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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.2015 - 1 B 23.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12237
BVerwG, 12.05.2015 - 1 B 23.15 (https://dejure.org/2015,12237)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2015 - 1 B 23.15 (https://dejure.org/2015,12237)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 1 B 23.15 (https://dejure.org/2015,12237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit des Nachweises der Zugehörigkeit der Kosovaren zur Republik Serbien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit des Nachweises der Zugehörigkeit der Kosovaren zur Republik Serbien

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05

    Beweisnotstand; Deutsche Volksliste der Ukraine; Einbürgerung; …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2015 - 1 B 23.15
    Kann dem Oberverwaltungsgericht darin gefolgt werden, daß eine 'genuine connection' im Sinne des Nottebohm-Urteils des IGH vom 06.04.1955 bzw. ein sachlich anerkannter Grund im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2006 * 5 C 3.05 * dann vorliegt, wenn der jeweilige Kosovare sich vor der Staatsgründung der Republik Kosovo einen Paß der 'SFRJ' (der Sozialisticka Federativna Republika Jugoslavija) oder einen Paß der 'Bundesrepublik Jugoslawien' oder einen Paß mit dem Aufdruck 'Serbija i Crna Gora' (Serbien und Montenegro) auf Druck deutscher Ausländerbehörden hat ausstellen lassen? Kann etwas anderes gelten, wenn er einen solchen Paß sich freiwillig hat ausstellen lassen?".

    Rn. 7 II. Soweit das Vorbringen der Kläger die Vereinbarkeit des Berufungsurteils mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2006 - 5 C 5.03 - (gemeint wohl: Urteil vom 27. Juli 2006 - 5 C 3.05 - ) sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 21. Mai 2008 - 1 A 390/07 - in Frage stellt, kann offenbleiben, ob damit die Nichtzulassungsbeschwerde auch auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) hat gestützt werden sollen.

  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 5.03

    Ersetzung als Beihilfe geleisteter Hilfe zum Lebensunterhalt durch eine …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2015 - 1 B 23.15
    Wenn die Frage mit 'ja' zu beantworten wäre, wie wäre eine solche Verpflichtung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2006 * 5 C 5.03 *, in der das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat, die staatsangehörigkeitsrechtliche Inanspruchnahme eines fremden Staatsvolkes ohne sachlich anerkannten Grund sei völkerrechtswidrig, zu vereinbaren?.

    Rn. 7 II. Soweit das Vorbringen der Kläger die Vereinbarkeit des Berufungsurteils mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2006 - 5 C 5.03 - (gemeint wohl: Urteil vom 27. Juli 2006 - 5 C 3.05 - ) sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 21. Mai 2008 - 1 A 390/07 - in Frage stellt, kann offenbleiben, ob damit die Nichtzulassungsbeschwerde auch auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) hat gestützt werden sollen.

  • VG Göttingen, 21.05.2008 - 1 A 390/07

    Beantragung von Pässen bei Serbischen Generalkonsulaten unzumutbar für Kosovaren; …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2015 - 1 B 23.15
    Wenn die Frage mit 'ja' zu beantworten wäre, wie wäre eine solche Verpflichtung mit der Auffassung des Verwaltungsgerichts Göttingen in seinem Urteil vom 21.05.2008 * 1 A 390/07 * zu vereinbaren, wonach für Kosovaren wie den Kläger zu 1. und seine Kinder die 'Republika Srbija' ein 'fremder' Staat sei.".

    Rn. 7 II. Soweit das Vorbringen der Kläger die Vereinbarkeit des Berufungsurteils mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2006 - 5 C 5.03 - (gemeint wohl: Urteil vom 27. Juli 2006 - 5 C 3.05 - ) sowie dem Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 21. Mai 2008 - 1 A 390/07 - in Frage stellt, kann offenbleiben, ob damit die Nichtzulassungsbeschwerde auch auf den Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) hat gestützt werden sollen.

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte; …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2015 - 1 B 23.15
    Rn. 9 3.1 Die Beschwerde erhebt die Aufklärungsrüge gemäß § 86 Abs. 1 VwGO, da es das Berufungsgericht versäumt habe, die Frage, welche Staatsangehörigkeit der Kläger zu 1 und seine Kinder haben, in einer dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 - (BVerwGE 140, 311 ) genügenden Weise aufzuklären, und es insbesondere unterlassen habe, zur Frage, wie die Behauptung des serbischen Staates, alle Bewohner des Kosovo seien ihre Staatsangehörigen, völkerrechtlich zu bewerten sei, ein Gutachten einzuholen und dies auch zu erstrecken auf die Frage, ob die.
  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2015 - 1 B 23.15
    Denn eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 15. April 2013 - 1 B 22.12 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 66 = NVwZ-RR 2013, 774, jeweils Rn. 21).
  • BVerwG, 28.07.2014 - 1 B 6.14

    Begründung einer Aufklärungsrüge mit der Aufdrängung einer weiteren …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2015 - 1 B 23.15
    Die Beschwerde lässt nicht erkennen, aus welchen Gründen es angesichts dieser Vorgehensweise bei der Ermittlung der Staatsangehörigkeit des Klägers zu 1 für die getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts einer verlässlichen Tatsachengrundlage ermangelt und aus welchem Grund ein Sachverständigengutachten einen tauglichen Beitrag zu einer weiteren gerichtlichen Vergewisserung hätte leisten können oder aus welchen Gründen sich dem Berufungsgericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 1 B 6.14 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2020 - 19 A 1153/18

    Wiedereinbürgerungsanspruch bzw. Einbürgerungsanspruch; Keine Anwendung des Art. …

    Rn. 22 Zu diesem Prinzip BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 1987, a. a. O., Rn. 42; BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 1 B 23.15 -, juris, Rn. 6; Nds. OVG, Urteil vom 11. Februar 2015 - 13 LB 180/13 -, juris, Rn. 35; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. September 2008, a. a. O., Rn. 34; Hailbronner, a. a. O., Rn. 20 ff.
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