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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2401
BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92 (https://dejure.org/1992,2401)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1992 - 1 B 197.92 (https://dejure.org/1992,2401)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1992 - 1 B 197.92 (https://dejure.org/1992,2401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis in der Revision - Ausweisung wegen Wiederholungsgefahr nach strafrechtlicher Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
    Im übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und bedarf daher keiner weiteren Klärung, daß eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; Urteile vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - und vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12 und 93).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts - …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
    Ebenso ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Tatsachengerichte Erkenntnismittel, die nach Erlaß des Widerspruchsbescheides entstanden oder zugänglich geworden sind, dann heranziehen und auswerten dürfen und müssen, wenn diesen Erkenntnismitteln Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides getroffenen Einschätzung entnommen werden können; demgegenüber haben darin enthaltene Erkenntnisse über die nach diesem Zeitpunkt eingetretene Entwicklung außer Betracht zu bleiben (Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG 119 = InfAuslR 1990, 4).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
    Der Umstand, daß die Voraussetzung des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt ist, schließt daher, wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, eine die Ausweisung rechtfertigende Wiederholungsgefahr auch für freizügigkeitsberechtigte Angehörige der EG-Mitgliedstaaten nicht aus (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 - VBlBW 1985, 253 ; Beschluß vom 23. September 1987 - BVerwG 1 B 97.87 - InfAuslR 1988, 1).
  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen - …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
    Im übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und bedarf daher keiner weiteren Klärung, daß eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; Urteile vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - und vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12 und 93).
  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
    Im übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und bedarf daher keiner weiteren Klärung, daß eine angefochtene Ausweisungsverfügung nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist, die im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung bestand (BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]; Urteile vom 19. Juni 1969 - BVerwG 1 C 33.67 - und vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 12 und 93).
  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 B 103.84

    Anforderungen an eine Abweichungsrüge - Erwartung künftiger Straflosigkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
    Der Umstand, daß die Voraussetzung des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt ist, schließt daher, wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, eine die Ausweisung rechtfertigende Wiederholungsgefahr auch für freizügigkeitsberechtigte Angehörige der EG-Mitgliedstaaten nicht aus (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 - VBlBW 1985, 253 ; Beschluß vom 23. September 1987 - BVerwG 1 B 97.87 - InfAuslR 1988, 1).
  • BVerwG, 23.09.1987 - 1 B 97.87
    Auszug aus BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92
    Der Umstand, daß die Voraussetzung des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt ist, schließt daher, wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat, eine die Ausweisung rechtfertigende Wiederholungsgefahr auch für freizügigkeitsberechtigte Angehörige der EG-Mitgliedstaaten nicht aus (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 91; Beschluß vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 - VBlBW 1985, 253 ; Beschluß vom 23. September 1987 - BVerwG 1 B 97.87 - InfAuslR 1988, 1).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …

    Nach dem danach maßgeblichen Zeitpunkt liegende Umstände können nur noch bestätigend herangezogen werden und als Erkenntnismittel für die im maßgebenden Zeitpunkt gegebene Situation dienen (Beschluß vom 16. November 1992 - BVerwG 1 B 197.92 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 8).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …

    Zu prüfen ist u.a., ob eine etwaige Verbüßung der Strafe erwarten lässt, dass der Unionsbürger künftig keine die öffentliche Ordnung gefährdende Straftaten mehr begehen wird, und was ggf. aus einer Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 StGB) folgt (vgl. auch zur Aussetzung des Strafrests nach § 57 StGB Beschluss vom 16. November 1992 - BVerwG 1 B 197.92 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 8 und Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185 ).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz; …

    Zudem geht es bei der Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung um die Frage, ob die vorzeitige Entlassung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB), während die asyl- und ausländerrechtliche Beurteilung eine längerfristige Gefahrenprognose erfordert (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. November 1992 - BVerwG 1 B 197.92 - InfAuslR 1993, 121).
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