - 1 B 187/08

    Fahrtenbuchauflage; Begründung des Sofortvollzugs; zumutbarer Ermittlungsaufwand

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2021 - 1 B 196/21
    Die Behörde kann sich daher bei der Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränken, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist.[st. Rspr., vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.5.2008 - 1 B 187/08 -, juris, Rz. 10, m.w.N.][st. Rspr., vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.5.2008 - 1 B 187/08 -, juris, Rz. 10, m.w.N.].

    Der Begründungspflicht ist daher nur dann genügt, wenn die Gründe für das öffentliche Vollzugsinteresse für den Betroffenen hinreichend erkennbar sind.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.5.2008 - 1 B 187/08 -, juris, Rz. 5 ff., m.w.N.][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.5.2008 - 1 B 187/08 -, juris, Rz. 5 ff., m.w.N.] Daran bestehen hier erhebliche Zweifel.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 16 B 231/12

    Erfordernis eines wissentlichen Konsums für die im Regelfall die Kraftfahreignung …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2021 - 1 B 196/21
    Allerdings geht nach allgemeiner Lebenserfahrung einem positiven Drogennachweis typischerweise ein entsprechender Willensakt voraus, so dass sich der hier vom Antragsteller behauptete Fall eines unbeabsichtigten Konsums von Rauschmitteln als Ausnahmetatbestand darstellt, zu dem nur der Betroffene als der am Geschehen Beteiligte Klärendes beisteuern kann und der daher von diesem jedenfalls glaubhaft und widerspruchsfrei dargetan werden muss.[st. Rspr., vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.3.2012 - 16 B 231/12 -, juris, Rz. 4 ff., m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 29.6.2021 - 1 B 135/21 -, juris, Rz. 16][st. Rspr., vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.3.2012 - 16 B 231/12 -, juris, Rz. 4 ff., m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 29.6.2021 - 1 B 135/21 -, juris, Rz. 16].
  • VGH Bayern, 31.07.2013 - 11 CS 13.1395

    Verlust der Fahreignung aufgrund des einmaligen Konsums sog. harter Drogen

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2021 - 1 B 196/21
    Rn. 46 a) Im rechtlichen Ansatz zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass nach den vorliegend einschlägigen Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, 46 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FeV i.V.m. Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV im Fall der Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) davon auszugehen ist, dass im Regelfall die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr besteht, so dass im Hinblick darauf bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen - wie u.a. Amphetamin und Kokain - grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen rechtfertigt.[st. Rspr., vgl. Beschlüsse des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6, m.w.N., und vom 15.2.2016 - 1 B 242/15 -, juris, Rz. 21; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 -, juris, Rz. 8, m.w.N.][st. Rspr., vgl. Beschlüsse des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6, m.w.N., und vom 15.2.2016 - 1 B 242/15 -, juris, Rz. 21; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 -, juris, Rz. 8, m.w.N.] Dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird dabei dadurch genüge getan, dass die Bewertungen der FeV durch die entsprechenden Regelungen in der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV nur im Regelfall gelten.[vgl. nur Beschluss des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6][vgl. nur Beschluss des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6].
  • OVG Saarland, 15.02.2016 - 1 B 242/15

    Zur sofortigen Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums - hier: …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2021 - 1 B 196/21
    Rn. 46 a) Im rechtlichen Ansatz zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass nach den vorliegend einschlägigen Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, 46 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FeV i.V.m. Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV im Fall der Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) davon auszugehen ist, dass im Regelfall die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr besteht, so dass im Hinblick darauf bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen - wie u.a. Amphetamin und Kokain - grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen rechtfertigt.[st. Rspr., vgl. Beschlüsse des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6, m.w.N., und vom 15.2.2016 - 1 B 242/15 -, juris, Rz. 21; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 -, juris, Rz. 8, m.w.N.][st. Rspr., vgl. Beschlüsse des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6, m.w.N., und vom 15.2.2016 - 1 B 242/15 -, juris, Rz. 21; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 -, juris, Rz. 8, m.w.N.] Dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird dabei dadurch genüge getan, dass die Bewertungen der FeV durch die entsprechenden Regelungen in der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV nur im Regelfall gelten.[vgl. nur Beschluss des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6][vgl. nur Beschluss des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6].
  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 1 B 373/09
    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2021 - 1 B 196/21
    Rn. 46 a) Im rechtlichen Ansatz zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass nach den vorliegend einschlägigen Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, 46 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FeV i.V.m. Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV im Fall der Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) davon auszugehen ist, dass im Regelfall die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr besteht, so dass im Hinblick darauf bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen - wie u.a. Amphetamin und Kokain - grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen rechtfertigt.[st. Rspr., vgl. Beschlüsse des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6, m.w.N., und vom 15.2.2016 - 1 B 242/15 -, juris, Rz. 21; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 -, juris, Rz. 8, m.w.N.][st. Rspr., vgl. Beschlüsse des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6, m.w.N., und vom 15.2.2016 - 1 B 242/15 -, juris, Rz. 21; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 -, juris, Rz. 8, m.w.N.] Dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird dabei dadurch genüge getan, dass die Bewertungen der FeV durch die entsprechenden Regelungen in der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV nur im Regelfall gelten.[vgl. nur Beschluss des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6][vgl. nur Beschluss des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6].
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2021 - 1 B 196/21
    Dabei sind die dafür und dagegen sprechenden Gründe ergebnisoffen und ernsthaft zu prüfen.[grundlegend BVerwG, Beschluss vom 18.9.2001 - 1 DB 26/01-, juris, Rz. 6][grundlegend BVerwG, Beschluss vom 18.9.2001 - 1 DB 26/01-, juris, Rz. 6] Zugleich wird der Betroffene durch die schriftliche Begründung über die Gründe, die für die behördliche Entscheidung maßgebend gewesen sind, unterrichtet.
  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 B 40/16

    Fahrtenbuchauflage; Anordnung der sofortigen Vollziehung; besondere Begründung

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2021 - 1 B 196/21
    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO verlangt nur, dass die Behörde die aus ihrer Sicht bestehenden Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung benennt und damit zugleich dokumentiert, dass sie sich der Notwendigkeit eines - wenn auch mit dem Interesse am Grundverwaltungsakt identischen - besonders eilbedürftigen Vollzugsinteresses bewusst gewesen ist.[vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2019 - 5 L 1832/19 -, juris, Rz. 30; VG Sigmaringen, Beschluss vom 4.4.2018 - 5 K 1476/18-, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch VG Hamburg, a.a.O., Rz. 17, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.2.2018 - 12 K 16702/18 -, juris, Rz. 16, m.w.N.][vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2019 - 5 L 1832/19 -, juris, Rz. 30; VG Sigmaringen, Beschluss vom 4.4.2018 - 5 K 1476/18-, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch VG Hamburg, a.a.O., Rz. 17, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.2.2018 - 12 K 16702/18 -, juris, Rz. 16, m.w.N.] Darüber hinaus kann bei gleichartig gelagerten Sachverhalten auch eine weitgehend typisierende, grundsätzlich auf vergleichbare Fälle übertragbare Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO genügen; zugleich muss auch in diesen Fällen stets gewährleistet sein, dass die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden.[vgl. nur W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rz. 85, m.w.N.; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.7.2016 - 3 B 40/16-, SächsVBl 2016, 257][vgl. nur W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rz. 85, m.w.N.; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.7.2016 - 3 B 40/16-, SächsVBl 2016, 257] Die Begründung des Sofortvollzugs darf nicht in einer Weise formelhaft sein, dass sie auf jeden Fall anwendbar wäre.
  • VG Trier, 02.11.2022 - 1 L 3014/22

    Fahrerlaubnisentziehung bei regelmäßigem Cannabiskonsum

    Hier können regelmäßig die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gesichtspunkte zugleich auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20. September 2011 - 10 S 625/11 -, juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 7 B 10698/18.OVG -, ESOVG), mit anderen Worten das Erlassinteresse mit dem Vollzugsinteresse identisch sein.

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knappgehalten werden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VG Trier…, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 13).

    Anderenfalls würde in einer verfahrensrechtlichen Konstellation, in der keine von § 80 Abs. 1 VwGO abweichende Regelung getroffen worden ist, das gesetzlich vorgesehene Regel-Ausnahme-Verhältnis in sein Gegenteil verkehrt (OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 39; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 7 B 10698/18.OVG -, ESOVG).

  • VG Trier, 13.09.2022 - 1 L 2108/22

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines fachärztlichen Gutachtens

    Hier können regelmäßig die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gesichtspunkte zugleich auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20. September 2011 - 10 S 625/11 -, juris Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 7 B 10698/18.OVG -, ESOVG), mit anderen Worten das Erlassinteresse mit dem Vollzugsinteresse identisch sein.

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann in diesen Fällen knappgehalten werden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 3 M 123/19 -, juris Rn. 5; VG Trier…, Beschluss vom 24. April 2020 - 1 L 1037/20.TR -, juris Rn. 13).

    Anderenfalls würde in einer verfahrensrechtlichen Konstellation, in der keine von § 80 Abs. 1 VwGO abweichende Regelung getroffen worden ist, das gesetzliche vorgesehene Regel-Ausnahme-Verhältnis in sein Gegenteil verkehrt (OVG Saarland, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 39; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 7 B 10698/18.OVG -, ESOVG).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 M 88/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei geltend gemachter unbewusster Drogeneinnahme

    Daher muss, wer sich darauf beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 11 CS 21.1896 - juris Rn. 11; OVG Saarl, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 - juris Rn. 47; OVG NRW…, Beschluss vom 10. März 2016 - 16 B 166/16 - juris Rn. 11; OVG Brem…, Beschluss vom 12. Februar 2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6; OVG MV…, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 1 M 19/11 juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2024 - 1 M 166/24

    Entziehung der Fahrerlaubnis; untergeschobene Einnahme von Kokain zur …

    Es muss überzeugend aufgezeigt werden, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk bzw. Nahrungsmittel zugänglich zu machen; ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (vgl. VGH München…, Beschluss vom 28. Februar 2024 - 11 CS 23.1387 -, juris Rn. 14; OVG Bautzen…, Beschluss vom 19. Januar 2024 - 6 B 70/23 - juris Rn. 13; OVG Greifswald, Beschluss vom 18. Dezember 2023 - 1 M 549/23 OVG - …und Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 1 M 19/11-, juris Rn. 8 m. w. N.; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 3 M 88/22 -, juris Rn. 6; OVG Saarlouis, Beschluss vom 2. September 2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 47; OVG Münster…, Beschluss vom 18. September 2020 - 16 B 655/20 -, juris Rn. 4; OVG Bremen…, Beschluss vom 12. Februar 2016 - 1 LA 261/15 -, juris Rn. 6; OVG Berlin…, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 1 M 67.14 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 09.09.2022 - 11 CS 22.1504

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums (Amphetamin) - einstweiliger …

    Danach muss derjenige, der sich auf die nach allgemeiner Lebenserfahrung seltene Ausnahme einer unbewussten Betäubungsmitteleinnahme beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (…vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2021 - 11 CS 21.1896 - NZV 2022, 104 = juris Rn. 10 f.;… B.v. 25.11.2021 - 11 CS 21.2423 u.a. - ZfSch 2022, 114 = juris Rn. 17;… B.v. 19.11.2021 - 11 CS 21.2215 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.; OVG Saarland, B.v. 2.9.2021 - 1 B 196/21 - juris Rn. 47;… OVG NW, B.v. 20.9.2020 - 16 B 655/20 - juris Rn. 4 ff.;… B.v. 7.4.2014 - 16 B 89/14 - Blutalkohol 51, 196 = juris Rn. 8 f.;… OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.2.2015 - 1 M 67.14 - VerkMitt 2015, Nr. 38 = juris Rn. 4;… SächsOVG, B.v. 16.12.2014 - 3 B 127/14 - Blutalkohol 52, 290 = juris Rn. 5;… OVG MV, B.v. 28.1.2013 - 1 M 97/12 - Blutalkohol 50, 1 = juris Rn. 8 f.).
  • VGH Bayern, 28.02.2024 - 11 CS 23.1387

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Amphetamin) - …

    Auch hat der Senat derartige Behauptungen nur dann für beachtlich gehalten, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk bzw. Nahrungsmittel zugänglich zu machen; ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (…vgl. (stRspr, BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 11 m.w.N.;… vgl. auch SächsOVG, B.v. 19.1.2024 - 6 B 70/23 - juris Rn. 13;… OVG LSA, B.v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 - Blutalkohol 60, 168 = juris Rn. 6; OVG Saarland, B.v. 2.9.2021 - 1 B 196/21 - juris Rn. 47;… OVG NW, B.v. 18.9.2020 - 16 B 655/20 - juris Rn. 4 ff.;… VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - ZfSch 2017, 60 Rn. OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.2.2015 - 1 M 67.14 - VerkMitt 2015, Nr. 38 = juris Rn. 4).
  • OVG Saarland, 04.03.2024 - 1 B 3/24

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …

    Rn. 8 Nach allgemeiner Lebenserfahrung geht einem positiven Drogennachweis typischerweise ein entsprechender Willensakt voraus, so dass sich der behauptete Fall eines unbeabsichtigten Konsums von Rauschmitteln als Ausnahmefall darstellt, zu dem nur der Betroffene als der am Geschehen Beteiligte Klärendes beisteuern kann und der daher von diesem jedenfalls glaubhaft und widerspruchsfrei dargetan werden muss.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.09.2021, 1 B 196/21, juris, Rn. 47 m.w.N.][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 02.09.2021, 1 B 196/21, juris, Rn. 47 m.w.N.].
  • VGH Bayern, 11.08.2025 - 11 CS 25.906

    Ein erst im einstweiligen Rechtsschutz gegen den Entzug der Fahrerlaubnis …

    Auch hat der Senat derartige Behauptungen nur dann für beachtlich gehalten, wenn überzeugend aufgezeigt werden konnte, dass dem Auffinden von Betäubungsmitteln im Körper eines Fahrerlaubnisinhabers Kontakt mit Personen vorausgegangen ist, die zumindest möglicherweise einen Beweggrund hatten, dem Betroffenen ein drogenhaltiges Getränk bzw. Nahrungsmittel zugänglich zu machen; ferner, dass dieser selbst die Aufnahme des Betäubungsmittels und deren Wirkung tatsächlich nicht bemerkt hat (…vgl. stRspr, BayVGH, B.v. 28.2.2024 a.a.O. Rn. 14;… B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 11 m.w.N.;… vgl. auch SächsOVG, B.v. 3.2.2025 a.a.O. Rn. 18;… B.v. 19.1.2024 - 6 B 70/23 - juris Rn. 13;… OVG MV, B.v. 20.6.2024 - 1 M 166/24 - juris Rn. 15;… OVG LSA, B.v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 - Blutalkohol 60, 168 = juris Rn. 6; OVG Saarland, B.v. 2.9.2021 - 1 B 196/21 - juris Rn. 47;… OVG NW, B.v. 18.9.2020 - 16 B 655/20 - juris Rn. 4 ff.;… VGH BW, U.v. 27.7.2016 - 10 S 1880/15 - ZfSch 2017, 60 Rn. OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.2.2015 - 1 M 67.14 - VerkMitt 2015, Nr. 38 = juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 30.01.2023 - 11 CS 22.2596

    Aberkennung der Inlandsgültigkeit einer bulgarischen Fahrerlaubnis wegen …

    Derjenige, der sich auf die nach allgemeiner Lebenserfahrung seltene Ausnahme einer unbewussten Betäubungsmitteleinnahme beruft, muss einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (…BayVGH, B.v. 9.9.2022 - 11 CS 11.1504 - juris Rn. 28 m.w.N.; vgl. auch OVG Saarland, B.v. 2.9.2021 - 1 B 196/21 - juris Rn. 47;… OVG NW, B.v. 20.9.2020 - 16 B 655/20 - juris Rn. 4 ff.;… B.v. 7.4.2014 - 16 B 89/14 - Blutalkohol 51, 196 = juris Rn. 8 f.;… OVG Bremen, B.v. 12.2.2016 - 1 LA 261/15 - juris Rn. 6;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 9.2.2015 - 1 M 67.14 - VerkMitt 2015, Nr. 38 = juris Rn. 4;… SächsOVG, B.v. 16.12.2014 - 3 B 127/14 - Blutalkohol 52, 290 = juris Rn. 5;… OVG MV, B.v. 28.1.2013 - 1 M 97/12 - Blutalkohol 50, 1 = juris Rn. 8 f.).
  • VG Bremen, 31.08.2026 - 5 V 1843/26

    Fahrerlaubnisentziehung - Fahrerlaubnisentziehung; Kokainkonsum

    Je höher das Gewicht der möglicherweise beeinträchtigten Rechtsgüter ist und je begrenzter die Möglichkeiten sind, die Gefahrenquelle anderweitig zu kontrollieren, desto eher erscheint ein sofortiges präventives Eingreifen erforderlich (OVG SL, Beschl. v. 02.09.2021 - 1 B 196/21 -, juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 25.11.2021 - 11 CS 21.2423

    Fahreignungsausschließender Drogenkonsum und angeblich unbewusste Einnahme

  • VG Saarlouis, 29.11.2021 - 5 L 1413/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei angeblich versehentlichem Amphetaminkonsum

  • VG Bremen, 26.03.2026 - 5 V 482/26

    Entziehung der Fahrerlaubnis, 5 V 482/26 - Fahrerlaubnisentziehung; Kokainkonsum

  • VG Bremen, 03.06.2026 - 5 V 835/26

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Kokainkonsum: Aussage genügt auch ohne …

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