Rechtsprechung
| BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 03.08.1977 - I B 15.76
- BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77
Ein Aufklärungsmangel ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in einer den Erfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche, Beweismitteil in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG VI C 52.65 - [BVerwGE 31, 212, 217 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG VI B 4.75 - [Buchholz. - BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77
Wenn aber nichts dafür ersichtlich ist, daß sie den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf sie jedenfalls in aller Regel ihrer Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294]). - BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Beschlüsse vom 17. September 1976 - BVerwG I B 14.76 - und vom 12. Mai 1977 - BVerwG I B 72.77 -).
- BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77
Ein Aufklärungsmangel ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in einer den Erfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche, Beweismitteil in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG VI C 52.65 - [BVerwGE 31, 212, 217 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG VI B 4.75 - [Buchholz. - BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77
Im übrigen kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ankommt (Beschlüsse vom 18. Januar 1977 - BVerwG I B 201.76 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG I B 109.77 - mit Nachweisen). - BVerwG, 18.01.1977 - 1 B 201.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77
Im übrigen kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ankommt (Beschlüsse vom 18. Januar 1977 - BVerwG I B 201.76 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG I B 109.77 - mit Nachweisen). - BVerwG, 12.05.1977 - 1 B 72.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Beschlüsse vom 17. September 1976 - BVerwG I B 14.76 - und vom 12. Mai 1977 - BVerwG I B 72.77 -). - BVerwG, 17.09.1976 - 1 B 14.76
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Beschlüsse vom 17. September 1976 - BVerwG I B 14.76 - und vom 12. Mai 1977 - BVerwG I B 72.77 -).
- BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung …
Ein Aufklärungsmangel ist nur dann entsprechend diesen Erfordernissen bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwGE 31, 212 [217]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17], vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -, vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).Darüber hinaus stellt das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung nur dann einen Verfahrensmangel dar, wenn es nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auf die unaufgeklärt gebliebenen Umstände ankommt (Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG 2 C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]; Beschluß vom 9. November 1972 - BVervG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96], vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -, vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 -).
- BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78
Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der …
Ein Aufklärungsmangel ist nur dann entsprechend diesen Erfordernissen bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (Urteil vom 22. Januar 1969- BVerwG 6 C 52.65 - [BVerwGE 31, 212 [217]]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17], vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -). - BVerwG, 10.11.1978 - 1 B 246.77
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Rechtsstaatsprinzip - Verhältnismäßigkeit - …
Ein Aufklärungsmangel (§ 86 Abs. 1 VwGO) ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann diesen Erfordernissen entsprechend bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - [BVerwGE 31, 212, 217]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17], vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -).
- BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78
Anwendung des Ausweisungstatbestandes - Feststellungen des Strafgerichts - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ankommt (Beschlüsse vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 - vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -). - BVerwG, 19.04.1979 - 1 B 204.79
Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Ein Aufklärungsmangel ist nur dann entsprechend diesen Erfordernissen bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßgebliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigen Entscheidung hätte führen können (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - [BVerwGE 31, 212, 217 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -). - BVerwG, 04.04.1979 - 1 B 62.79
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Falls er damit die Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht rügen will, entspricht die Beschwerde nicht den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. BVerwGE 31, 212 [217]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -). - BVerwG, 18.04.1979 - 1 B 214.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Ein Aufklärungsmangel ist nur dann entsprechend diesen Erfordernissen bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - [BVerwGE 31, 212 [217]]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17], vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -). - BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 114.79
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Ein Aufklärungsmangel ist nur dann entsprechend diesen Erfordernissen bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekörten wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - [BVerwGE 31, 212, 217 ]; Beschlüsse vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 - und vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -). - BVerwG, 01.10.1979 - 1 B 891.79
Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter bei begründeter Furcht vor …
Ein Aufklärungsmangel ist nur dann entsprechend diesen Erfordernissen bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hatte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 -[BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - BVerwG VI C 52.65] [217]]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17], vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -).
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