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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.2025 - 1 B 3.25 (1 B 20.24)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,5653
BVerwG, 13.02.2025 - 1 B 3.25 (1 B 20.24) (https://dejure.org/2025,5653)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.2025 - 1 B 3.25 (1 B 20.24) (https://dejure.org/2025,5653)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 2025 - 1 B 3.25 (1 B 20.24) (https://dejure.org/2025,5653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.01.2025 - 1 B 20.24
    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 1 B 3.25
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2025 - 1 B 20.24 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 2 1. Der Senat hat den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör in seinem Beschluss vom 8. Januar 2025 - 1 B 20.24 - nicht verletzt.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 1 B 3.25
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ;… Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 …und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 1 B 3.25
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ;… Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 …und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07

    Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 1 B 3.25
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ; Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 …und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 01.03.2017 - 6 B 23.17

    Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2025 - 1 B 3.25
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ;… Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 30.09.2025 - 2 BvR 460/25

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung zum Zwecke der Abschiebung

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 2025 - BVerwG 1 B 3.25 (1 B 20.24) -,.

    Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2025 - BVerwG 1 B 20.24 - und vom 13. Februar 2025 - BVerwG 1 B 3.25 (1 B 20.24) sind gegenstandslos..

    Rn. 52 1. Die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2025 - BVerwG 1 B 20.24 - und vom 13. Februar 2025 - BVerwG 1 B 3.25 (1 B 20.24) - sind als Folge der Aufhebung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gegenstandslos (vgl. BVerfGE 76, 143 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2026 - 3 B 20.25

    Durchsuchung; Zimmer in Gemeinschaftsunterkunft; Betreten zwecks Abschiebung; …

    Rn. 10 Das Bundesverwaltungsgericht hat die von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 8. Januar 2025 - 1 B 20.24 - und die nachfolgende Anhörungsrüge mit Beschluss vom 13. Februar 2025 - 1 B 3.25 - zurückgewiesen.

    Rn. 11 Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht (2. Kammer des 2. Senats) mit Beschluss vom 30. September 2025 - 2 BvR 460/25 - (juris) festgestellt, dass die Durchsuchung des vom Beschwerdeführer bewohnten Raumes im Übergangswohnheim D...Straße in Berlin am 10. September 2019 den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 13 GG verletzt (Tenor zu 1), das Urteil des Senats vom 27. Februar 2024 - OVG 3 B 17/22 - aufgehoben und die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen (Tenor zu 2), die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 2025 - BVerwG 1 B 20.24 - und vom 13. Februar 2025 - BVerwG 1 B 3.25 (1 B 20.24) - für gegenstandslos erklärt (Tenor zu 3) und im Übrigen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Tenor zu 4).

    Insoweit ist das mit Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2025 - 1 B 20.24 - juris; die nachfolgende Anhörungsrüge ist ohne Erfolg geblieben, BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2025 - 1 B 3.25 - juris) rechtskräftig gewordene Urteil vom 27. Februar 2024 - OVG 3 B 17/22 - durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 2025 - 2 BvR 460/25 - nicht aufgehoben worden.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2025 - 4 LZ 368/24

    Asylverfahren; Aufnahmeeinrichtung; Zustellungsfiktion

    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2025 - 1 B 3.25 - juris Rn. 3).
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