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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1978 - 1 B 215.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3845
BVerwG, 14.07.1978 - 1 B 215.78 (https://dejure.org/1978,3845)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1978 - 1 B 215.78 (https://dejure.org/1978,3845)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1978 - 1 B 215.78 (https://dejure.org/1978,3845)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines Ausländers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1978 - 1 B 215.78
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist ohnehin geklärt, daß es im Falle des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG für eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung nicht genügt, wenn die Behörde die Ausweisung allein wegen der Tatsache der Verurteilung verfügt (BVerwGE 35, 291 [292]).
  • BVerwG, 24.09.1965 - VII C 180.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1978 - 1 B 215.78
    Die Staatsangehörigkeit ist kein nach Art. 3 Abs. 3 GG verbotenes Differenzierungsmerkmal und führt hier auch zu keiner willkürlichen Unterscheidung, die nach Art. 3 Abs. 1 GG untersagt wäre (BVerwGE 3, 235 [BVerwG 10.04.1956 - I C 31/55] [236]; 22, 66 [70 f.]).
  • BVerwG, 10.04.1956 - I C 31.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1978 - 1 B 215.78
    Die Staatsangehörigkeit ist kein nach Art. 3 Abs. 3 GG verbotenes Differenzierungsmerkmal und führt hier auch zu keiner willkürlichen Unterscheidung, die nach Art. 3 Abs. 1 GG untersagt wäre (BVerwGE 3, 235 [BVerwG 10.04.1956 - I C 31/55] [236]; 22, 66 [70 f.]).
  • BVerwG, 03.04.1974 - I B 34.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1978 - 1 B 215.78
    Das ist im übrigen ausweislich des Widerspruchsbescheides, auf den es insoweit entscheidend ankommt (Beschluß vom 3. April 1974 - BVerwG 1 B 34.73 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 34), hier auch nicht geschehen.
  • BVerwG, 09.09.1981 - 1 B 114.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Die Staatsangehörigkeit ist kein nach Art. 3 Abs. 3 GG verbotenes Differenzierungsmerkmal und führt in Falle des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG auch nicht zu einer willkürlichen Unterscheidung, die nach Art. 3 Abs. 1 GG untersagt wäre (BVerwGE 3, 235 [BVerwG 10.04.1956 - I C 31/55] [236]; 22, 66 [69 ff.]; Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 1 B 215.78 -).
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