Rechtsprechung
| BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Darlegungsanforderungen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Unterlassen der Einholung eines Sachverständigengutachtens - Generalpräventiver Zweck einer Ausweisung im Fall eines wegen Vergewaltigung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 13 S 2862/89
- BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
Die Entscheidung darüber, ob ein Sachverständigengutachten eingeholt werden soll, steht im Rahmen der freien Sachverhalts- und Beweiswürdigung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - Buchholz 303 § 411 ZPO Nr. 1 S. 3). - BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
Abgesehen davon dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Behörden und Gerichte grundsätzlich davon ausgehen, daß eine aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilung verfügte Ausweisung als Teil kontinuierlicher Verwaltungspraxis nach der Lebenserfahrung zur Verwirklichung des generalpräventiven Zwecks des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG - wenn auch in unterschiedlichem Maße - geeignet ist (vgl. z.B. BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; Beschlüsse vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - InfAuslR 1987, 275 und vom 27. Januar 1989 - BVerwG 1 B 9.89 -). - BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
Diese Straftaten sind nicht schon wegen des ihnen zumeist zugrundeliegenden sexuellen Impetus oder als "Situationstaten" "in ihren Ursachen und Motiven zu weit entfernt von jeder rational beherrschbaren Steuerung menschlichen Verhaltens", daß sie als Grundlage für ein generalpräventives Vorgehen ausschieden (vgl. dazu Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 33.72 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 30 S. 86, 88).
- BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89
Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
Ein Gericht, das von der Einholung eines Sachverständigengutachtens absieht, handelt verfahrensfehlerhaft, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe sonst auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschluß vom 4. Mai 1990 - BVerwG 1 B 82.89 - NVwZ-RR 1990, 649 [BVerwG 04.05.1990 - 1 B 82/89] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
Dem steht nicht entgegen, daß Ausländer weiterhin im Bundesgebiet Straftaten begehen (Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59 S. 58). - BVerwG, 27.01.1989 - 1 B 9.89
Bestimmung der Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
Abgesehen davon dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Behörden und Gerichte grundsätzlich davon ausgehen, daß eine aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilung verfügte Ausweisung als Teil kontinuierlicher Verwaltungspraxis nach der Lebenserfahrung zur Verwirklichung des generalpräventiven Zwecks des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG - wenn auch in unterschiedlichem Maße - geeignet ist (vgl. z.B. BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; Beschlüsse vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - InfAuslR 1987, 275 und vom 27. Januar 1989 - BVerwG 1 B 9.89 -). - BVerwG, 29.05.1987 - 1 B 45.87
Ausweisung eines Ausländers - Veruteilung wegen eines Waffendelikts - Führen …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90
Abgesehen davon dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Behörden und Gerichte grundsätzlich davon ausgehen, daß eine aus Anlaß strafgerichtlicher Verurteilung verfügte Ausweisung als Teil kontinuierlicher Verwaltungspraxis nach der Lebenserfahrung zur Verwirklichung des generalpräventiven Zwecks des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG - wenn auch in unterschiedlichem Maße - geeignet ist (vgl. z.B. BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; Beschlüsse vom 29. Mai 1987 - BVerwG 1 B 45.87 - InfAuslR 1987, 275 und vom 27. Januar 1989 - BVerwG 1 B 9.89 -).
- BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91
Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Strafverfolgung von …
Es verletzt seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 152.88 -, Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127). - BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94
Beiladung Dritter nach Verlust ihrer Mitgliedschaft in der jeweiligen Innung …
Die Rüge, das Tatsachengericht habe verfahrensfehlerhaft von der Einholung eines Sachverständigengutachtens abgesehen, setzt gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO einen derartigen substantiierten Vortrag voraus (vgl. z.B. Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127). - BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93
Darlegungsvoraussetzungen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im …
Von dem ihm eingeräumten Ermessen macht es nur dann fehlerhaften Gebrauch, wenn es sich eine Sachkunde zuschreibt, die ihm unmöglich zustehen kann, oder wenn die mangelnde Sachkenntnis durch die Entscheidungsgründe handgreiflich belegt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127 und vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41).
- BVerwG, 22.11.1993 - 1 B 184.93
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Der beschließende Senat hat klargestellt, daß die Behörden und Gerichte grundsätzlich davon ausgehen dürfen, daß die aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung verfügte Ausweisung als Teil kontinuierlicher Verwaltungspraxis zur Verwirklichung des generalpräventiven Gesetzeszwecks der Ausweisungsermächtigung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965) geeignet ist (vgl. z.B. BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127). - BVerwG, 24.11.1997 - 1 B 224.97
Berücksichtigung länger zurückliegender Vorfälle bei der Beurteilung der …
Holt das Gericht kein Sachverständigengutachten ein, handelt es nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn es für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde zweifelhaft ist, ohne daß es darlegt, weshalb ihm die erforderliche Sachkunde zur Verfügung steht, oder wenn sonst seine Entscheidung auf mangelnde Sachkunde schließen läßt (vgl. Urteil vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - BVerwGE 68, 177 [BVerwG 10.11.1983 - 3 C 56/82]; Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 7 C 79.86 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 77; Beschluß vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55; Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2003 - 2 L 222/01
Zur Ausnahme von der Regel-Ausweisung bei geringer Schuld und geringem Tatbeitrag
Zwar entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Behörden und Gerichte grundsätzlich davon ausgehen dürfen, dass die aus Anlass einer strafgerichtlichen Verurteilung verfügte Ausweisung als Teil kontinuierlicher Verwaltungspraxis zur Verwirklichung des generalpräventiven Gesetzeszwecks der Ausweisungsermächtigung geeignet ist (…vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 26.02.1980 - BVerwG 1 C 90.76 -, BVerwGE 60, 75 [77]; Beschl. v. 21.12.1990 - BVerwG 1 B 30.90 -, Buchholz 402.24 [AuslG] § 10 Nr. 127). - BVerwG, 31.05.1995 - 1 B 3.95
Anforderungen an die Darlegung eines Grundes gegen die Nichtzulassung der …
Es verletzt seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. z.B. Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127). - BVerwG, 18.06.1992 - 1 B 78.92
Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung - Vereinbarkeit einer …
Das Berufungsgericht gründet seine Feststellung, es habe sich nicht um eine rationaler Steuerung nicht mehr zugängliche Gewalttat gehandelt, auf eine - von den in der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 B 148.84 - InfAuslR 1985, 101; vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127; vom 24. April 1991 - BVerwG 1 B 13.91 -) entwickelten Grundsätzen ausgehende - Würdigung des vom Strafgericht festgestellten Tathergangs und berücksichtigt dabei den langen Zeitraum, während dessen der Kläger seine damalige Lebensgefährtin mit zunehmender Gewaltanwendung bedrängt und noch nicht unter erheblichen Alkoholeinfluß gestanden hat. - VG Ansbach, 04.07.2023 - AN 11 S 23.01227
Ausweisung wegen Sexualdelikt, Strafaussetzung zur Bewährung
Es ist davon auszugehen, dass die sexuelle Erregung eines Sexualstraftäters ein - der Generalprävention zugängliches - rational gesteuertes Verhalten in der "rationalen Vorphase" der Straftat nicht ausschließt; Sittlichkeitsdelikte sind nicht schon wegen des ihnen zumeist zugrundeliegenden sexuellen Impetus oder als "Situationstaten" "in ihren Ursachen und Motiven zu weit entfernt von jeder rational beherrschbaren Steuerung menschlichen Verhaltens", dass sie als Grundlage für ein generalpräventives Vorgehen ausschieden (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.1990 - 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127, juris Rn. 7). - BVerwG, 24.04.1991 - 1 B 13.91
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Hinweis auf Verwandtschaft im Heimatland - …
Das Gericht bewegte sich mit einer entsprechenden Würdigung in einem Erkenntnisbereich, der regelmäßig dem Richter allgemein zugänglich ist (vgl. Beschluß vom 4. Mai 1990 - BVerwG 1 B 82.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 124 zur Annahme der Befürchtung neuer Verfehlungen; allgemein: Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 -). - BVerwG, 16.02.1993 - 1 B 16.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 04.03.1996 - 1 B 30.96
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 04.09.1996 - 1 B 146.96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Mangel - weitere Beschwerde - …
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| OVG Berlin, 04.12.1991 - 1 B 30.90 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 04.12.1991 - 1 B 30.90
- BVerwG, 29.04.1992 - 3 B 35.92
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