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Weitere Entscheidungen unten: OVG Sachsen, 28.04.2011 | VG Schleswig, 03.06.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2011 - 1 B 23.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3479
BVerwG, 13.12.2011 - 1 B 23.11 (https://dejure.org/2011,3479)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2011 - 1 B 23.11 (https://dejure.org/2011,3479)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 1 B 23.11 (https://dejure.org/2011,3479)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts durch einen mittellosen Rechtsmittelführer; Wiedereinsetzungsfrist; Wegfall des Hindernisses; kein Erfordernis der förmlichen Zustellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 2 VwGO
    Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts durch einen mittellosen Rechtsmittelführer; Wiedereinsetzungsfrist; Wegfall des Hindernisses; kein Erfordernis der förmlichen Zustellung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung eines Reiseausweises für Flüchtlinge i.R.d. Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erteilung eines Reiseausweises für Flüchtlinge i.R.d. Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag - …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 1 B 23.11
    Verschuldet im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO ist eine Fristversäumung grundsätzlich dann, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. Urteil vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.06.1997 - 3 C 43.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Revisionsbegründungsfrist mit Zugang des …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 1 B 23.11
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde hindert der Umstand, dass das Berufungsgericht den Beschluss vom 4. Mai 2011 dem beigeordneten Rechtsanwalt weder förmlich zugestellt noch übersandt hat, den Beginn des Laufs der 2-Wochen-Frist nach § 60 Abs. 2 VwGO schon deshalb nicht, da diese Frist allein an den tatsächlichen Wegfall des Hindernisses anknüpft und nicht durch die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntgabe einer Entscheidung in Lauf gesetzt wird (vgl. Beschluss vom 12. Juni 1997 - BVerwG 3 C 43.96 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 211).
  • BSG, 19.05.1983 - 1 BJ 72/83

    Beiordnung eines Rechtsanwalts - Nachholung einer versäumten Rechtshandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2011 - 1 B 23.11
    Etwas anderes ergibt auch nicht aus der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19. Mai 1983 - 1 BJ 72/83 - (MDR 1983, 877), die sich lediglich mit der Frage befasst, welcher Zeitpunkt für den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist maßgeblich ist, wenn der Prozesskostenhilfebeschluss sowohl dem Beteiligten persönlich als auch dem beigeordneten Rechtsanwalt zugestellt wurde.
  • BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 20.19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf …

    Er war ohne Verschulden verhindert, die Fristen für die Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde einzuhalten, weil über seinen innerhalb der Einlegungsfrist gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts erst nach Ablauf der Einlegungs- und der Begründungsfrist entschieden wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2011 - 1 B 23.11 - juris Rn. 2).

    Das Hindernis für die Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ist mit der Zustellung des Beschlusses vom 4. November 2019, mit dem der Senat dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt und ihm seinen Prozessbevollmächtigten beigeordnet hat, am 4. Dezember 2019 entfallen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 B 23.11 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 19.19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf …

    Er war ohne Verschulden verhindert, die Fristen für die Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde einzuhalten, weil über seinen innerhalb der Einlegungsfrist gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts erst nach Ablauf der Einlegungs- und der Begründungsfrist entschieden wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2011 - 1 B 23.11 - juris Rn. 2).

    Das Hindernis für die Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ist mit der Zustellung des Beschlusses vom 4. November 2019, mit dem der Senat dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt und ihm seinen Prozessbevollmächtigten beigeordnet hat, am 4. Dezember 2019 entfallen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 B 23.11 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 02.04.2025 - 9 B 72.24

    Revisionszulassung

    Rn. 3 Der Kläger war ohne Verschulden verhindert, die Fristen für die Einlegung und Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde einzuhalten, weil über seinen innerhalb der Einlegungsfrist gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts erst nach Ablauf der Einlegungs- und der Begründungsfrist entschieden worden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2011 - 1 B 23.11 - juris Rn. 2 …und vom 21. Juli 2020 - 9 B 19.19 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 3 N 305.18

    Antrag auf Wiedereinsetzung nach Entscheidung über Prozesskostenhilfe zur …

    Da der Beschluss am 21. Februar 2019 mit einfachem Brief versandt und den Klägern nicht zugestellt worden ist, was im Übrigen auch nicht geboten war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 B 23/11 - juris Rn. 6), kann der Fristbeginn hier nicht anhand des Zustelldatums bestimmt werden.

    Unter diesen Umständen ist von einer Bekanntgabe am 12. März 2019 auszugehen bzw. diese als noch fristgemäß anzusehen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 B 23/11 - juris Rn. 6: Bekanntgabe bei fehlendem Nachweis spätestens an dem Tag, an dem der Verfahrensbevollmächtigte die Mandatsübernahme anzeigt).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2022 - 8 A 1687/21

    Ermessen der Straßenverkehrsbehörden bzgl. Gewährung einer Parkerleichterung für …

    Rn. 10 Vgl. in diesem Zusammenhang: BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 B 23.11 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 4 LA 6/12 -, juris Rn. 5; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 60 Rn. 81; Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider, VwGO, 41. EL Juli 2021, § 60 Rn. 64.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2017 - 10 N 74.17

    Zulassungsantrag; Fristversäumnis; Antragsfrist; Begründungsfrist; (keine) …

    Er war allerdings zunächst ohne sein Verschulden gehindert, die Fristen zur Stellung und Begründung des Antrags auf Zulassung zu Berufung einzuhalten, weil ihm wegen Mittellosigkeit die rechtswirksame Einlegung des Rechtsmittels durch einen Rechtsanwalt oder eine andere nach § 67 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 VwGO vertretungsberechtigte Person nicht zumutbar war, er innerhalb der Monatsfrist einen (vollständigen) Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt hat, über diesen Antrag jedoch nicht vor Fristablauf entschieden worden ist (vgl. zu diesem anerkannten Grund für eine Wiedereinsetzung etwa BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - BVerwG 1 B 23.11 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2018 - 1 L 26/17

    Einhaltung der Monatsfrist bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Einer förmlichen Zustellung des Beschlusses vom 13. April 2017 bedurfte es für das in Lauf setzen der Zweiwochenfrist nach § 60 Abs. 2 VwGO nicht, weil diese Frist allein an den tatsächlichen Wegfall des Hindernisses anknüpft und nicht durch die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntgabe einer Entscheidung in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 B 23.11 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 08.02.2013 - 7 ZB 13.268

    Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung; …

    {ABSCHNITT:Gründe} Rn. 1 Nach ständiger Rechtsprechung muss eine Partei ihr vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren innerhalb der Rechtsmittelfrist einreichen (…zuletzt BayVGH, B.v. 26.11.2012 - 9 ZB 12.744 - juris Rn. 6;… BGH, B.v. 2.2.2012 - V ZA 3.12 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 13.12.2011 - 1 B 23.11 - juris Rn. 2).
  • OVG Bremen, 22.03.2023 - 1 LA 247/22

    Gehörsverletzung durch Abwesenheit eines Dolmetschers; Zuerkennung der …

    Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Wegfall des Hindernisses (BVerwG, Beschl. v. 13.12.2011 - 1 B 23.11, juris Rn. 6;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO , 16. Aufl. 2022, § 60 Rn. 39).
  • OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 521/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Wiedereinsetzung nach PKH-Verfahren; …

    Rn. 7 b) Zwar wird für den Lauf der Frist an den tatsächlichen Wegfall des Hindernisses angeknüpft und sie nicht durch die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntgabe einer Entscheidung in Lauf gesetzt (BVerwG, Beschl. v. 13. Dezember 2011 - 1 B 23.11 -, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 28.04.2011 - 1 B 23/11   

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https://dejure.org/2011,132084
OVG Sachsen, 28.04.2011 - 1 B 23/11 (https://dejure.org/2011,132084)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.04.2011 - 1 B 23/11 (https://dejure.org/2011,132084)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. April 2011 - 1 B 23/11 (https://dejure.org/2011,132084)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 03.06.2011 - 1 B 23/11   

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https://dejure.org/2011,77632
VG Schleswig, 03.06.2011 - 1 B 23/11 (https://dejure.org/2011,77632)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.06.2011 - 1 B 23/11 (https://dejure.org/2011,77632)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. Juni 2011 - 1 B 23/11 (https://dejure.org/2011,77632)
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 79-IV-11
    Mit ihrer am 2. August 2011 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. April 2011 (1 B 23/11), mit dem eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden im einstweiligen Rechtsschutz zurückgewiesen wurde, sowie gegen einen weiteren, die zugehörige Anhörungsrüge zurückweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 1. Juli 2011 (1 B 121/11).

    Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde mit Beschluss vom 28. April 2011 zurück (1 B 23/11).

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