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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2296
BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96 (https://dejure.org/1996,2296)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1996 - 1 B 250.96 (https://dejure.org/1996,2296)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250.96 (https://dejure.org/1996,2296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtsache von grundsätzlicher Bedeutung - Rechtfertigung der Prognose der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit mit Steuerrückständen - Erfüllen des Darlegungserfordernisses des § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1
    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung bei steuerlicher Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96
    Dabei kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 B 19.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 58 = GewArch 1995, 200).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96
    Auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. Beschluß vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 B 5.94 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 57).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96
    Wohlverhalten des Gewerbetreibenden während des Klageverfahrens ist jedenfalls nicht ohne weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (vgl. Beschluß vom 23. November 1990 - BVerwG 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 47 = GewArch 1991, 110).
  • BVerwG, 15.02.1995 - 1 B 19.95

    Unselbständige leitende Beschäftigung - Teilbereich - Revision - Uneingeschränkte …

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96
    Dabei kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 15. Februar 1995 - BVerwG 1 B 19.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 58 = GewArch 1995, 200).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1993 - 3 L 91/92

    Widerruf einer Gewerbeerlaubnis; Gewerbeuntersagung; Bestimmtheit

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96
    Ob der beschließende Senat der vom Kläger angeführten Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (GewArch 1994, 167) folgen könnte, ein Bescheid sei nicht genügend bestimmt, wenn er die "zukünftige selbständige Gewerbeausübung" untersagt, ohne eine Begrenzung auf das stehende Gewerbe zu verdeutlichen, muß angesichts der fehlenden Entscheidungserheblichkeit offenbleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 4 B 1480/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch die Anhäufung von Steuerrückständen

    Rn. 25 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 1988 - 1 B 164.87 -, GewArch 1988, 162, vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250.96 -, GewArch 1999, 72 und vom 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, GewArch 1999, 72.
  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit einer …

    Danach ist ein Gewerbetreibender unzuverlässig, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, daß er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 1 B 250.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 65).
  • VGH Hessen, 06.12.2016 - 2 B 1935/16
    Im Gewerberecht wird der Begriff der Zuverlässigkeit allgemein - negativ formuliert - dahin umschrieben, dass unzuverlässig ein Gewerbetreibender ist, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (…st. Rspr., z.B. BVerwG, Urteile vom 15. April 2015 - 8 C 6/14 -, BVerwGE 152, 39-49 Rz. 14; vom 2. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1-8; vom 2. Februar 1982 - 1 C 74/78 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250/96 -, juris;… Heß in: Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, Stand: April 2016, § 35 Rz. 141 m.w.N.).
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