Rechtsprechung
| BVerwG, 17.04.2003 - 1 B 226.02, 1 PKH 40.02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- Wolters Kluwer
Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Annahme der Ungläubwürdigkeit der Antragstellerin im Rahmen eines Asylantragsverfahrens
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 96
Irak, Nordirak, Blutrache, Zwangsheirat, Familienehre, Vereinfachtes Berufungsverfahren, Glaubwürdigkeit, Anhörung, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.04.2002 - 20 B 00.32471
- BVerwG, 17.04.2003 - 1 B 226.02, 1 PKH 40.02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.08.1993 - 9 C 7.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 1 B 226.02
Ob sich aus dem Vorbringen der Klägerin, wenn es denn zuträfe, eine asylerhebliche Verfolgungsgefahr ergeben könnte - etwa wegen mittelbarer staatlicher oder quasistaatlicher Verfolgung durch Duldung von Zwangsheirat und Blutrache (vgl. etwa Urteil vom 16. August 1993 - BVerwG 9 C 7.93 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 163), wie die Beschwerde mit einer Grundsatzrüge geltend macht - lässt sich im Übrigen erst nach näherer Klärung des Sachverhalts durch Anhörung der Klägerin und gegebenenfalls durch sonstige weitere Ermittlungen beurteilen. - BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01
Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 1 B 226.02
Nach der Rechtsprechung des Senats darf das Berufungsgericht aus der bei der Anhörung durch das Bundesamt protokollierten Aussage des Ausländers allenfalls dann auf dessen Unglaubwürdigkeit schließen, wenn diese Aussage solche Widersprüche, Ungereimtheiten oder Unvereinbarkeiten mit gesicherten Erkenntnissen des Berufungsgerichts aufweist, dass sie die Wahrheit der behaupteten Tatsachen auch ohne einen persönlichen Eindruck des Gerichts von seiner Glaubwürdigkeit von vornherein ausschließen (vgl. Beschlüsse vom 11. Juni 2002 - BVerwG 1 B 37.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 260 und vom 10. Mai 2002 - BVerwG 1 B 392.01 - Buchholz a.a.O. Nr. 259 = NVwZ 2002, 1381). - BVerwG, 11.06.2002 - 1 B 37.02
Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubwürdigkeit des Ausländers; …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 1 B 226.02
Nach der Rechtsprechung des Senats darf das Berufungsgericht aus der bei der Anhörung durch das Bundesamt protokollierten Aussage des Ausländers allenfalls dann auf dessen Unglaubwürdigkeit schließen, wenn diese Aussage solche Widersprüche, Ungereimtheiten oder Unvereinbarkeiten mit gesicherten Erkenntnissen des Berufungsgerichts aufweist, dass sie die Wahrheit der behaupteten Tatsachen auch ohne einen persönlichen Eindruck des Gerichts von seiner Glaubwürdigkeit von vornherein ausschließen (vgl. Beschlüsse vom 11. Juni 2002 - BVerwG 1 B 37.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 260 …und vom 10. Mai 2002 - BVerwG 1 B 392.01 - Buchholz a.a.O. Nr. 259 = NVwZ 2002, 1381). - BVerwG, 28.04.2000 - 9 B 137.00
Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Grenzen der Befugnis des …
Auszug aus BVerwG, 17.04.2003 - 1 B 226.02
Zwar hat sich das Berufungsgericht damit nicht - wie die Beschwerde wohl außerdem geltend macht - in Widerspruch zu einer etwa entgegenstehenden Würdigung der Glaubwürdigkeit der Klägerin durch das Verwaltungsgericht gesetzt (dazu, dass dies unzulässig wäre, vgl. Beschluss vom 28. April 2000 - BVerwG 9 B 137.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 235; stRspr).
- BVerwG, 21.12.2004 - 1 B 74.04
Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht und des rechtlichen Gehörs; …
Die Beschwerde macht zwar im Ansatz zu Recht geltend, dass das Berufungsgericht ohne eigene Anhörung der Klägerin nach § 130 a VwGO nicht entscheiden darf, wenn es sich entweder im Widerspruch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit durch das Verwaltungsgericht setzt oder seine Entscheidung auf eine eigene Beurteilung des Verfolgungsvortrags der Klägerin im bisherigen Verfahren stützen will, soweit es dabei auf eine persönliche Beurteilung ankommt (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 26. Februar 2003 - BVerwG 1 B 218.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 328 = InfAuslR 2003, 252; Beschluss vom 17. April 2003 - BVerwG 1 B 226.02 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 12.02.2004 - 1 B 114.03
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge und der Verfahrensrüge; …
Im Übrigen setzt sich die Beschwerde insoweit auch nicht mit der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dazu auseinander, unter welchen Voraussetzungen die Berufungsgerichte Aussagen von Zeugen in erster Instanz verwerten dürfen oder sie erneut anhören müssen, und zeigt insoweit keinen neuen oder weitergehenden Klärungsbedarf auf (vgl. Beschlüsse vom 11. Juni 2002 - BVerwG 1 B 37.02 - und vom 10. Mai 2002 - BVerwG 1 B 392.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 260 und Nr. 259 = NVwZ 2002, 1381 sowie zuletzt Beschlüsse vom 17. Oktober 2002 - BVerwG 1 B 281.02 - und vom 17. April 2003 - BVerwG 1 B 226.02 - ). - BVerwG, 06.06.2003 - 1 B 265.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr von politischer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darf das Berufungsgericht aus der bei der Anhörung durch das Bundesamt protokollierten Aussage des Ausländers allenfalls dann auf dessen Unglaubwürdigkeit schließen, wenn diese Aussage solche Widersprüche, Ungereimtheiten oder Unvereinbarkeiten mit gesicherten Erkenntnissen des Berufungsgerichts aufweist, dass sie die Wahrheit der behaupteten Tatsachen auch ohne einen persönlichen Eindruck des Gerichts von seiner Glaubwürdigkeit von vornherein ausschließen (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2003 - BVerwG 1 B 226.02 - und vom 11. Juni 2002 - BVerwG 1 B 37.02 - Buchholz 402.25 § 1. - BVerwG, 09.09.2003 - 1 B 371.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Festnahme durch äthiopische …
Die Beschwerde rügt zu Recht, dass das Berufungsgericht den Verfolgungsvortrag des Beigeladenen - den sowohl das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wie auch das Verwaltungsgericht geglaubt haben - nicht abweichend - als "unglaubhaft", der Sache nach aber zumindest auch für unglaubwürdig - hätte bewerten dürfen, ohne sich zuvor durch persönliche Anhörung ein eigenes Bild unter Berücksichtigung der Glaubwürdigkeit des Beigeladenen gemacht zu haben (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2003 - BVerwG 1 B 226.02 - 11. Juni 2002 - BVerwG 1 B 37.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 260 …und vom 10. Mai 2002 - BVerwG 1 B 392.01 - Buchholz a.a.O. Nr. 259 = NVwZ 2002, 1381). - VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 ZB 08.30252
Unzureichende Darlegung der Verletzung rechtlichen Gehörs durch Mängel der …
Das Gericht darf in diesem Fall aus der bei der Anhörung durch das Bundesamt protokollierten Aussage des Asylbewerbers nur dann ausnahmsweise auf dessen Unglaubwürdigkeit schließen, wenn diese Aussage solche Widersprüche, Ungereimtheiten oder Unvereinbarkeiten mit gesicherten Erkenntnissen des Gerichts aufweist, dass sie die Wahrheit der behaupteten Tatsachen auch ohne einen persönlichen Eindruck des Gerichts von seiner Glaubwürdigkeit von vornherein ausschließen (BVerwG vom 10.5.2002 DVBl 2002, 1213; vom 26.2.2003 - 1 B 218/02 - Juris; vom 17.4.2003 - 1 B 226/02 - Juris).
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