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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.2003 - 1 B 234.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13198
BVerwG, 05.05.2003 - 1 B 234.02 (https://dejure.org/2003,13198)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.2003 - 1 B 234.02 (https://dejure.org/2003,13198)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 2003 - 1 B 234.02 (https://dejure.org/2003,13198)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Übergriffe des chinesischen Staats gegen tibetische Volkszugehörige - Berücksichtigung der Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer dem Verfolger missliebigen Gruppe im Rahmen der Prüfung einer "Einzelverfolgung wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2003 - 1 B 234.02
    Die Beschwerde rügt eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - InfAuslR 1991, 200 = BVerfGE 83, 216.

    Entgegen der Ansicht der Beschwerde stehen die vom Bundesverwaltungsgericht zur Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze, an die auch das Berufungsgericht anknüpft, mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere dem von der Beschwerde genannten grundlegenden Beschluss vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216) in Einklang (vgl. hierzu Urteile vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - BVerwGE 101, 134, 139 ff. und vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367).

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2003 - 1 B 234.02
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde stehen die vom Bundesverwaltungsgericht zur Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze, an die auch das Berufungsgericht anknüpft, mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere dem von der Beschwerde genannten grundlegenden Beschluss vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216) in Einklang (vgl. hierzu Urteile vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - BVerwGE 101, 134, 139 ff. und vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367).

    Im Rahmen dieser Prognoseentscheidung ist es - anders als bei der Frage der Asylerheblichkeit einer drohenden Verfolgungsmaßnahme - durchaus zulässig und geboten, zum Zweck der Bestimmung der betroffenen Gruppe oder zur Prüfung eines staatlichen Verfolgungsprogramms darauf abzustellen, ob die Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Dritten allein an deren Volkszugehörigkeit anknüpfen oder ob für die Annahme einer individuellen Betroffenheit weitere Indizien hinzutreten müssen (vgl. Urteil vom 30. April 1996, a.a.O, BVerwGE 101, 134, 140 f.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2003 - 1 B 234.02
    Demgegenüber habe das Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen BVerfGE 80, 315 ff. (348) sowie BVerfGE 81, 142 ff. (151) ausdrücklich den Rechtsstandpunkt eingenommen, dass die Asylerheblichkeit einer Verfolgungsmaßnahme nicht dadurch in Frage gestellt sei, dass der Verfolger mit ihr weitere Zwecke verfolge, die an sich asylneutral seien.
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2003 - 1 B 234.02
    Demgegenüber habe das Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen BVerfGE 80, 315 ff. (348) sowie BVerfGE 81, 142 ff. (151) ausdrücklich den Rechtsstandpunkt eingenommen, dass die Asylerheblichkeit einer Verfolgungsmaßnahme nicht dadurch in Frage gestellt sei, dass der Verfolger mit ihr weitere Zwecke verfolge, die an sich asylneutral seien.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2003 - 1 B 234.02
    Das Berufungsgericht habe zwar diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zitiert, den erwähnten Rechtssatz aber bewusst außer Acht gelassen und stattdessen die dazu in Widerspruch stehenden Maßstäbe aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 zugrunde gelegt, die für eine alle Gruppenmitglieder erfassende gruppengerichtete Verfolgung eine bestimmte Verfolgungsdichte oder ein staatliches Verfolgungsprogramm voraussetzten.
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2003 - 1 B 234.02
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde stehen die vom Bundesverwaltungsgericht zur Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze, an die auch das Berufungsgericht anknüpft, mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere dem von der Beschwerde genannten grundlegenden Beschluss vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216) in Einklang (vgl. hierzu Urteile vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - BVerwGE 101, 134, 139 ff. und vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96

    Asylrecht: Abgrenzung zwischen Verfolgungsbetroffenheit aufgrund …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.2003 - 1 B 234.02
    Die von der Beschwerde erwähnten Ausführungen zur Verfolgungsdichte und zum Verfolgungsprogramm beziehen sich nur auf eine alle Gruppenmitglieder erfassende gruppengerichtete Verfolgung, schließen es aber nicht aus, dass die Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer dem Verfolger missliebigen Gruppe im Rahmen der "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" berücksichtigt wird (vgl. zu dieser Abgrenzung Beschluss vom 22. Februar 1996 - BVerwG 9 B 14.96 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 184 = AuAS 1996, 154 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …

    Dabei ist je nach den tatsächlichen Gegebenheiten auch zu berücksichtigen, ob die Verfolgung allein an ein bestimmtes unverfügbares Merkmal wie die Religion anknüpft oder ob für die Bildung der verfolgten Gruppe und die Annahme einer individuellen Betroffenheit weitere Umstände oder Indizien hinzutreten müssen (vgl. Beschluss vom 5. Mai 2003 - BVerwG 1 B 234.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 271 und Urteil vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 171.95 - BVerwGE 101, 134 ).

    Der Feststellung dicht und eng gestreuter Verfolgungsschläge bedarf es jedoch nicht, wenn hinreichend sichere Anhaltspunkte für ein (staatliches) Verfolgungsprogramm bestehen, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist oder alsbald bevorsteht (…Urteil vom 5. Juli 1994 a.a.O.; zu der ferner zu beachtenden Möglichkeit einer "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 5. Mai 2003 - BVerwG 1 B 234.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 271 sowie BVerfG…, Beschluss vom 23. Januar 1991 a.a.O. S. 234, jeweils m.w.N.).

  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2017 - 15a K 5929/16

    Irak, Yeziden, Gruppenverfolgung, Vorverfolgung, inländische Fluchtalternative …

    Rn. 55 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 1 B 234.02 - und Urteil vom 30. April 1996 - 9 C 171.95 -, BVerwGE 101, 134 (140 f.), juris.

    Rn. 65 Vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200 (204); zu der ferner zu beachtenden Möglichkeit einer "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 1 B 234.02 - BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 -, BVerfGE 83, 216-238 (234), juris, jeweils m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2024 - 9 A 1591/20

    Irak: Erfolgreiche Berufung des Bundesamtes gegen Zuerkennung des …

    Rn. 37 Zur Abgrenzung einer Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit von einer Gruppenverfolgung vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Mai 2003 - 1 B 234.02 -, juris Rn. 3, sowie vom 22. Februar 1996 - 9 B 14.96 -, juris Rn. 5.
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