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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.2006 - 1 B 220.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10632
BVerwG, 14.11.2006 - 1 B 220.06 (https://dejure.org/2006,10632)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2006 - 1 B 220.06 (https://dejure.org/2006,10632)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2006 - 1 B 220.06 (https://dejure.org/2006,10632)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer politischen Verfolgung im Heimatland eines Asylbewerbers; Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; AsylVfG § 73 Abs. 2 a; AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 73 Abs. 1
    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Ermessen, Zuwanderungsgesetz, Beurteilungszeitpunkt, Anwendungszeitpunkt, Rückwirkung, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, nichtstaatliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2006 - 1 B 220.06
    Nach dem Urteil des Senats vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - (…zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, juris Rn. 27 f.) ist, wenn einem anerkannten Flüchtling im Falle des Widerrufs bei der Rückkehr in seinen Heimatstaat keine Verfolgungswiederholung, sondern eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung droht, der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - und nicht wie die Beschwerde meint, der herabgestufte Prognosemaßstab - anzuwenden (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 1 B 125.06 - zu einer entsprechenden Rüge des Prozessbevollmächtigten des Klägers).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2006 - 1 B 220.06
    Soweit die Frage sich in ihrer zweiten Alternative auf Widerrufsbescheide bezieht, die vor dem 1. Januar 2005 ergangen sind, über die aber im erstinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren erst nach diesem Stichtag entschieden worden ist, ist sie durch das Urteil des Senats vom 1. November 2005 (- BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276) bereits rechtsgrundsätzlich entschieden.
  • BVerwG, 19.10.2006 - 1 B 125.06

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach dem Prognosemaßstab betreffend die …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2006 - 1 B 220.06
    Nach dem Urteil des Senats vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - (…zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, juris Rn. 27 f.) ist, wenn einem anerkannten Flüchtling im Falle des Widerrufs bei der Rückkehr in seinen Heimatstaat keine Verfolgungswiederholung, sondern eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung droht, der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - und nicht wie die Beschwerde meint, der herabgestufte Prognosemaßstab - anzuwenden (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 1 B 125.06 - zu einer entsprechenden Rüge des Prozessbevollmächtigten des Klägers).
  • BVerwG, 11.06.2007 - 10 B 32.07

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung …

    Danach ist, wenn einem anerkannten Flüchtling im Falle des Widerrufs bei der Rückkehr in seinen Heimatstaat keine Verfolgungswiederholung, sondern eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung droht, der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden (vgl. schon die Beschlüsse vom 14. November 2006 - BVerwG 1 B 220.06 - und vom 7. Dezember 2006 - BVerwG 1 B 258.06 - zu entsprechenden Rügen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin).
  • BVerwG, 16.01.2007 - 1 B 2.07

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung …

    Dies hat der Senat zu entsprechenden Grundsatzrügen der Prozessbevollmächtigten der Klägerin bereits mehrfach entschieden und im Einzelnen begründet (vgl. etwa Beschlüsse vom 14. November 2006 - BVerwG 1 B 220.06 - und vom 7. Dezember 2006 - BVerwG 1 B 258.06 ).
  • VGH Bayern, 25.04.2007 - 13a B 06.31110

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Machtwechsel, …

    Ist dagegen der Ausländer unverfolgt ausgereist, darf bei einer Rückkehr keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmende Verfolgung ­ auch durch nichtstaatliche Akteure ­ drohen (BVerwG vom 18.7.2006 ZAR 2006, 410 = InfAuslR 2007, 33; vom 14.11.2006 BVerwG 1 B 220.06; BayVGH vom 18.1.2000 InfAuslR 2000, 464).
  • VGH Bayern, 12.02.2007 - 13a B 06.31018
    Ist dagegen der Ausländer unverfolgt ausgereist, darf bei einer Rückkehr keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmende Verfolgung - auch durch nichtstaatliche Akteure - drohen (BVerwG vom 18.7.2006 ZAR 2006, 410 = InfAusIR 2007, 33; vom 14.11.2006 BVerwG 1 B 220.06; BayVGH vom 18.1.2000 InfAusIR 2000, 464).
  • VGH Bayern, 01.02.2007 - 13a B 06.30991

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Machtwechsel, …

    Ist dagegen der Ausländer unverfolgt ausgereist, darf bei einer Rückkehr keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmende Verfolgung - auch durch nichtstaatliche Akteure - drohen (BVerwG vom 18.7.2006 ZAR 2006, 410 = InfAuslR 2007, 33; vom 14.11.2006 BVerwG 1 B 220.06; BayVGH vom 18.1.2000 InfAuslR 2000, 464).
  • VGH Bayern, 20.06.2007 - 13a B 06.30870

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Machtwechsel, …

    Ist dagegen der Ausländer unverfolgt ausgereist, darf bei einer Rückkehr keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmende Verfolgung ­ auch durch nichtstaatliche Akteure ­ drohen (BVerwG vom 18.7.2006 ZAR 2006, 410 = InfAuslR 2007, 33; vom 14.11.2006 BVerwG 1 B 220.06; BayVGH vom 18.1.2000 InfAuslR 2000, 464).
  • VGH Bayern, 30.03.2007 - 13a B 06.31132
    Ist dagegen der Ausländer unverfolgt ausgereist, darf bei einer Rückkehr keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmende Verfolgung - auch durch nichtstaatliche Akteure - drohen (BVerwG vom 18.7.2006 ZAR 2006, 410 = InfAusIR 2007, 33; vom 14.11,2006 BVerwG 1 B 220.06; BayVGH vom 18.1.2000 InfAusIR 2000, 464).
  • VGH Bayern, 28.03.2007 - 13a B 07.30002

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Machtwechsel, …

    Ist dagegen der Ausländer unverfolgt ausgereist, darf bei einer Rückkehr keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmende Verfolgung ­ auch durch nichtstaatliche Akteure ­ drohen (BVerwG vom 18.7.2006 ZAR 2006, 410 = InfAuslR 2007, 33; vom 14.11.2006 BVerwG 1 B 220.06; BayVGH vom 18.1.2000 InfAuslR 2000, 464).
  • VGH Bayern, 25.04.2007 - 13a B 06.31064

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Machtwechsel, …

    Ist dagegen der Ausländer unverfolgt ausgereist, darf bei einer Rückkehr keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmende Verfolgung ­ auch durch nichtstaatliche Akteure ­ drohen (BVerwG vom 18.7.2006 ZAR 2006, 410 = InfAuslR 2007, 33; vom 14.11.2006 BVerwG 1 B 220.06; BayVGH vom 18.1.2000 InfAuslR 2000, 464).
  • VGH Bayern, 01.02.2007 - 13a B 06.30967
    Ist dagegen der Ausländer unverfolgt ausgereist, darf bei einer Rückkehr keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmende Verfolgung - auch durch nichtstaatliche Akteure - drohen (BVerwG vom 18.7.2006 ZAR 2006, 410 = InfAusIR 2007, 33; vom 14.11.2006 BVerwG 1 B 220.06; BayVGH vom 18.1.2000 InfAusIR 2000, 464).
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