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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 15.02.2016 - 1 B 242/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2230
OVG Saarland, 15.02.2016 - 1 B 242/15 (https://dejure.org/2016,2230)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.02.2016 - 1 B 242/15 (https://dejure.org/2016,2230)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - 1 B 242/15 (https://dejure.org/2016,2230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 7 FeV
    Zur sofortigen Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums - hier: Zweifel an der Verlässlichkeit des Gutachtens

  • verkehrslexikon.de

    Facharztgutachten bei Verdacht auf Amphetaminkonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zur Kraftfahreignung unter Vorgabe einer konkreten Fragestellung durch die Fahrerlaubnisbehörde; Medizinische Abarbeitung des mit der Fragestellung vorgegebenen Prüfprogramms durch den mit der Gutachtenerstellung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gutachter muss Fragestellung über medizinische Abklärung vollumfänglich nachkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zur Kraftfahreignung unter Vorgabe einer konkreten Fragestellung durch die Fahrerlaubnisbehörde; Medizinische Abarbeitung des mit der Fragestellung vorgegebenen Prüfprogramms durch den mit der Gutachtenerstellung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 15.02.2016 - 1 B 242/15
    Bedenken an der Kraftfahreignung genügen nicht für die Entziehung der Fahrerlaubnis(BVerwG, Urteil vom 9.6.2005 - 3 C 25/04 -, juris Rdnr. 17.).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 15.02.2016 - 1 B 242/15
    Rn. 14 Die anlässlich der Wohnungsdurchsuchung getroffenen Feststellungen vermögen einen - zumindest einmaligen(BayVGH, Beschluss vom 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 -, juris Rdnr. 16 m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats, so u.a. bereits Beschluss vom 21.12.2004 - 1 W 42/04 -, juris Rdnrn. 3 ff. m.w.N.)- Amphetaminkonsum des Antragstellers und damit ein Eingreifen der Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung nicht zweifelsfrei zu belegen.
  • VGH Bayern, 24.07.2015 - 11 CS 15.1203

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen

    Auszug aus OVG Saarland, 15.02.2016 - 1 B 242/15
    Rn. 23 Die Entziehung der Fahrerlaubnis findet mithin nach den derzeit aktenkundigen Umständen auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Antragsteller in den Jahren vor 2010 Probleme wegen des Konsums von Drogen hatte, die Veranlassung zu der mehrmonatigen stationären Behandlung gaben(vgl. zur Relevanz früheren Drogenkonsums aus der neueren Rechtsprechung: BayVGH, Beschluss vom 24.7.2015 - 11 CS 15.1203 -, juris), weder in § 11 Abs. 7 FeV noch in sonstigen Vorschriften eine Rechtsgrundlage.
  • VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums

    Auszug aus OVG Saarland, 15.02.2016 - 1 B 242/15
    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. November 2015 - 5 L 1960/15 - wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 11. November 2015 hinsichtlich der unter Nr. 1 des Bescheides verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis wiederhergestellt und hinsichtlich der unter Nr. 3 des Bescheids ergangenen Aufforderung, den Führerschein unverzüglich bei dem Antragsgegner abzuliefern, angeordnet.
  • OVG Saarland, 21.12.2004 - 1 W 42/04
    Auszug aus OVG Saarland, 15.02.2016 - 1 B 242/15
    Rn. 14 Die anlässlich der Wohnungsdurchsuchung getroffenen Feststellungen vermögen einen - zumindest einmaligen(BayVGH…, Beschluss vom 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 -, juris Rdnr. 16 m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Senats, so u.a. bereits Beschluss vom 21.12.2004 - 1 W 42/04 -, juris Rdnrn. 3 ff. m.w.N.)- Amphetaminkonsum des Antragstellers und damit ein Eingreifen der Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung nicht zweifelsfrei zu belegen.
  • VG Saarlouis, 13.07.2016 - 5 L 833/16

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts des Drogenkonsums

    Rn. 11 Das OVG des Saarlandes änderte auf die Beschwerde des Antragstellers mit Beschluss vom 15.02.2016 - 1 B 242/15 - den Beschluss vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 - ab, stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 11.11.2015 hinsichtlich der unter Nr. 1 des Bescheides verfügten Entziehung der Fahrerlaubnis wieder her und ordnete hinsichtlich der unter Nr. 3 des Bescheides ergangenen Aufforderung, den Führerschein unverzüglich bei dem Antragsgegner abzuliefern, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an: Der Nachweis, dass der Antragsteller bis zum 11.08.2015 Amphetaminkonsument war, sei weder nach Aktenlage geführt noch im Wege einer wissenschaftlich aussagekräftigen Untersuchung nachzuholen.

    Dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung vorliegen, ergibt sich ferner aus den Ausführungen des OVG des Saarlandes auf Seite 10 des Beschlusses vom 15.02.2016 - 1 B 242/15 -.

    Zwar treffen die Ausführungen des Antragstellers insoweit zu, als dass die Anordnung zur Eignungsüberprüfung die für den Gutachter von der Fahrerlaubnisbehörde vorgegebenen Fragestellungen explizit nicht enthält und daher die vorgesehene amtsärztliche Eignungsuntersuchung nicht weiter konkretisiert, allerdings war dies aufgrund der Bezugnahme auf Seite 10 des Beschluss des OVG des Saarlandes vom 15.02.2016 - 1 B 242/15 - auch nicht zwingend notwendig.

    Nicht zuletzt hat hierauf auch das OVG des Saarlandes in seinem Beschluss vom 15.02.2016 - 1 B 242/15 - mit Deutlichkeit hingewiesen.

  • OVG Saarland, 02.09.2021 - 1 B 196/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums …

    Rn. 46 a) Im rechtlichen Ansatz zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass nach den vorliegend einschlägigen Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, 46 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FeV i.V.m. Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV im Fall der Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) davon auszugehen ist, dass im Regelfall die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr besteht, so dass im Hinblick darauf bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen - wie u.a. Amphetamin und Kokain - grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen rechtfertigt.[st. Rspr., vgl. Beschlüsse des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6, m.w.N., und vom 15.2.2016 - 1 B 242/15 -, juris, Rz. 21; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 -, juris, Rz. 8, m.w.N.][st. Rspr., vgl. Beschlüsse des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6, m.w.N., und vom 15.2.2016 - 1 B 242/15 -, juris, Rz. 21; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.7.2013 - 11 CS 13.1395 -, juris, Rz. 8, m.w.N.] Dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird dabei dadurch genüge getan, dass die Bewertungen der FeV durch die entsprechenden Regelungen in der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV nur im Regelfall gelten.[vgl. nur Beschluss des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6][vgl. nur Beschluss des Senats vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 -, juris, Rz. 6].
  • OVG Saarland, 20.10.2016 - 1 B 243/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Verdachts auf Drogenkonsum; hier: …

    Auf die Beschwerde des Antragstellers hat der Senat mit Beschluss vom 15.2.2016 - 1 B 242/15 - die aufschiebende Wirkung des vom Antragsteller erhobenen Widerspruchs hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis wiederhergestellt und hinsichtlich der Anordnung der Ablieferung des Führerscheins angeordnet.
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