Rechtsprechung
| BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 22.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anerkennung als Asylberechtigter - Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Zulassung der Berufung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 08.09.1978 - 10 - XII/77
- BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 22.79
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79
Auszug aus BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 22.79
Ob der Begriff der Offensichtlichkeit im Sinne dieser Vorschrift in dem mit der Beschwerde erstrebten Revisionsverfahren überhaupt klärungsfähig wäre, kann unentschieden bleiben; er ist jedenfalls nicht klärungsbedürftig, da sich sein Inhalt ohne weiteres aus Wortlaut, Sinn und Zweck sowie Entstehungsgeschichte des § 34 Abs. 1 AuslG ergibt, wie in dem Senatsbeschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - näher dargelegt ist.
- BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 504.79
Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens (AsylbeschlG) - …
Art. 1 Nr. 3 AsylbeschlG schließt allerdings die Berufung aus, wenn das Verwaltungsgericht die Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abweist (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 und 24.79 -).Die Neuregelung des Asylverfahrens verstößt auch nicht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 und BVerwG 1 B 24.79 -).
- BVerwG, 07.03.1979 - 1 B 464.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff "offensichtlich unbegründet"
Die Frage rechtfertigt die Zulassung der Revision jedenfalls deshalb nicht, weil sich die Bedeutung des Begriffes, wie in dem - den Bevollmächtigten des Klägers bekannten - Senatsbeschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 - sowie in dem Senatsbeschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - näher ausgeführt ist, ohne weiteres aus Wortlaut, Sinn und Zweck sowie Entstehungsgeschichte des § 34 Abs. 1 AuslG ergibt.Auch die Ausführungen des Klägers zur Begründung der Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet erfordern aus den im o.g. Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 - dargelegten Gründen nicht die Zulassung der Revision.
- BVerwG, 18.06.1984 - 9 B 2330.82
Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts im …
Zum anderen ist sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im bejahenden Sinne entschieden worden (Beschluß vom 14. Juni 1982 - BVerwG 9 B 849.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 6), so daß auch in diesem Fall eine erstinstanzliche Entscheidung in Form eines Gerichtsbescheids nach Art. 2 § 1 EntlG gemäß § 34 Abs. 2 AuslG - schlechthin -, ausgeschlossen war (vgl. Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 -).
- BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 519.79
Anspruch auf revisionsgerichtliche Überprüfung eines Asylbegehrens - Antrag auf …
Es schließt allerdings die Berufung aus, wenn das Verwaltungsgericht die Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abweist (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 und 24.79 -). - BVerwG, 08.09.1980 - 9 B 1806.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die vom Kläger gerügte Abweichung der angefochtenen Entscheidung vom Beschluß des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 - bezeichnet die Abweichung schon nicht in der nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise. - BVerwG, 20.08.1979 - 1 B 826.79
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Rechtsweg eines …
Art. 1 Nr. 3 AsylbeschlG schließt allerdings die Berufung aus, wenn das Verwaltungsgericht die Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abweist (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 und BVerwG 1 B 24.79 -). - BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 555.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Art. 1 Nr. 3 AsylbeschlG schließt allerdings die Berufung aus, wenn das Verwaltungsgericht die Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abweist (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 und 24.79 -). - BVerwG, 23.07.1979 - 1 B 236.79
Verfassungsmäßigkeit der Art. 1 Nr. 3, 2 Nr. 2 Gesetz zur Beschleunigung des …
Art. 1 Nr. 3 AsylbeschlG schließt allerdings die Berufung aus, wenn das Verwaltungsgericht die Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abweist (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 und 24.79 -). - BVerwG, 13.07.1979 - 1 B 427.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Grundsatzrevision - …
Art. 1 Nr. 3 AsylbeschlG schließt allerdings die Berufung aus, wenn das Verwaltungsgericht die Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abweist (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 und 24.79 -). - BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 448.79
Rechtsgrundsätzliche Klärung der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Beschleunigung …
Art. 1 Nr. 3 AsylbeschlG schließt allerdings die Berufung aus, wenn das Verwaltungsgericht die Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abweist (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 und 24.79 -). - VG Düsseldorf, 17.09.1985 - 17 K 10419/85
Anerkenntnis einer in Ghana beborenen Schneiderin als Asylberechtigte; Auf Rasse, …
- BVerwG, 22.11.1984 - 9 B 14273.82
Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Erhebung einer Abweichungsrüge - Verstoß …
- BVerwG, 10.09.1980 - 9 B 1813.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 11.07.1979 - 1 B 534.79
Grundgesetzliche Vereinbarkeit der Art. 1 Nr. 3 und Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur …
- BVerwG, 02.04.1979 - 1 B 633.78
Ermöglichung der vollständigen Nachprüfung des strittigen Verwaltungsaktes in …
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