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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1995 - 1 B 244.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8930
BVerwG, 31.08.1995 - 1 B 244.94 (https://dejure.org/1995,8930)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1995 - 1 B 244.94 (https://dejure.org/1995,8930)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1995 - 1 B 244.94 (https://dejure.org/1995,8930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für ein Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins - Begründungspflicht des Berufungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast - …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 1 B 244.94
    Will der Antragsteller sich wie der Kläger mit der Waffe vor Angriffen auf bestimmte Rechtsgüter schützen, bedarf es folglich einer Abwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schußwaffe und dem öffentlichen Interesse daran, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

    In anderen Fällen, in denen die Schußwaffe Verteidigungszwecken dienen soll, also auch bei Angriffen auf andere Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz, sind diese Anforderungen ebenfalls zu stellen, wie in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannt ist (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 S. 65).

    Mit der befürchteten Rechtsgutverletzung muß aber aufgrund von Erfahrungen wesentlich mehr als bei dem Durchschnitt der Bevölkerung zu rechnen sein (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).

  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92

    Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mangels Bedürfnis - Glaubhaftmachung …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 1 B 244.94
    In anderen Fällen, in denen die Schußwaffe Verteidigungszwecken dienen soll, also auch bei Angriffen auf andere Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz, sind diese Anforderungen ebenfalls zu stellen, wie in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannt ist (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 S. 65).
  • BVerwG, 06.06.1995 - 1 B 75.95

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine Beschwerde gegen die …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 1 B 244.94
    In Anlehnung an den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (DVBl 1991, 1239, 1244) hält der Senat für Streitigkeiten über einen Waffenschein im Regelfall einen Wert von 10.000 DM für angemessen (Beschluß vom 26. Juni 1992 - BVerwG 1 B 108.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 61; Beschluß vom 6. Juni 1995 - BVerwG 1 B 75.95 -).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 1 B 108.92
    Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 1 B 244.94
    In Anlehnung an den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (DVBl 1991, 1239, 1244) hält der Senat für Streitigkeiten über einen Waffenschein im Regelfall einen Wert von 10.000 DM für angemessen (Beschluß vom 26. Juni 1992 - BVerwG 1 B 108.92 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 61; Beschluß vom 6. Juni 1995 - BVerwG 1 B 75.95 -).
  • BVerwG, 23.09.1997 - 1 B 188.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung …

    Daß dieses Interesse hier nach dem Beschwerdevorbringen ebenfalls darauf zielt, möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen zu lassen, ändert nichts an der gesetzgeberischen Grundentscheidung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, die eine überdurchschnittliche Gefährdung des zu schützenden Rechtsguts voraussetzt (vgl. Beschlüsse vom 31. August 1995 - BVerwG 1 B 244.94 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73 und vom 6. März 1996 - BVerwG 1 B 39.96 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 10461/00
    Dies ergibt sich aus der Struktur des Bedürfnisbegriffs, bei dessen Subsumtion eine Abwägung zwischen einem berücksichtigenswerten Interesse des Erwerbers an einer bestimmten Schusswaffe und dem öffentlichen Interesse an größtmöglicher Limitierung des Waffenbesitzes in privater Hand zu erfolgen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 -, BVerwGE 49, 1; Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 C 5.92 -, GewArch 1993, 325; Beschluss vom 31. August 1995 - 1 B 244.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73).
  • BVerwG, 06.03.1996 - 1 B 39.96

    Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Bestehen eines …

    Daß dieses Interesse hier ebenfalls darauf zielt, möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen zu lassen, ändert nichts an der gesetzgeberischen Grundentscheidung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, die eine überdurchschnittliche Gefährdung des zu schützenden Rechtsguts voraussetzt (vgl. Beschluß vom 31. August 1995 - BVerwG 1 B 244.94 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 1 B 148.95

    Voraussetzung für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …

    Daß dieses Interesse hier ebenfalls darauf zielt, möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen zu lassen, ändert nichts an der gesetzgeberischen Grundentscheidung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, die eine überdurchschnittliche Gefährdung des zu schützenden Rechtsguts voraussetzt (vgl. Beschluß vom 31. August 1995 - BVerwG 1 B 244.94 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73).
  • BVerwG, 25.03.1996 - 1 B 40.96

    Abwehr von Überfällen bei Waffentransporten - Voraussetzungen des …

    Daß dieses Interesse hier ebenfalls darauf zielt, möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen zu lassen, ändert nichts an der gesetzgeberischen Grundentscheidung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, die eine überdurchschnittliche Gefährdung des zu schützenden Rechtsguts voraussetzt (vgl. Beschluß vom 31. August 1995 - BVerwG 1 B 244.94 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73).
  • BVerwG, 10.06.1996 - 1 B 94.96

    Ablehnung der Erlaubnis zur Führung von Waffen - Fehlende Zuverlässigkeit bei dem …

    Das bedarf nicht erst der Klarstellung in einem Revisionsverfahren und ändert auch nichts an der gesetzgeberischen Grundentscheidung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, die eine überdurchschnittliche Gefährdung des zu schützenden Rechtsgutes voraussetzt (vgl. Beschluß vom 31. August 1995 - BVerwG 1 B 244.94 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1999 - 2 A 11833/99
    Damit stellt die Norm, soweit die überproportionale Rechtsgutgefährdung in Rede steht, auf die einzelfallspezifische Würdigung von einschlägigem Erfahrungswissen ab, von dem angenommen werden kann, dass es vor allem beim Bundeskriminalamt oder den Landeskriminalämtern verfügbar ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 31. August 1995 - 1 B 244.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73 und Beschluss vom 6. März 1996 - 1 B 39.96 -).
  • BVerwG, 10.06.1996 - 1 PKH 10.96

    Ablehnung der Erlaubnis zur Führung von Waffen - Fehlende Zuverlässigkeit bei dem …

    Das bedarf nicht erst der Klarstellung in einem Revisionsverfahren und ändert auch nichts an der gesetzgeberischen Grundentscheidung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, die eine überdurchschnittliche Gefährdung des zu schützenden Rechtsgutes voraussetzt (vgl. Beschluß vom 31. August 1995 - BVerwG 1 B 244.94 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73).
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