Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtaufklärung eines Sachverhalts durch das Gericht als Verfahrensfehler - Bezeichnung eines Verfahrensmangels im Sinne des § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Umfassende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 24.07.1996 - 8 UE 1617/95
- BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Wird zitiert von ... (59) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87
Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Bei alledem ist eine auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage beruhende Steuerfestsetzung nicht von einer anderen rechtlichen Qualität und daher im Rahmen des § 35 GewO nicht anders zu würdigen als eine Steuerschuld, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 und vom 30. März 1992 - BVerwG 1 B 42.92 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 50). - BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93
Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht
Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Daß eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, ist ebenfalls nicht zweifelhaft und in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannt (vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - BVerwG 1 B 1.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54 und vom 8. Februar 1996 - BVerwG 1 B 19.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 63). - BVerwG, 30.03.1992 - 1 B 42.92
Steuerrückstand - Gwerberechtliche Zuverlässigkeit
Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Bei alledem ist eine auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage beruhende Steuerfestsetzung nicht von einer anderen rechtlichen Qualität und daher im Rahmen des § 35 GewO nicht anders zu würdigen als eine Steuerschuld, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 und vom 30. März 1992 - BVerwG 1 B 42.92 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 50). - BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Daß eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in der Ausprägung durch Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, ist ebenfalls nicht zweifelhaft und in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannt (vgl. Beschlüsse vom 12. Januar 1993 - BVerwG 1 B 1.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54 und vom 8. Februar 1996 - BVerwG 1 B 19.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 63). - BVerwG, 12.01.1996 - 1 B 177.95
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Hingegen kam es nach der zutreffenden (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1996 - BVerwG 1 B 177.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 62) Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auf die "materielle Rechtmäßigkeit" der Steuerfestsetzung nicht an.
- VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17
Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und …
Auf die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung kommt es also gewerberechtlich grundsätzlich ebenso wenig an wie auf deren Bestandskraft oder z. B. darauf, ob die in einem Steuerbescheid festgesetzte Steuer lediglich nach § 162 AO geschätzt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 1996 - 1 B 214.96 - Beschluss vom 5. März 1997 - 1 B 56.97 -, beide: juris). - BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02
Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren
Das BVerwG hebt in diesem Zusammenhang nämlich mit Recht hervor, dass Steuerbescheide grundsätzlich auch dann vollziehbar sind, wenn Rechtsbehelfe gegen sie eingelegt werden (Beschluss des BVerwG vom 25. Oktober 1996 1 B 214/96, juris, …und Beschluss vom 12. Januar 1996 1 B 177/95, Buchholz, a.a.O., Nr. 62), und dass die festgesetzten Steuern ungeachtet der gegen die Festsetzung vom Steuerpflichtigen erhobenen Einwendungen bezahlt werden müssen. - OVG Saarland, 12.08.2026 - 1 A 2/25
Zur Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen Steuerrückständen …
Ist die Vollziehung ausgesetzt (§ 361 AO, § 69 FGO), braucht der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer noch nicht zu entrichten.[BVerwG, Beschl. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 - Rn. 4, juris][BVerwG, Beschl. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 - Rn. 4, juris] Die Gewerbeaufsichtsbehörden und die Verwaltungsgerichte sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[BVerwG, Beschl. v. 12.3.1997 - 1 B 72/97 - Rn. 4, juris][BVerwG, Beschl. v. 12.3.1997 - 1 B 72/97 - Rn. 4, juris] grundsätzlich nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen zu prüfen und in diesem Zusammenhang gegebenenfalls weitere Ermittlungen vorzunehmen.Rn. 14 Bei alledem ist - wie das Verwaltungsgericht ebenfalls zu Recht betont hat - eine auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage beruhende Steuerfestsetzung nicht von einer anderen rechtlichen Qualität und daher im Rahmen des § 35 GewO nicht anders zu würdigen als eine Steuerschuld, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt.[BVerwG, Beschl. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 - Rn. 4, und v. 12.3.1997 - 1 B 72/97 -, Rn. 4, siehe etwa auch OVG Bremen, Beschl. v. 16.6.2023 - 1 LA 335/21 - Rn. 16, alle zit. nach juris][BVerwG, Beschl. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 - Rn. 4, und v. 12.3.1997 - 1 B 72/97 -, Rn. 4, siehe etwa auch OVG Bremen, Beschl. v. 16.6.2023 - 1 LA 335/21 - Rn. 16, alle zit. nach juris] Denn zum einen stellt sich die Prognose über die künftige Rechtskonformität der beruflichen Betätigung eines Gewerbetreibenden, der außer der Steuerentrichtungs- zusätzlich die Steuererklärungspflicht missachtet hat (nur unter dieser Voraussetzung kommt es zu Steuerschätzungen, vgl. § 162 Abs. 1 Satz 1 AO), nicht günstiger dar als bei einem Unternehmer, der mangels finanzieller Mittel oder aus anderen Gründen die aufgelaufenen Steuerschulden nicht begleichen kann oder will.[VGH München, Beschl. v. 23.3.2020 - 22 ZB 18.1514 - Rn. 30, juris][VGH München, Beschl. v. 23.3.2020 - 22 ZB 18.1514 - Rn. 30, juris] Zum anderen kommt auf Schätzungen beruhenden Steuerbescheiden, was die Verbindlichkeit der in ihnen enthaltenen feststellenden Regelungen (insbesondere über das Bestehen und die Höhe einer Steuerschuld) anbetrifft, grundsätzlich die gleiche rechtliche Wirkung wie solchen Steuerbescheiden zu, die auf einer Steuererklärung oder auf einer von Amts wegen erfolgten Ermittlung der für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen beruhen.
Die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Entscheidungen vom 29. Januar 1988 - 1 B 164/87 - und vom 25. Oktober 1996 - 1 B 214/96 -, dass die aufgrund einer Schätzung festgesetzte Steuerschuld nicht von anderer Qualität sei als die Steuerschuld, die aufgrund einer Steuererklärung festgesetzt worden sei, trage nicht den Schluss, dass es für die Gewerbeuntersagungsverfügung auf die Bestandskraft einer Steuerfestsetzung unter keinem Gesichtspunkt ankommen könne.
- VGH Bayern, 10.09.2026 - 22 ZB 25.1451
Erweiterte Gewerbeuntersagung, Steuerschulden, Abtretung einer …
Eine auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage beruhende Steuerfestsetzung ist nicht von einer anderen rechtlichen Qualität und daher im Rahmen des § 35 GewO nicht anders zu würdigen als eine Steuerschuld, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 1 B 214.96 - juris Rn. 4;… B.v. 12.1.1996 - 1 B 177.95 - juris Rn. 5;… OVG NW, B.v. 6.10.2021 - 4 B 1401/21 - juris Rn. 10). - VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung
Auf die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung kommt es also nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewerberechtlich grundsätzlich ebenso wenig an wie auf deren Bestandskraft oder z. B. darauf, ob die in einem Steuerbescheid festgesetzte Steuer lediglich nach § 162 AO geschätzt worden ist (vgl. BFH, U. v. 29.7.2003 - VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02 - juris Rn. 23 unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 - juris - und B. v. 12.1.1996 - 1 B 177/95 - juris). - VGH Bayern, 30.06.2023 - 22 ZB 22.2158
Fehlende Relevanz eines pandemiebedingten steuerrechtlichen …
Ist die Vollziehung ausgesetzt worden (§ 361 AO, § 69 FGO), so braucht der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer noch nicht zu entrichten (…vgl. BVerwG, B.v. 30.9.1998 - 1 B 100.98 - juris Rn. 6;… B.v. 5.3.1997 - 1 B 56.97 - juris Rn. 5; B.v. 25.10.1996 - 1 B 214.96 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 27.5.2010 - 22 ZB 10.1039 - juris Rn. 2;… OVG NW, B.v. 26.9.2016 - 4 B 641/16 - juris Rn. 17).Rn. 25 Aus den beiden vom Verwaltungsgericht genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, B.v. 5.3.1997 - 1 B 56.97 - juris Rn. 5; BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 1 B 214.96 - juris Rn. 4) ergibt sich vielmehr ebenfalls, dass für die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit solche nicht gezahlten Steuern relevant sind, die der Steuerschuldner von Rechts wegen hätte entrichten müssen, weil sie fällig sind.
- OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das gerichtliche …
Auf die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewerberechtlich grundsätzlich ebenso wenig an wie auf deren Bestandskraft oder z. B. darauf, ob die in einem Steuerbescheid festgesetzte Steuer lediglich nach § 162 AO 1977 geschätzt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 1996 - 1 B 214.96 -, juris; Beschl. v. 5. März 1997 - 1 B 56.97 -, juris;… Beschl. v. 12. März 1997 - 1 B 72.97 - juris Rn. 4;… SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 9). - VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04
Gewerbeuntersagungsverfügung gegenüber Busunternehmer - Steuerrückstände als …
Müssen Besteuerungsgrundlagen nämlich - insbesondere deswegen, weil der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht hinreichend nachkommt - geschätzt werden, so ist eine Steuerschuld, die auf diesen Schätzungen basiert, nicht von einer anderen rechtlichen Qualität als eine solche, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 -, Juris; B. v. 30.03.1992 - 1 B 42.92 -, GewArch 1992, 298, 299; B. v. 26.09.1991 - 1 B 115/91 -, Juris; VGH Bad.-Württ., U. v. 25.02.1993 - 14 S 2577/92 -, GewArch 1994, 373). - VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Vertretungsberechtigten; Verletzung …
Dass sie geschätzt werden mussten, weil die Steuererklärungen bzw. -anmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, ändert an der Verwertbarkeit der Steuerschulden im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nichts (vgl. BVerwG vom 25.10.1996 Az. 1 B 214/96 m.w.N.; BayVGH vom 14.4.2011 Az. 22 ZB 11.521 und vom 1.6.2011 Az. 22 ZB 11.579). - VGH Bayern, 17.01.2012 - 22 CS 11.1972
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Dass die Steuerschulden der Antragstellerin und der KG teilweise auf Schätzungen beruhten, weil die Steuererklärungen bzw. -anmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, ändert an der Verwertbarkeit der Steuerschulden im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nichts (vgl. BayVGH vom 1.6.2011 Az. 22 ZB 11.579 und vom 14.4.2011 Az. 22 ZB 11.521; BVerwG vom 25.10.1996 Az. 1 B 214/96 m.w.N.). - VG München, 20.03.2017 - M 16 K 16.1626
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- VGH Hessen, 26.11.1996 - 8 UE 2858/96
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit: Steuerschulden - Stundungsantrag - …
- VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
Widerruf von gewerberechtlichen Erlaubnissen und Untersagung der Ausübung von …
- VG Stuttgart, 20.05.2020 - 4 K 7654/19
- OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2026 - 5 MB 8/26
Erweiterte Untersagung der Ausübung eines Gewerbes
- OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14
Detektei kein Bewachungsgewerbe i.S.v. § 34a GewO; Verletzung steuerlicher …
- VG Sigmaringen, 12.07.2016 - 3 K 1949/16
Erfolgloser Eilantrag; Gewerbeuntersagung; erweiterte Gewerbeuntersagung; …
- VG Arnsberg, 22.07.2020 - 1 L 485/20
- VGH Bayern, 24.10.2012 - 22 ZB 12.853
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und …
- VG Potsdam, 26.10.2023 - 3 L 470/23
- VG München, 20.07.2021 - M 16 K 20.1014
Gewerbeuntersagung (erweitert), gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, …
- VG München, 02.05.2018 - M 16 K 16.1192
Erweiterte Gewerbeuntersagung
- VG Gießen, 17.12.1999 - 8 G 4155/99
Zum Widerruf der Erlaubnis nach GewO § 33c bei nachträglich eintretender …
- VG München, 06.07.2017 - M 16 K 16.2716
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
- VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 ZB 11.579
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und …
- VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17
Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von …
- VG München, 03.03.2017 - M 16 K 16.2716
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund wirtschaftlicher …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2010 - 1 S 188.09
Gewerberecht - erweiterte Gewerbeuntersagung wegen fehlender Zuverlässigkeit; …
- VG München, 05.06.2025 - M 16 S 25.729
Fehlende Zuverlässigkeit zur Ausübung des Prostitutionsgewerbes wegen Verletzung …
- VG Arnsberg, 06.12.2019 - 1 L 1229/19
- VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt durch seine …
- VG Gelsenkirchen, 23.07.2010 - 7 L 711/10
Spielhallenerlaubnis, Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten, Widerruf, …
- VG Saarlouis, 28.01.2025 - 1 K 1900/23
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Straftat und Steuerrückstände
- VG Saarlouis, 21.08.2024 - 1 K 429/22
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen erheblicher Steuerrückstände
- VG München, 28.05.2019 - M 16 K 18.1033
Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis
- VGH Bayern, 25.02.2010 - 22 ZB 10.48
Erweiterte Gewerbeuntersagung; gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit; …
- VG Arnsberg, 28.08.2019 - 1 L 1087/19
- VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 ZB 13.1102
Wiedergestattung der Ausübung eines wegen persönlicher Unzuverlässigkeit …
- OVG Sachsen, 14.04.2025 - 6 B 202/24
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerschulden
- VG München, 29.04.2022 - M 16 K 21.3587
Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Pflichtverletzungen
- VG München, 02.08.2016 - M 16 K 16.764
Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit
- VG München, 01.06.2012 - M 16 K 11.2829
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Beitragsrückstände
- VG Saarlouis, 11.07.2011 - 1 K 303/10
Einzelfall eines wegen der Aussetzung des Widerspruchverfahrens gemäß § 12 GewO …
- BVerwG, 26.01.1998 - 1 B 7.98
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- VG Gelsenkirchen, 11.09.2024 - 19 L 1091/24
Anordnung der sofortigen Vollziehung, Begründungserfordernis, Widerruf der …
- VG Magdeburg, 02.09.2022 - 3 B 206/22
Gewerbeuntersagung: Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Verletzung von …
- VG München, 10.10.2017 - M 16 K 16.5466
Untersagung der Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 27.04.2010 - M 16 K 10.778
Widerruf Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Bußgeldverfahren; …
- VG Regensburg, 24.02.2025 - RN 5 K 23.40
Erweiterte Gewerbeuntersagung, Gewerbeuntersagungsverfahren, Unzuverlässigkeit, …
- VG München, 07.11.2014 - M 16 K 13.3930
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände
- VG München, 30.09.2014 - M 16 K 14.3124
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände
- VG München, 05.08.2014 - M 16 K 14.1259
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden
- VG München, 29.04.2014 - M 16 K 13.5846
Unzuverlässigkeit des GmbH-Geschäftsführers
- VG München, 21.06.2016 - M 16 K 15.4732
Erweiterte Gewerbeuntersagung bei erheblichen Steuerschulden
- VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.4700
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Haft zur Abgabe …
- VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.5435
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Haft zur Abgabe …
- VG München, 17.04.2012 - M 16 K 11.6218
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden
- VG München, 22.11.2019 - M 16 K 18.5231
Gewerbeuntersagung wegen fehlender Zuverlässigkeit
- VG München, 13.09.2011 - M 16 K 11.2136
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden - Altverbindlichkeiten; …
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