Rechtsprechung
| BVerwG, 21.05.2003 - 1 B 263.02, 1 PKH 103.02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- Wolters Kluwer
Beurteilung einer inländische Fluchtalternative im Rahmen eines Asylantrags - Rechtliche Anforderungen an das wirtschaftliche Existenzminimum am Ort der inländischen Fluchtalternative - Begründungspflicht des Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2002 - 7 A 10366/02
- BVerwG, 21.05.2003 - 1 B 263.02, 1 PKH 103.02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 21.05.2003 - 1 B 263.02
Es trifft zu, dass sich aufgrund der Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO aus den Gründen einer gerichtlichen Entscheidung für die Beteiligten und das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar ergeben muss, warum das Gericht beispielsweise Parteivorbringen für unerheblich gehalten oder Auffassungen bzw. Bewertungen anderer Oberverwaltungsgerichte in wesentlichen Fragen nicht geteilt hat (vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 m.w.N.). - BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative, …
Auszug aus BVerwG, 21.05.2003 - 1 B 263.02
Daran ändert sich auch nichts, wenn hierzu, wie die Beschwerde geltend macht, von den Oberverwaltungsgerichten unterschiedliche Standpunkte vertreten werden (so bereits Beschluss vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 B 128.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 326 = InfAuslR 2002, 455 m.w.N.).
- BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06
Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung; …
Nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen bietet ein verfolgungssicherer Ort erwerbsfähigen Personen das wirtschaftliche Existenzminimum aber in aller Regel dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (Beschluss vom 21. Mai 2003 - BVerwG 1 B 298.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270, gleichlautend mit Beschluss vom gleichen Tag - BVerwG 1 B 263.02 - juris). - BVerwG, 29.07.2003 - 1 B 282.02
Irak, Interne Fluchtalternative, Existenzminimum, Auslegung, Beachtlicher …
Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen bereits ausgeführt (vgl. etwa Beschluss vom 21. Mai 2003 - BVerwG 1 B 263.02 ); hierauf wird Bezug genommen.Auch insoweit hat der Senat zu entsprechenden Rügen bereits Stellung genommen und ausgeführt, an einer Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO fehle es jedenfalls deshalb, weil das Berufungsgericht keinen seine Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt hat, der zu den von der Beschwerde angeführten Rechtssätzen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts in Widerspruch stehe (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2003 a.a.O.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.04.2011 - 3 L 11/07
Russische Föderation: § 60 Abs. 1 AufenthG, Gruppenverfolgung von Tschetschenen …
"Nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen bietet ein verfolgungssicherer Ort erwerbsfähigen Personen das wirtschaftliche Existenzminimum aber in aller Regel dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (Beschluss vom 21. Mai 2003 - BVerwG 1 B 298.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270, gleichlautend mit Beschluss vom gleichen Tag - BVerwG 1 B 263.02 - juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2011 - 3 L 200/06
Verfolgungshandlung, Gruppenverfolgung, Tschetschenien, Tschetschenen, …
"Nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen bietet ein verfolgungssicherer Ort erwerbsfähigen Personen das wirtschaftliche Existenzminimum aber in aller Regel dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (Beschluss vom 21. Mai 2003 - BVerwG 1 B 298.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270, gleichlautend mit Beschluss vom gleichen Tag - BVerwG 1 B 263.02 - juris).
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