Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.1982 - 1 B 20.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Billigung einer auf generalpräventive Erwägungen gestützten Ausweisung eines mit einer Deutschen verheirateten Ausländers - Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.1981 - 11 A 50/81
- BVerwG, 18.03.1982 - 1 B 20.82
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 1 B 20.82
Aus dem genannten Urteil läßt sich daher nichts anderes entnehmen als das, was der erkennende Senat in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 650/77 dem Bundesverfassungsgericht gegenüber zum Ausdruck gebracht hat (vgl. BVerfGE 51, 386 [394]), nämlich daß eine Ausweisung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers zu generalpräventiven Zwecken mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und auf Art. 6 Abs. 1 GG nur in Ausnahmefällen zulässig ist.Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsauffassung durch seinen Beschluß vom 18. Juli 1979 (BVerfGE 51, 386 [397 f.]), auf dem sich auch die hier angefochtene Entscheidung beruft, bestätigt.
- BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 1 B 20.82
Der Kläger macht geltend, die angefochtene Entscheidung billige die auf generalpräventive Erwägungen gestützte Ausweisung eines mit einer Deutschen verheirateten Ausländers und weiche damit im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 79.76 - (BVerwGE 56, 246) ab; nach diesem Urteil dürften nämlich Gründe der Generalprävention bei Maßnahmen gegenüber Ausländern, die mit deutschen Staatsbürgern verheiratet seien, nicht berücksichtigt werden.Der erkennende Senat hat in dem zitierten Urteil, das übrigens die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis und nicht wie der vorliegende Rechtsstreit eine Ausweisungsverfügung betrifft, nicht ausgesprochen, daß eine allein auf generalpräventive Erwägungen gestützte Ausweisung des ausländischen Ehegatten eines Deutschen schlechthin ausgeschlossen sei; er hat auch nicht die aufenthaltsrechtliche Stellung des ausländischen Ehegatten eines Deutschen mit derjenigen eines EG-Staatsangehörigen gleichgesetzt, sondern lediglich von einer "Ähnlichkeit" gesprochen (BVerwGE 56, 246 [251 f.]).
- BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76
Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer …
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 1 B 20.82
Als Ausnahmefälle dieser Art hat der Senat in seiner Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht besonders gefährliche und schwer zu bekämpfende Delikte wie etwa illegalen Rauschgifthandel bezeichnet (ebenso BVerwGE 59, 104 [111]; 59, 112 [116]). - BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75
Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung
Auszug aus BVerwG, 18.03.1982 - 1 B 20.82
Als Ausnahmefälle dieser Art hat der Senat in seiner Äußerung gegenüber dem Bundesverfassungsgericht besonders gefährliche und schwer zu bekämpfende Delikte wie etwa illegalen Rauschgifthandel bezeichnet (ebenso BVerwGE 59, 104 [111]; 59, 112 [116]).
- BVerwG, 07.04.1983 - 1 B 46.83
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Das alles ergibt sich unmittelbar aus der Rechtsprechung des beschließenden Senats zum aufenthaltsrechtlichen Schutz der ausländischen Ehegatten deutscher Staatsangehöriger (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 48, 299 [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]; 56, 246 [BVerwG 15.09.1978 - 4 C 50/76]; 60, 126) [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]und dessen Reichweite in Fällen der Rauschgiftkriminalität (BVerwGE 59, 104 [111]; 59, 112 [116 f.]; Beschlüsse vom 28. September 1976 - BVerwG 1 B 54.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 41, vom 9. Juni 1977 - BVerwG 1 B 35.77 -, vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 126.77 -, vom 18. März 1982 - BVerwG 1 B 20.82 -).
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