Rechtsprechung
| BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 25.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen die Aufklärungspflicht - Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachten über Verkehrszählungen und Lärmmessungen - Lärmimmissionen durch eine Gaststätte - Ablehnung der Erteilung einer Gaststättenerlaubnis wegen Fehlens der erforderlichen ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.1991 - 14 S 279/91
- BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 25.92
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88
Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 25.92
Ferner sieht die Beschwerde eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, und zwar vom Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 N 6.88 - (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 50 = NVwZ 1991, 881) darin, daß das Berufungsgericht bei der Beurteilung der durch die Gaststätte ausgelösten Lärmimmissionen die "technischen Regelwerke" und die darin enthaltenen "Orientierungswerte" nicht herangezogen habe.Zum einen ist Thema des Beschlusses vom 18. Dezember 1990 (a.a.O.) nicht die Frage, ob für die Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung in Wohngebieten die "technischen Regelwerke" herangezogen werden müssen, sondern nur die Frage, ob und inwieweit sie herangezogen werden dürfen.
- BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 25.92
Wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) kann die Revision nur zugelassen werden, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die sich auf die das Berufungsurteil tragende Begründung bezieht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 und vom 22. August 1988 - BVerwG 2 NB 2.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 27) und im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf. - BVerwG, 22.08.1988 - 2 NB 2.88
Normenkontrollverfahren - Nichtvorlagebeschwerde - Vorlagegrund
Auszug aus BVerwG, 20.05.1992 - 1 B 25.92
Wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) kann die Revision nur zugelassen werden, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die sich auf die das Berufungsurteil tragende Begründung bezieht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 und vom 22. August 1988 - BVerwG 2 NB 2.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 27) und im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 8 A 4522/98
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Ermessen; Reduzierung auf Null; Danzig
Rn. 50 Vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1993 - 1 B 25/92 -, NVwZ 1994, 387.
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