Rechtsprechung
| BVerwG, 14.07.1978 - 1 B 215.78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines Ausländers
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 13.04.1978 - XI 156/78
- BVerwG, 14.07.1978 - 1 B 215.78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 14.07.1978 - 1 B 215.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist ohnehin geklärt, daß es im Falle des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG für eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung nicht genügt, wenn die Behörde die Ausweisung allein wegen der Tatsache der Verurteilung verfügt (BVerwGE 35, 291 [292]). - BVerwG, 24.09.1965 - VII C 180.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.07.1978 - 1 B 215.78
Die Staatsangehörigkeit ist kein nach Art. 3 Abs. 3 GG verbotenes Differenzierungsmerkmal und führt hier auch zu keiner willkürlichen Unterscheidung, die nach Art. 3 Abs. 1 GG untersagt wäre (BVerwGE 3, 235 [BVerwG 10.04.1956 - I C 31/55] [236]; 22, 66 [70 f.]). - BVerwG, 10.04.1956 - I C 31.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.07.1978 - 1 B 215.78
Die Staatsangehörigkeit ist kein nach Art. 3 Abs. 3 GG verbotenes Differenzierungsmerkmal und führt hier auch zu keiner willkürlichen Unterscheidung, die nach Art. 3 Abs. 1 GG untersagt wäre (BVerwGE 3, 235 [BVerwG 10.04.1956 - I C 31/55] [236]; 22, 66 [70 f.]). - BVerwG, 03.04.1974 - I B 34.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.07.1978 - 1 B 215.78
Das ist im übrigen ausweislich des Widerspruchsbescheides, auf den es insoweit entscheidend ankommt (Beschluß vom 3. April 1974 - BVerwG 1 B 34.73 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 34), hier auch nicht geschehen.
- BVerwG, 09.09.1981 - 1 B 114.81
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Die Staatsangehörigkeit ist kein nach Art. 3 Abs. 3 GG verbotenes Differenzierungsmerkmal und führt in Falle des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG auch nicht zu einer willkürlichen Unterscheidung, die nach Art. 3 Abs. 1 GG untersagt wäre (BVerwGE 3, 235 [BVerwG 10.04.1956 - I C 31/55] [236]; 22, 66 [69 ff.]; Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 1 B 215.78 -).
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