Rechtsprechung
| BVerwG, 26.04.1988 - 1 B 30.88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 12.01.1988 - 2 BA 25/86
- BVerwG, 26.04.1988 - 1 B 30.88
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1988 - 1 B 30.88
Das ist nur dann der Fall, wenn die zugrunde gelegte Erkenntnisquelle grobe Mängel oder in sich unlösbare Widersprüche aufweist, wenn sich aus ihr selbst ein Zweifel an der Sachkunde oder der Unvoreingenommenheit ihres Verfassers ergibt oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei dem bisherigen Gutachter nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [156 f.]; Beschluß vom 22. Mai 1986 - BVerwG 9 B 99.86 -). - BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83
Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung - …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1988 - 1 B 30.88
Derartige Auskünfte sind ebenso wie Auskünfte des Auswärtigen Amtes nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässige und selbständige Beweismittel, die ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden können (Beschluß vom 9. März 1984 - BVerwG 9 B 922.81 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 4; Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - InfAuslR 1985, 147). - BVerwG, 09.03.1984 - 9 B 922.81
Politische Verfolgung durch private Handlungen als eine die Revisionszulassung …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1988 - 1 B 30.88
Derartige Auskünfte sind ebenso wie Auskünfte des Auswärtigen Amtes nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässige und selbständige Beweismittel, die ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises verwertet werden können (Beschluß vom 9. März 1984 - BVerwG 9 B 922.81 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 4; Urteil vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - InfAuslR 1985, 147). - BVerwG, 22.05.1986 - 9 B 99.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfolgungsgefahr für …
Auszug aus BVerwG, 26.04.1988 - 1 B 30.88
Das ist nur dann der Fall, wenn die zugrunde gelegte Erkenntnisquelle grobe Mängel oder in sich unlösbare Widersprüche aufweist, wenn sich aus ihr selbst ein Zweifel an der Sachkunde oder der Unvoreingenommenheit ihres Verfassers ergibt oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei dem bisherigen Gutachter nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [156 f.]; Beschluß vom 22. Mai 1986 - BVerwG 9 B 99.86 -).
- BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …
Danach darf das Gericht sich nicht auf die ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen beschränken, wenn diese unklar, unvollständig oder widersprüchlich sind oder Zweifel an der Sachkunde ihrer Urheber erkennen lassen (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 8 C 74.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 169; Beschluß vom 26. April 1988 - BVerwG 1 B 30.88 - jeweils m.w.N.). - BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91
Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Strafverfolgung von …
Das ist nur dann der Fall, wenn die zugrunde gelegten Erkenntnisquellen grobe Mängel oder in sich unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sich aus ihr selbst ein Zweifel an der Sachkunde oder der Unvoreingenommenheit ihres Verfassers ergibt oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 26. April 1988 - BVerwG 1 B 30.88 -). - BVerwG, 03.05.1993 - 1 B 184.92
Entfallen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Ermessenswege nach § 22 …
Dies ist u.a. dann der Fall, wenn ein vorliegendes Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters gibt (BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 26. April 1988 - BVerwG 1 B 30.88 -). - BVerwG, 07.02.1990 - 1 B 184.89
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Dies ist nur dann der Fall, wenn die zugrunde gelegten Erkenntnisquellen grobe Mängel oder in sich unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sich aus ihnen selbst ein Zweifel an der Sachkunde oder der Unvoreingenommenheit ihres Verfassers ergibt oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den Autoren bisheriger Stellungnahmen nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 26. April 1988 - BVerwG 1 B 30.88 -).
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