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| BVerwG, 17.02.1998 - 1 B 252.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91
Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1998 - 1 B 252.97
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung bestehen nicht (vgl. zur früheren Fassung Beschluß vom 6. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 127.90 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 24; Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 m.w.N.).Das Ermessen des Berufungsgerichts, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, ist auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar (Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - a.a.O.).
- BVerwG, 06.12.1991 - 5 B 127.90
Verfassungswidrigkeit der §§ 130 a, b Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1998 - 1 B 252.97
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung bestehen nicht (vgl. zur früheren Fassung Beschluß vom 6. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 127.90 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 24; Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 m.w.N.). - BVerwG, 15.05.1996 - 5 B 161.95
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mit einem Verfahrensfehler - Umfang …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1998 - 1 B 252.97
Dies kann entweder durch Bezugnahme auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO; vgl. Beschluß vom 15. Mai 1996 - BVerwG 5 B 161.95 - Buchholz 310 § 122 VwGO Nr. 6) oder dadurch geschehen, daß die entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Begründung - nicht notwendigerweise in der Form eines abgesetzten Teils - kenntlich gemacht werden. - BVerwG, 22.07.1980 - 9 CB 5.80
Auszug aus BVerwG, 17.02.1998 - 1 B 252.97
Insbesondere müssen Beschlüsse, durch die über eine Berufung entschieden wird, erkennen lassen, welche Überlegungen für die richterliche Überzeugungsbildung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht maßgeblich gewesen sind (vgl. Urteil vom 22. Juli 1980 - BVerwG 9 CB 5.80 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 15); namentlich muß im Hinblick auf die Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) klar sein, von welchen tatsächlichen Feststellungen das Gericht ausgeht.
- BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer …
Denn danach müssen solche Beschlüsse erkennen lassen, welche Überlegungen für die richterliche Überzeugungsbildung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht maßgeblich gewesen sind (BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1998 - 1 B 252.97 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 21 S. 14). - BVerwG, 09.06.2008 - 10 B 149.07
Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensmangel, …
Insbesondere müssen Beschlüsse, durch die über eine Berufung entschieden wird, erkennen lassen, welche Überlegungen für die richterliche Überzeugungsbildung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht maßgeblich gewesen sind (Beschluss vom 17. Februar 1998 - BVerwG 1 B 252.97 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 21 m.w.N.). - BVerwG, 23.10.2000 - 1 B 51.00
Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Der beschließende Senat hat bereits in dem ebenfalls den Beschwerdeführer betreffenden Beschluss vom 17. Februar 1998 - BVerwG 1 B 252.97 - ausgeführt, dass die Berufung (bei Vorliegen der übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen) dann zulässig ist, wenn das Urteil des Verwaltungsgerichts einem der Verfahrensbeteiligten zugegangen ist.
- BVerwG, 30.03.1998 - 1 B 38.98
Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsentscheidung durch Beschluß ein Jahr nach …
Dies hat der Senat bereits entschieden (Beschluß vom 17. Februar 1998 - BVerwG 1 B 252.97 - vgl. zur früheren Fassung des § 130 a VwGO auch Beschluß vom 6. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 127.90 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 24; Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 m.w.N.). - BVerwG, 06.10.2000 - 9 B 535.00
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Insoweit verkennt die Beschwerde, dass eine der sofortigen Anwendung des geänderten § 130 a VwGO entgegenstehende Überleitungsvorschrift nicht besteht, wie sie Art. 10 des 6. VwGOÄndG zur Einführung einer Berufungsbegründungspflicht in § 124 a VwGO darstellt (vgl. hierzu im Übrigen auch BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1998 - BVerwG 1 B 252.97 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 21 und Beschluss vom 24. Februar 1998 - BVerwG 9 B 831.97 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 22 = NVwZ-RR 1998, 455). - BVerwG, 06.10.2000 - 9 B 534.00
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Insoweit verkennt die Beschwerde, dass eine der sofortigen Anwendung des geänderten § 130 a VwGO entgegenstehende Überleitungsvorschrift nicht besteht, wie sie Art. 10 des 6. VwGOÄndG zur Einführung einer Berufungsbegründungspflicht in § 124 a VwGO darstellt (vgl. hierzu im Übrigen auch BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1998 - BVerwG 1 B 252.97 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 21 und Beschluss vom 24. Februar 1998 - BVerwG 9 B 831.97 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 22 = NVwZ-RR 1998, 455).
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