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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 11.10.2011 - 1 B 230/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3966
OVG Sachsen, 11.10.2011 - 1 B 230/11 (https://dejure.org/2011,3966)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.10.2011 - 1 B 230/11 (https://dejure.org/2011,3966)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - 1 B 230/11 (https://dejure.org/2011,3966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 67
    Abweichung, Abstandsfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsBO § 67 Abs. 1
    Anforderungen an eine Abweichungsentscheidung nach § 67 Abs. 1 SächsBO hinsichtlich der Befreiung eines Parkhausbauvorhabens von der Bindung an Abstandsflächen

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsflächenvorschrift: Wann darf abgewichen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an eine Abweichungsentscheidung nach § 67 Abs. 1 SächsBO hinsichtlich der Befreiung eines Parkhausbauvorhabens von der Bindung an Abstandsflächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 299
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2011 - 1 B 230/11
    Der beschließende Senat hat bereits mit Urteil vom 28. August 2005 (JbSächsOVG 13, 270, 281 ff. = SächsVBl. 2006, 183; ebenso Senatsbeschl. v. 8. April 2009 - 1 B 419/08 - zuletzt Urteile v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 - und 1 A 297/09 - für Balkonanlagen [jeweils rechtskräftig]) entschieden, dass eine Abweichung von der Abstandsflächenvorschrift des § 6 SächsBO auch nach der vom Gesetzgeber im Jahr 2004 vorgenommenen Verkürzung des Abstandsmaßes von 1 H auf 0, 4 H erfolgen kann, wenn dies mit den Schutzzielen des Abstandsflächenrechts vereinbar ist, das Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen fehlerfrei bestimmt und mit den für eine Abweichung streitenden Gründen sowie den öffentlichen und geschützten Nachbarinteressen abgewogen wurde.

    Rn. 7 Bei der Erteilung einer Abweichung ist zu berücksichtigen, dass die einschlägigen Belange und Interessen regelmäßig schon durch die sonstigen baurechtlichen Vorschriften in einen gerechten Ausgleich gebracht worden sind und die Gleichmäßigkeit des Gesetzesvollzugs kein beliebiges Abweichen von den Vorschriften der Landesbauordnungen gestattet, andererseits jedoch § 67 SächsBO eine Flexibilisierung insbesondere bei der Verwirklichung der betroffenen Schutzgüter eröffnet (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. August 2005 a. a. O. S. 281 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Abwehrrecht des Nachbarn - Verwirkung des Abwehrrechts - Untätigkeit des Nachbarn

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2011 - 1 B 230/11
    Rn. 4 Dabei mag mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u. a. Urt. v. 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 -, juris) offen bleiben, ob eine prozessuale oder materiell-rechtliche Verwirkung voraussetzt, dass zwischen der Kenntniserlangung der Antragstellerin von der Baugenehmigung und der Erhebung des Widerspruchs ein Jahr vergangen ist, wie es das Verwaltungsgericht angenommen hat (Beschlussabdruck S. 3).
  • OVG Sachsen, 08.04.2009 - 1 B 419/08

    Baugenehmigung; Abweichung; Abstandsflächen; Denkmalschutz; Bestandsschutz; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2011 - 1 B 230/11
    Der beschließende Senat hat bereits mit Urteil vom 28. August 2005 (JbSächsOVG 13, 270, 281 ff. = SächsVBl. 2006, 183; ebenso Senatsbeschl. v. 8. April 2009 - 1 B 419/08 - zuletzt Urteile v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 - und 1 A 297/09 - für Balkonanlagen [jeweils rechtskräftig]) entschieden, dass eine Abweichung von der Abstandsflächenvorschrift des § 6 SächsBO auch nach der vom Gesetzgeber im Jahr 2004 vorgenommenen Verkürzung des Abstandsmaßes von 1 H auf 0, 4 H erfolgen kann, wenn dies mit den Schutzzielen des Abstandsflächenrechts vereinbar ist, das Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen fehlerfrei bestimmt und mit den für eine Abweichung streitenden Gründen sowie den öffentlichen und geschützten Nachbarinteressen abgewogen wurde.
  • OVG Sachsen, 31.05.2011 - 1 A 296/09

    Baugenehmigung, Abweichung, Balkonanlage, Abstandsfläche

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2011 - 1 B 230/11
    Der beschließende Senat hat bereits mit Urteil vom 28. August 2005 (JbSächsOVG 13, 270, 281 ff. = SächsVBl. 2006, 183; ebenso Senatsbeschl. v. 8. April 2009 - 1 B 419/08 - zuletzt Urteile v. 31. Mai 2011 - 1 A 296/09 - und 1 A 297/09 - für Balkonanlagen [jeweils rechtskräftig]) entschieden, dass eine Abweichung von der Abstandsflächenvorschrift des § 6 SächsBO auch nach der vom Gesetzgeber im Jahr 2004 vorgenommenen Verkürzung des Abstandsmaßes von 1 H auf 0, 4 H erfolgen kann, wenn dies mit den Schutzzielen des Abstandsflächenrechts vereinbar ist, das Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen fehlerfrei bestimmt und mit den für eine Abweichung streitenden Gründen sowie den öffentlichen und geschützten Nachbarinteressen abgewogen wurde.
  • OVG Sachsen, 20.08.2020 - 1 A 1194/17

    Grenzgarage; Abstandsfläche; Luftwärmepumpe; Rücksichtnahmegebot; Abweichung; …

    Rn. 36 Insoweit ist mit der Senatsrechtsprechung (u. a. Beschl. v. 11. Oktober 2011 - 1 B 230/11 -, juris) von Folgendem auszugehen:.
  • OVG Sachsen, 16.06.2015 - 1 A 556/14

    Nachbarstreit; Abstandsfläche; Abzeichnung; Rücksichtnahme Gebot

    In diesem Rahmen kommt dem Vorliegen einer atypischen, von der gesetzlichen Regelung nicht hinreichend erfassten atypischen Fallgestaltung, wie sie sich etwa bei einem besonderen Grundstückszuschnitt ergeben kann, eine besondere Bedeutung zu (SächsOVG, Beschl. v. 11. Oktober 2011 - 1 B 230/11 -, juris Rn. 9).

    In diesem Zusammenhang weist der Senat nochmals auf seine Entscheidung vom 11. November 2011 - 1 B 230/11 -, juris, hin.

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1623

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Hotelneubau mit Parkhaus (Kostenentscheidung …

    Rn. 22 3. Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 GKG (vgl. auch Sächs. OVG, B. v. 11.10.2011 - 1 B 230/11 - juris).
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1624

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche …

    Rn. 21 3. Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 GKG (vgl. auch Sächs. OVG, B. v. 11.10.2011 - 1 B 230/11 - juris).
  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1625

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche …

    Rn. 21 3. Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 GKG (vgl. auch Sächs. OVG, B. v. 11.10.2011 - 1 B 230/11 - juris).
  • OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11

    Baugenehmigung, Abstandsfläche, Abweichung, Rücksichtnahmegebot, Nachbar

    In diesem Rahmen kommt dem Vorliegen einer atypischen, von der gesetzlichen Regelung nicht hinreichend erfassten atypischen Fallgestaltung, wie sie sich etwa bei einem besonderen Grundstückszuschnitt ergeben kann, eine besondere Bedeutung zu (SächsOVG, Beschl. v. 11. Oktober 2011 - 1 B 230/11 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - 2 CS 11.1902 -, juris).
  • OVG Sachsen, 12.06.2014 - 1 A 754/13

    Abweichung, Ermessen, Abstandsfläche, Nachbarrechtsbehelf, Bestandsschutz

    Rn. 11 Hinsichtlich der im Zulassungsantrag angesprochenen Anforderungen an die Erteilung von Abweichungen ist mit der Rechtsprechung des Senats (u. a. Beschl. v. 11. Oktober 2011 - 1 B 230/11 -, juris) von Folgendem auszugehen:.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 1 ME 23/19

    Umfang einer zugelassenen Abweichung ist anzugeben!

    Eine ordnungsgemäße Ermessensausübung nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass das Maß der Abweichung und einerseits die für die Abweichung sowie andererseits die gegen die Abweichung sprechenden öffentlichen und geschützten Nachbarinteressen in den Blick genommen, bewertet und gegeneinander abgewogen werden (…vgl. Sächs. OVG, Urt. v. 31.5.2011 - 1 A 296/09; Beschluss vom 11.10.2011 - 1 B 230/11, jeweils zu § 67 SächsBauO;… Barth/Mühler, a.a.O., Rn. 41).
  • OVG Sachsen, 14.05.2013 - 1 B 369/12

    Abweichungen, Abstandsflächen

    In diesem Rahmen kommt dem Vorliegen einer atypischen, von der gesetzlichen Regelung nicht hinreichend erfassten atypischen Fallgestaltung, wie sie sich etwa bei einem besonderen Grundstückszuschnitt ergeben kann, eine besondere Bedeutung zu (SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2011 - 1 B 230/11 -, juris).
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