Rechtsprechung
| BVerwG, 14.08.2002 - 1 B 207.02, 1 PKH 39.02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Mängel bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts - Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung von Tatsachenfragen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 19.05.1998 - 10 VG A 1495/96
- OVG Hamburg, 22.02.2002 - 1 Bf 486/98
- BVerwG, 14.08.2002 - 1 B 207.02, 1 PKH 39.02
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2002 - 1 B 207.02
Denn etwaige Mängel bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts sind regelmäßig - und so auch hier - dem materiellen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen (Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = DVBl 1996, 108). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus BVerwG, 14.08.2002 - 1 B 207.02
Tatsachenfragen können in Asylrechtsstreitigkeiten wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG zwar zur Zulassung der Berufung führen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 zu § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG a.F.), können aber nicht die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO begründen.
- OVG Hamburg, 29.08.2003 - 1 Bf 11/98
Iran, Christen, Konversion, Apostasie, Nachfluchtgründe, Subjektive …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Hamburg, 14.11.2003 - 1 Bf 421/01
Iran, Mellat-Partei, Flugblätter, Sippenhaft, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe, …
Der Senat hat bereits in seinem früheren, den Prozessbeteiligten bekannten Urteil vom 22. Februar 2002 (1 Bf 486/98.A), das inzwischen rechtskräftig geworden ist (BVerwG, Beschluss vom 14.08.2002, 1 B 207.02), aufgrund der damals bestehenden Auskunftslage entschieden, dass für einen Iraner allein der Abfall vom islamischen Glauben und der Übertritt zum Christentum noch keine beachtliche Verfolgungsgefahr begründet. - BVerwG, 04.06.2003 - 1 B 354.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beurteilung der …
Dies hat der Senat zu vergleichbaren Rügen des Prozessbevollmächtigten des Klägers bereits mehrfach ausgeführt (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 2002 - BVerwG 1 B 145.02 - und vom 14. August 2002 - BVerwG 1 B 207.02 ).
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