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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.1996 - 1 B 211.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,15937
BVerwG, 28.10.1996 - 1 B 211.96 (https://dejure.org/1996,15937)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1996 - 1 B 211.96 (https://dejure.org/1996,15937)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1996 - 1 B 211.96 (https://dejure.org/1996,15937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision bei Widerruf einer Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit auf Grund länger zurückliegender Strafsachen - Bezeichnung eines Verfahrensmangels nur bei substantiierter Angabe der Aufdrängung der weiteren Beweisaufnahme oder sonstiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1996 - 1 B 211.96
    Es begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken, dabei auch länger zurückliegende Straftaten zu berücksichtigen, wenn sie nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes noch verwertet werden dürfen (vgl. Beschlüsse vom 21. September 1992 - BVerwG 1 B 152.92 - GewArch 1995, 115 und vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 B 78.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59 = GewArch 1995, 377).
  • BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 152.92

    Gewerberecht: Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit augrund von Straftaten in der …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1996 - 1 B 211.96
    Es begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken, dabei auch länger zurückliegende Straftaten zu berücksichtigen, wenn sie nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes noch verwertet werden dürfen (vgl. Beschlüsse vom 21. September 1992 - BVerwG 1 B 152.92 - GewArch 1995, 115 und vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 B 78.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 59 = GewArch 1995, 377).
  • VG Düsseldorf, 25.01.2016 - 6 L 3816/15

    Fahrlehrerlaubnis Widerruf Terroristische Vereinigung

    Rn. 27 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 1996 - 1 B 211.96 -, juris Rn. 3 und vom 29. November 1982 - 5 B 62.81 -, juris Rn. 4 (= NVwZ 1983, 739); OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 8 E 1/15 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Januar 2012 - 6 B 11340/11 -, juris Rn. 13 (= LKRZ 2012, 118).

    Rn. 75 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1996 - 1 B 211.96 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschlüsse vom 28. April 2008 - 8 B 457/08 -, juris Rn. 16, vom 28. November 2005 - 8 B 1744/05 -, juris Rn. 13 f. (= VRS 110, 60) und vom 8. November 2005 - 8 B 1666/05 -, juris Rn. 6.

  • VGH Bayern, 09.03.2026 - 11 ZB 26.147

    Fahrlehrer, sexuelle Belästigung einer Fahrschülerin, Widerruf der …

    Rn. 20 Länger zurückliegende Straftaten können berücksichtigt werden, solange die darauf beruhenden Verurteilungen nach den Bestimmungen des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) noch verwertet werden dürfen (vgl. BVerwG, B.v. 28.10.1996 - 1 B 211.96 - juris Rn. 3;… OVG RP, B.v. 7.3.2016 - 7 B 10052/16 - juris Rn. 9;… OVG NW, B.v. 29.11.2018 - 8 B 717/18 - juris Rn. 11).

    Die mit dem Widerruf der Erlaubnis eines unzuverlässigen Fahrlehrers verbundenen Einschränkungen der Berufsfreiheit sind mit Blick auf das gewichtige öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen Fahrschulausbildung und die privaten Interessen der Fahrschüler verhältnismäßig (vgl. BVerwG, B.v. 28.10.1996 - 1 B 211.96 - juris Rn. 3;… OVG NW, B.v. 28.11.2005 - 8 B 1744/05 - juris Rn. 18;… VG Augsburg, U.v. 5.7.2005 - Au 3 K 05.310 - juris Rn. 23; Dauer, Fahrlehrerrecht, Anm. 15 zu § 14 FahrlG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2018 - 8 B 717/18

    Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis bzgl. Zweifel an der …

    Rn. 7 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1996 - 1 B 211.96 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 8 E 1/15 -, n. v., Beschlussabdruck, S. 3.

    Rn. 13 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1996 - 1 B 211.96 -, juris Rn. 3; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16 -, juris Rn. 9.

  • OVG Hamburg, 08.07.2026 - 4 Bs 119/26
    (Nur) der zwingende Widerruf der Fahrlehrererlaubnis im Fall der Unzuverlässigkeit ist eine zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufswahl aus Art. 12 Abs. 1 GG, weil sie durch das große Interesse der Allgemeinheit an der Verkehrssicherheit gerechtfertigt und angesichts dieses Schutzzwecks auch nicht unverhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.10.1996, 1 B 211.96, juris Rn. 3;… VGH München, Beschl. v. 9.3.2026, 11 ZB 26.147, juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20

    Fahrlehreranwärterbefugnis; Fahrlehrerbefugnis; einstweilige Anordnung; …

    Unter welchen Umständen die Zuverlässigkeit für die Tätigkeit als Fahrlehrer zu verneinen ist, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Oktober 1996 - 1 B 211.96 -, juris Rn. 3).
  • VG München, 15.12.2025 - M 16 K 21.5354

    Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit, Sexuelle Belästigung von …

    Rn. 32 Die Feststellung, ob eine Person in diesem Sinne unzuverlässig ist, erfordert eine Wertung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, B.v. 28.10.1996 - 1 B 211/96 - juris Rn. 3).

    Strafgerichtliche Verurteilungen können als Grundlage dieser Wertung herangezogen werden, solange sie nach dem Bundeszentralregistergesetz verwertbar sind (vgl. BVerwG, B.v. 28.10.1996 - 1 B 211/96 - juris Rn. 3).

  • VG Stuttgart, 03.05.2012 - 8 K 2956/11

    Widerruf der Fahrlehrererlaubnis bei Unzuverlässigkeit; hier: sexuelle Übergriffe

    Die damit an den Fahrlehrer gestellten Anforderungen sind eine zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufswahl, die durch das große Interesse der Allgemeinheit an der Verkehrssicherheit gerechtfertigt und angesichts dieses Schutzzwecks auch nicht unverhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.10.1996 - 1 B 211/96 - ).
  • VG Augsburg, 05.07.2005 - Au 3 K 05.310

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrlehrererlaubnis; Unzuverlässigkeit des …

    Unter welchen Umständen Tatsachen eingetreten sind, die den Betroffenen für die Tätigkeit eines Fahrlehrers als unzuverlässig erscheinen lassen, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (BVerwG vom 28.10.1996, 1 B 211/96, Juris-Dokument: WBRE 410002620).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2005 - 8 B 1744/05

    Widerruf seiner Fahrlehrerlaubnis; Voraussetzungen für die Unzuverlässigkeit …

    Das gilt auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nachteile, die der Antragsteller zu tragen hat (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28.10.1996 - 1 B 211.96 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 8.11.2005 - 8 B 1666/05 -).
  • VG Göttingen, 05.06.2009 - 1 B 88/09

    Hilfe zum Führerschein in rechtswidriger Weise durch Fälschung von …

    Die damit an den Fahrlehrer gestellten Anforderungen sind eine zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufswahl, die durch das große Interesse der Allgemeinheit an der Verkehrssicherheit gerechtfertigt und angesichts dieses Schutzzwecks auch nicht unverhältnismäßig ist ( vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.10.1996 -1 B 211/96- , Juris).
  • VG Würzburg, 18.09.2019 - W 6 K 18.1396

    Keine Neuerteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Straftaten

  • VG Minden, 15.07.2025 - 2 L 97/25
  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2018 - 7 L 646/18

    Fahrlehrerlaubnis Anwärterbefugnis Unzuverlässigkeit Straftat vorläufige …

  • VG Neustadt, 25.05.2023 - 1 L 431/23

    Für sofort vollziehbar erklärter Widerruf der Fahrlehrererlaubnis

  • VG Bayreuth, 22.08.2019 - B 1 S 19.696

    Entziehung einer Fahrlehrererlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97

    Gewerbeuntersagung; Abgabenschulden (Entstehungszeitpunkt); Anhörung …

  • VG Würzburg, 19.11.2014 - W 6 K 13.384

    Verstöße gegen Pflichten im Zusammenhang mit einem Aufbauseminar

  • VG Oldenburg, 21.10.2025 - 7 A 1811/23

    Ablehnung Anerkennung Ausbildungsstätte § 9 BKrFQG; Unzuverlässigkeit

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