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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1577
BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77 (https://dejure.org/1977,1577)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1977 - 1 B 300.77 (https://dejure.org/1977,1577)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1977 - 1 B 300.77 (https://dejure.org/1977,1577)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung des Ermessensspielraums nach ausländerbehördlicher Ermahnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77
    Diese hat, wie durch die ständige Rechtsprechung des Senats geklärt ist, nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar aufgrund einer Abwägung der für und der gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte(Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16];vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]).

    Der Senat hat in den von der Beschwerde angeführten Urteilenvom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 4) undvom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - (…a.a.O. S. 293 f.) dargelegt, daß durch die Ausweisung nicht ein bestimmtes menschliches Verhalten geahndet, sondern einer künftigen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder einer künftigen Beeinträchtigung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorgebeugt wird; die Ausweisung muß zur Verhütung einer (erneuten) Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland erforderlich sein.

    Das Berufungsgericht ist gerade in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von der ordnungsrechtlichen Natur der Ausweisung ausgegangen, wie sie u.a. in den Urteilen des Senats vom 11. Juni 1968 (…a.a.O.) und 16. Juni 1970 (a.a.O.) dargelegt worden ist.

  • BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69

    Ausweisung eines Ausländers zum Schutze der Verkehrssicherheit in der …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77
    Diese hat, wie durch die ständige Rechtsprechung des Senats geklärt ist, nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar aufgrund einer Abwägung der für und der gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte(Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16];vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [BVerwGE 35, 291]).

    Damit hat es die gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung maßgebende Ermessensentscheidung der Widerspruchsbehörde(…Beschluß vom 3. April 1974 - BVerwG I B 34.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 34]) als rechtmäßig bestätigt, daß die Ausweisung des Klägers auch dann, wenn keine Wiederholungsgefahr vorliege, geboten sei, weil sie auch dazu dienen solle, andere Ausländer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen, übrigens hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß Trunkenheitsfahrten zu den Fallgruppen gehören, bei denen auf generalpräventive Erwägungen dieser Art abgestellt werden darf(Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.];vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [BVerwGE 42, 133, 139 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]];…Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG I B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29];vom 2. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 -).

  • BVerwG, 11.06.1968 - I C 13.67

    Ausübung des Ermessens bei der Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung eines …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77
    Der Senat hat in den von der Beschwerde angeführten Urteilenvom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 4) undvom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - (…a.a.O. S. 293 f.) dargelegt, daß durch die Ausweisung nicht ein bestimmtes menschliches Verhalten geahndet, sondern einer künftigen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder einer künftigen Beeinträchtigung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorgebeugt wird; die Ausweisung muß zur Verhütung einer (erneuten) Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland erforderlich sein.

    Das Berufungsgericht ist gerade in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von der ordnungsrechtlichen Natur der Ausweisung ausgegangen, wie sie u.a. in den Urteilen des Senats vom 11. Juni 1968 (a.a.O.) und 16. Juni 1970 (…a.a.O.) dargelegt worden ist.

  • BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77
    Damit hat es die gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung maßgebende Ermessensentscheidung der Widerspruchsbehörde(…Beschluß vom 3. April 1974 - BVerwG I B 34.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 34]) als rechtmäßig bestätigt, daß die Ausweisung des Klägers auch dann, wenn keine Wiederholungsgefahr vorliege, geboten sei, weil sie auch dazu dienen solle, andere Ausländer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen, übrigens hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß Trunkenheitsfahrten zu den Fallgruppen gehören, bei denen auf generalpräventive Erwägungen dieser Art abgestellt werden darf(…Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.];vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [BVerwGE 42, 133, 139 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]];…Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG I B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29];vom 2. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 -).

    Diese vom Berufungsgericht vorgenommene Prüfung war zudem nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich, denn die Ermessensausübung der Behörde hat auch den Unrechtsgehalt der Straftat zu berücksichtigen(…Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG I C 6.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 37];Beschlüsse vom 2. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 - undvom 19. August 1977 - BVerwG I B 56.77 -) und, wie bereits oben erwähnt, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

  • BVerwG, 06.05.1977 - 1 B 51.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77
    Das ist ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats geklärt(Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 35.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10];Beschlüsse vom 4. Oktober 1974 - BVerwG I B 65.74 - undvom 6. Mai 1977 - BVerwG I B 51.77 -).

    Ob jedoch eine Ausweisung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben oder wegen Verletzung des dem Ausländer gebührenden Vertrauensschutzes ermessensfehlerhaft ist, beurteilt sich im wesentlichen aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles und entbehrt deswegen regelmäßig der grundsätzlichen Bedeutung(Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG I B 7.76 - undvom 6. Mai 1977 - BVerwG I B 51.77 -).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77
    Damit hat es die gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung maßgebende Ermessensentscheidung der Widerspruchsbehörde(…Beschluß vom 3. April 1974 - BVerwG I B 34.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 34]) als rechtmäßig bestätigt, daß die Ausweisung des Klägers auch dann, wenn keine Wiederholungsgefahr vorliege, geboten sei, weil sie auch dazu dienen solle, andere Ausländer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen, übrigens hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß Trunkenheitsfahrten zu den Fallgruppen gehören, bei denen auf generalpräventive Erwägungen dieser Art abgestellt werden darf(…Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.];vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [BVerwGE 42, 133, 139 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]];…Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG I B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29];vom 2. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 -).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist nämlich für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung einer Ausweisungsverfügung auf die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen(Urteile vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 33.67 -[Buchholz a.a.O. Nr. 12] undvom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299, 305 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]]).
  • BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77
    Damit hat es die gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO für die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung maßgebende Ermessensentscheidung der Widerspruchsbehörde(…Beschluß vom 3. April 1974 - BVerwG I B 34.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 34]) als rechtmäßig bestätigt, daß die Ausweisung des Klägers auch dann, wenn keine Wiederholungsgefahr vorliege, geboten sei, weil sie auch dazu dienen solle, andere Ausländer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen, übrigens hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß Trunkenheitsfahrten zu den Fallgruppen gehören, bei denen auf generalpräventive Erwägungen dieser Art abgestellt werden darf(…Urteile vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.];vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 33.72 - [BVerwGE 42, 133, 139 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]];Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG I B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29];vom 2. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 -).
  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist nämlich für die verwaltungsgerichtliche Überprüfung einer Ausweisungsverfügung auf die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen(Urteile vom 19. Juni 1969 - BVerwG I C 33.67 -[Buchholz a.a.O. Nr. 12] undvom 11. Juni 1975 - BVerwG I C 8.71 - [BVerwGE 48, 299, 305 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]]).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 35.68

    Vorausseztungen der Ausweisung eines Ausländers - Bindung einer anderen …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77
    Das ist ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats geklärt(Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 35.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10];Beschlüsse vom 4. Oktober 1974 - BVerwG I B 65.74 - undvom 6. Mai 1977 - BVerwG I B 51.77 -).
  • BVerwG, 19.08.1977 - 1 B 56.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 03.04.1974 - I B 34.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.10.1974 - I B 65.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 7.76

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis einer Straftat - Verlängerung …

  • BVerwG, 07.11.1974 - I C 6.71
  • BVerwG, 03.12.1980 - 1 B 837.80

    Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen Begehung von Straftaten

    Das hat der Senat bereits wiederholt ausgesprochen (Beschluß vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 300.77 - mit Nachweisen).

    Das alles entspricht der Rechtsprechung des Senats, nach der eine aus der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis folgende und auf dem Grundsatz des Vertrauensschutzes beruhende Einschränkung des Ausweisungsermessens bei einem neuen aufenthaltsrechtlich erheblichen Sachverhalt, der auch in der Verurteilung wegen einer Straftat liegt, entfällt (Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 35.68 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10; Beschluß vom 1. April 1980 - BVerwG 1 B 1498.79 - vgl. auch Beschlüsse vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 300.77 -, vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -, vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 337.78 -).

  • BVerwG, 25.05.1979 - 1 CB 40.77

    Auswirkung des Nichterwerbs einer Fahrerlaubnis auf die behördliche Entscheidung …

    Das gilt regelmäßig sowohl für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Beschlüsse vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - und vom 20. März 1979 - BVerwG 1 B 202.78 -) einschließlich des Vertrauensschutzprinzips (Beschluß vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 300.77 -) als auch für die Anwendung des hinsichtlich seiner Reichweite für rein ausländische Ehen und Familien durch die Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 48, 299; Beschluß vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 47]) geklärten Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 487.78 - und vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 111.77 -).
  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 273.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Durch die neue Verurteilung wird der Ausländerbehörde, die in der vorangegangenen Bestrafung keinen ausreichenden Anlaß für eine Ausweisung gesehen und deswegen nur eine Verwarnung ausgesprochen hat, abermals die Möglichkeit eröffnet, von dem Ausweisungsermessen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG Gebrauch zu machen (Beschluß vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 300.77 -).
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