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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.2013 - 1 B 2.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10736
BVerwG, 07.05.2013 - 1 B 2.13 (https://dejure.org/2013,10736)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.2013 - 1 B 2.13 (https://dejure.org/2013,10736)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 1 B 2.13 (https://dejure.org/2013,10736)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Regelerteilungsvoraussetzung geklärter Identität und Staatsangehörigkeit; Mitwirkungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 1a AufenthG 2004, § 49 Abs 2 AufenthG 2004, § 49 Abs 3 AufenthG 2004, § 25 Abs 5 AufenthG 2004
    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Regelerteilungsvoraussetzung geklärter Identität und Staatsangehörigkeit; Mitwirkungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Regelerteilungsvoraussetzung geklärter Identität und Staatsangehörigkeit als Ausdruck des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Individualisierung der einen Aufenthaltstitel begehrenden Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1a; AufenthG § 49 Abs. 2
    Regelerteilungsvoraussetzung geklärter Identität und Staatsangehörigkeit als Ausdruck des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Individualisierung der einen Aufenthaltstitel begehrenden Person

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 B 2.13
    Rn. 2 1. Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die erstrebte Revisionsentscheidung entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus und verlangt außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten …

    Entsprechend dem Zweck der Norm, eine zusammenfassende Sonderregelung für die Aufnahme in das Bundesgebiet aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen zu schaffen, ist eine umfassende und grundsätzlich offene Abwägung zwischen den hinter § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG stehenden öffentlichen Interessen und den privaten Interessen des Ausländers zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17/12 - BVerwGE 146, 281;… B.v. 3.12.2014 - 1 B 19/14 - juris Rn. 7; B.v. 7.5.2013 - 1 B 2/13 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 12;… ebenso NDS OVG, U.v. 8.2.2018 - 13 LB 45/17 - juris Rn. 70;… BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 19 CS 14.1902 - juris Rn. 12, B.v. 29.7.2009 - 10 BV 08.2411 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 25.09.2025 - 1 C 17.24

    Keine Einbeziehung weiterer Ursachen bei der Beurteilung der Unmöglichkeit der …

    Hierbei ist es ein legitimes Anliegen, die Verfestigung eines Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland durch Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis jedenfalls in solchen Fällen zu verhindern, in denen der Ausländer seinen Mitwirkungspflichten nicht in der gebotenen Weise nachkommt (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Mai 2013 - 1 B 2.13 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 12 Rn. 4 …und vom 3. Dezember 2014 - 1 B 19.14 - juris Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 29.07.2024 - 8 K 1094/24

    Stufenmodell; Klärung der Staatsangehörigkeit; Tatsachenfrage; Fehlen einer …

    Rn. 58 BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 1 B 2.13 -, in: juris (…Rn. 4),.
  • BVerwG, 03.12.2014 - 1 B 19.14

    Vorrang des öffentlichen Interesses an der Klärung von Identität und …

    Rn. 7 Soweit die Frage darauf bezogen sein sollte, dass in den Fällen des § 25 Abs. 5 AufenthG gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG im Ermessenswege von der Anwendung des § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG abgesehen werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass eine umfassende Interessenabwägung erforderlich ist, bei der nach Ermessen darüber zu entscheiden ist, ob im Hinblick auf die Gewichtigkeit der einschlägigen öffentlichen und privaten Interessen sowie der gesetzgeberischen Intention, Kettenduldungen möglichst zu vermeiden, auf eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG verzichtet werden kann, und dass es ein legitimes Anliegen ist, die Verfestigung eines Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland durch Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG jedenfalls in den Fällen zu verhindern, in denen der Ausländer - wie hier durch das Oberverwaltungsgericht festgestellt - an der Klärung seiner Identität nicht ausreichend mitwirkt (Beschluss vom 7. Mai 2013 - BVerwG 1 B 2.13 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 12).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 13 LB 259/23

    Aufenthaltserlaubnis; Identität; Identitätsklärung; Irak; …

    Der Zweck der Vorschrift und ihre systematische Stellung als vor die Klammer gezogene Regelerteilungsvoraussetzung belegen, dass das öffentliche Interesse an der Identifizierung des Ausländers und Klärung seiner Rückkehrberechtigung in das Herkunftsland nicht davon abhängt, ob die Möglichkeit einer Aufenthaltsbeendigung besteht oder nicht (BVerwG, Beschl. v. 7.5.2013 - BVerwG 1 B 2.13 -, juris Rn. 4; vgl. auch Fleuß, ZAR 2021, 156, wonach im Staatsangehörigkeitsrecht der Zweck der Identitätsklärung auch in der Verhinderung einer neuen Identität liegt).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2025 - 3 S 47.25

    Aufenthaltsrecht: Staatenlose Palästinenser; Erteilung von Visa zur …

    Durch dieses Vorgehen wird der legitime Zweck verfolgt, illegaler Einwanderung entgegenzuwirken und die Sicherheitsbelange der Bundesrepublik Deutschland, die durch die Einreise in das Bundesgebiet berührt werden, zu garantieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Januar 2025 - OVG 3 S 160/24 - Entscheidungsabdruck, S. 2 f.;… Beschluss vom 21. November 2024 - OVG 3 S 141/24 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 19. Januar 2022 - OVG 3 M 185/20 - juris Rn. 9;… Beschluss vom 5. März 2019 - OVG 3 L 67.17 - juris Rn. 5;… Beschluss vom 27. Juli 2017 - OVG 3 M 92.17 - juris Rn. 6; vgl. zur Bedeutung des § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG auch BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 1 B 2/13 - juris Rn. 4).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2014 - 2 L 146/09

    Mitwirkungspflichten eines Ausländers bei der Erlangung einer …

    Das Vorliegen von Identitätsnachweisen ist regelmäßig Voraussetzung zur Erlangung der für eine Ausreise notwendigen Reisedokumente bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Heimatstaaten und darüber hinaus (auch für den Fall des § 25 Abs. 5 AufenthG) Regelerteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG (vgl. BVerwG, Beschl. V. 07.05.2013 - 1 B 2/13 -, zit. n. juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2014 - 2 L 192/10

    Erteilungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel; Mitwirkungspflichten eines …

    Das Vorliegen von Identitätsnachweisen ist regelmäßig Voraussetzung zur Erlangung der für eine Ausreise notwendigen Reisedokumente bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Heimatstaaten und darüber hinaus gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG entgegen der Auffassung der Klägerin auch für den Fall des § 25 Abs. 5 AufenthG Regelerteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel (vgl. BVerwG, Beschl. V. 07.05.2013 - 1 B 2/13 -, zit. n. juris).
  • VG Göttingen, 01.06.2026 - 1 B 34/26

    Zumutbar; Libanon; geklärte Identität; Passsbeschaffung; Zurechnung; …

    Der Zweck der Vorschrift und ihre systematische Stellung als vor die Klammer gezogene Regelerteilungsvoraussetzung belegen, dass das öffentliche Interesse an der Identifizierung des Ausländers und Klärung seiner Rückkehrberechtigung in das Herkunftsland nicht davon abhängt, ob die Möglichkeit einer Aufenthaltsbeendigung besteht oder nicht (BVerwG, Beschl. v. 07.05.2013 - 1 B 2.13 -, juris Rn. 4;… Nds. OVG, Urt. v. 05.06.2025 - 13 LB 259/23 -, juris Rn. 58;… vgl. auch Fleuß, ZAR 2021, S. 156, wonach im Staatsangehörigkeitsrecht der Zweck der Identitätsklärung auch in der Verhinderung einer neuen Identität liegt).
  • VG Ansbach, 20.06.2022 - AN 11 K 21.01402

    Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden - …

    Im Gesetzgebungsverfahren kommt das sicherheitsrechtlich motivierte Anliegen der notwendigen Identifizierung des Ausländers vor der Legalisierung seines Aufenthalts deutlich zum Ausdruck (vgl. BVerwG, B.v. 7.5.2013 - 1 B 2/13 - juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 16.10.2018 - 21 K 882.17

    Visum zum Ehegattennachzug

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2014 - 2 L 128/11

    Mitwirkungshandlungen seitens des Ausländers bei der Erteilung einer …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2013 - 3 M 44.13

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Anordnung einer Beweiserhebung

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 1 B 2.13   

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OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 1 B 2.13 (https://dejure.org/2013,48416)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.06.2013 - 1 B 2.13 (https://dejure.org/2013,48416)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 1 B 2.13 (https://dejure.org/2013,48416)
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