Rechtsprechung
| VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Justiz Hessen
§ 123 VwGO
Untersuchungsanordnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 123 ; HBG § 36 ; HBG § 114
Untersuchungsanordnung - rechtsportal.de
VwGO § 123 ; HBG § 36 ; HBG § 114
Anspruch auf Rücknahme der Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Rücknahme der Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 08.12.2020 - 9 L 2793/20
- VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2022, 502
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18
Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren; …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20
Dem entsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses zumindest in den Grundzügen darüber klar werden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5/18 -, juris Rn. 44).Daher muss sich die Behörde mit von dem Beamten vorgelegten Bescheinigungen auseinandersetzen (BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5/18 -, juris Rn. 45).
Hat die Behörde keinerlei weitergehende Erkenntnisse, etwa weil den vom Beamten eingereichten ärztlichen Attesten kein Grund der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu entnehmen und ein solcher Grund von dem Beamten auch nicht anderweitig freiwillig offenbart oder sonst wie bekannt geworden ist, kann die Behörde auch die Art und den Umfang der ärztlichen Untersuchung nicht näher eingrenzen (BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 2019 - 2 VR 5/18 -, juris Rn. 50 …sowie vom 16. Mai 2018 - 2 VR 3.18 -, juris Rn. 6).
Diese Anweisung ist zunächst nicht dahingehend zu verstehen, dass entsprechende Zusatzbegutachtungen durch den Amtsarzt "angeordnet" werden könnten (vgl. zur Unzulässigkeit einer solchen Anordnung etwa BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5/18 -, juris Rn. 56).
Dann aber ist es sinnvoll und rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr seine Untersuchungsanordnung hinsichtlich ihres Umfangs sogleich darauf erstreckt, dass der Beamte sich auch einer vom untersuchenden (Amts-)Arzt ggf. für erforderlich erachteten weiteren fachärztlichen Zusatzbegutachtung zu unterziehen hat (BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5/18 -, juris Rn. 58).
Dies gilt auch für eine fachpsychiatrische Untersuchung; es gibt keinen Grund, für sie weitergehende rechtliche Anforderungen anzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5/18 -, juris Rn. 58).
- BVerwG, 16.05.2018 - 2 VR 3.18
Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Aufforderung, sich einer amtsärztlichen …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20
Hat die Behörde keinerlei weitergehende Erkenntnisse, etwa weil den vom Beamten eingereichten ärztlichen Attesten kein Grund der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu entnehmen und ein solcher Grund von dem Beamten auch nicht anderweitig freiwillig offenbart oder sonst wie bekannt geworden ist, kann die Behörde auch die Art und den Umfang der ärztlichen Untersuchung nicht näher eingrenzen (…BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 2019 - 2 VR 5/18 -, juris Rn. 50 sowie vom 16. Mai 2018 - 2 VR 3.18 -, juris Rn. 6).Es kann dahinstehen, ob der Dienstherr nach einer längeren Krankschreibung des betroffenen Beamten seine Absicht zum Erlass einer Untersuchungsanordnung vorher mitteilen muss, um diesem die Möglichkeit einzuräumen, sich zu seinem Gesundheitszustand zu erklären (offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 2 VR 3/18 -, juris Rn. 7; verneinend: OVG NRW…, Beschluss vom 4. Februar 2019 - 6 B 1721/18 -, juris Rn. 21).
- BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04
Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20
Gemäß § 111 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 i. V. m. § 114 Satz 1 HBG ist zu prüfen, ob die von dem Beamten derzeit oder künftig wahrzunehmenden Dienstaufgaben die volle Vollzugsdienstfähigkeit auf Dauer weiter erfordern oder ob gewisse Einschränkungen in der dienstlichen Verwendungsfähigkeit der Wahrnehmung der konkreten Dienstaufgaben keinen Abbruch tun (Senatsbeschluss vom 12. August 2021 - 1 B 1851/20 -, n. v.;… von Roetteken in: ders./Rothländer, HBR IV, § 111 HBG Rn. 24; instruktiv: BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, juris Rn. 9).Die Vollzugsdienstunfähigkeit wird hierdurch nicht in Frage gestellt (BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4/04 -, juris Rn. 9 ff.).
- BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20
Gleichzeitig genügt der Dienstherr damit seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem betroffenen Beamten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, juris Rn. 34). - OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 360/21
Wahlplakat; Beseitigungsverfügung; Meinungsäußerung; Volksverhetzung
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20
Eine funktionsgerechte nachgeholte Anhörung im gerichtlichen Eilverfahren ist gleichwohl möglich, setzt allerdings voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die eigene Entscheidung kritisch zu überdenken (OVG Sachsen, Beschluss vom 21. September 2021 - 6 B 360/21 -, juris Rn. 14;… OVG Nds., Beschluss vom 1. März 2006 - 11 ME 48/06 -, juris Rn. 8). - BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10
Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20
Eine Verpflichtung zur Anhörung folgt nicht aus § 28 Abs. 1 HVwVfG , weil es sich bei der an einen Beamten gerichteten Untersuchungsanordnung mangels Außenwirkung nicht um einen Verwaltungsakt handelt (BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17/10 -, juris Rn. 14 …und Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80/13 -, juris Rn. 8; Senatsbeschluss vom 7. Juni 2021 - 1 B 1047/21 -, n. v.). - BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13
Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten; …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20
Eine Verpflichtung zur Anhörung folgt nicht aus § 28 Abs. 1 HVwVfG , weil es sich bei der an einen Beamten gerichteten Untersuchungsanordnung mangels Außenwirkung nicht um einen Verwaltungsakt handelt (BVerwG…, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17/10 -, juris Rn. 14 und Beschluss vom 10. April 2014 - 2 B 80/13 -, juris Rn. 8; Senatsbeschluss vom 7. Juni 2021 - 1 B 1047/21 -, n. v.). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.12.2016 - 10 S 35.16
Aufforderung an einen Beamten zu Angaben zu Gründen für seine Erkrankung
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20
Es handelt sich aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht des Beamten um eine Mitwirkungsobliegenheit (OVG B-B, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - OVG 10 S 35.16 -, juris Rn. 4). - OVG Niedersachsen, 01.03.2006 - 11 ME 48/06
Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung einer Abschiebung; Überwiegen des …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20
Eine funktionsgerechte nachgeholte Anhörung im gerichtlichen Eilverfahren ist gleichwohl möglich, setzt allerdings voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die eigene Entscheidung kritisch zu überdenken (OVG Sachsen…, Beschluss vom 21. September 2021 - 6 B 360/21 -, juris Rn. 14; OVG Nds., Beschluss vom 1. März 2006 - 11 ME 48/06 -, juris Rn. 8). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2019 - 6 B 1721/18
Ermittlung der Dienstfähigkeit eines Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst; …
Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20
Es kann dahinstehen, ob der Dienstherr nach einer längeren Krankschreibung des betroffenen Beamten seine Absicht zum Erlass einer Untersuchungsanordnung vorher mitteilen muss, um diesem die Möglichkeit einzuräumen, sich zu seinem Gesundheitszustand zu erklären (offen gelassen: BVerwG…, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 2 VR 3/18 -, juris Rn. 7; verneinend: OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2019 - 6 B 1721/18 -, juris Rn. 21). - VGH Hessen, 15.03.2021 - 1 A 2521/18
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 4 S 1209/13
Anordnung gegenüber einem Richter, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit …
- VGH Hessen, 11.08.2020 - 1 B 1846/20
Amtsärztliche Untersuchungsanordnung
- BVerwG, 26.09.2012 - 2 B 97.11
Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigung als Folge eines Dienstunfalls; …
- BVerwG, 17.09.1997 - 2 B 106.97
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rechtfertigung der Weisung mit dem …
- BVerfG, 20.07.2020 - 2 BvR 2214/19
Recht auf effektiven Rechtsschutz im Vollzug der Sicherungsverwahrung …
- VG Berlin, 11.06.2009 - 7 A 283.07
Dienstunfähigkeit im Justizvollzugsdienst
- VGH Hessen, 14.09.2023 - 1 B 994/23
Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung
Ein solcher Anspruch besteht, wenn sich die Untersuchungsanordnung im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als dem für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit maßgeblichen Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft erweist oder aber nach diesem - vorliegend noch nicht eingetretenen - Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Untersuchungsanordnung weggefallen bzw. Umstände eingetreten sind, die ihre Aufrechterhaltung mit dem konkreten Inhalt nicht (mehr) zulassen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, juris Rn. 36 m. w. N.).Liegen dem Dienstherrn allerdings Erkenntnisse über die Gründe der krankheitsbedingten Fehlzeiten vor, ist es auch bei einer auf die gesetzliche Vermutungsregel des § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG gestützten Untersuchungsanordnung nicht ausreichend, lediglich auf die Fehlzeiten des Beamten zu verweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, juris Rn. 51 ff., sowie die nicht veröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 13. Juni 2023 - 1 B 418/23 -, vom 7. Februar 2023 - 1 B 1966/22 - und vom 23. August 2021 - 1 B 2452/20 -).
Innerhalb des nur in den Grundzügen festzulegenden Rahmens muss es dem mit der Untersuchung beauftragten Arzt überlassen bleiben, die einzelnen Schritte der Untersuchung und deren Schwerpunkte nach deren Erforderlichkeit sachkundig zu bestimmen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, juris Rn. 58).
Denn die Einzelheiten der Untersuchung sind von deren Verlauf und den dabei gewonnenen Erkenntnissen abhängig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, juris Rn. 58, und vom 19. April 2022 - 1 B 34/22 -, n. v.).
Um dem verfassungsrechtlichen Ziel der Untersuchung der Dienstfähigkeit, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen und zugleich der Fürsorgepflicht gegenüber dem betroffenen Beamten gerecht zu werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, juris Rn. 34), verbietet es sich, nicht oder vom Dienstherrn kaum zu erfüllende Anforderungen an die Untersuchungsanordnung zu stellen (zum Ganzen: Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2023 - 1 B 415/23 -, n. v. und vom 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, juris Rn. 58).
Dies schließt es aus, dass der Dienstherr vor dem Erlass einer Untersuchungsanordnung mit dem später zu beauftragenden Amtsarzt Rücksprache halten muss, um mit diesem gemeinsam unter Auswertung der zur Verfügung stehenden Unterlagen die Untersuchungsmethoden konkret und detailliert festzulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, juris Rn. 59 zur Frage, ob der Dienstherr Einschränkungen der Untersuchungsanordnungen mittels eines von ihm einzuholenden Sachverständigengutachtens zu eruieren hat).
- VGH Hessen, 11.07.2023 - 1 B 415/23
Antrag eines Beamten gegen die Anordnung zur fachärztlichen Zusatzbegutachtung …
Der Zulässigkeit des Eilantrags steht § 44a VwGO nicht entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, juris Rn. 30 …sowie vom 11. August 2020 - 1 B 1846/20 -, juris Rn. 12 ff.).Ein solcher Anspruch besteht, wenn sich die Untersuchungsanordnung im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als dem für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit maßgeblichen Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17. September 1997 - 2 B 106/97 -, juris Rn. 7; Senatsbeschluss vom 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, juris Rn. 36; VGH B-W…, Urteil vom 22. Juli 2014 - 4 S 1209/13 -, juris Rn. 30) als fehlerhaft erweist oder aber nach diesem - vorliegend noch nicht eingetretenen - Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Untersuchungsanordnung weggefallen bzw. Umstände eingetreten sind, die ihre Aufrechterhaltung mit dem konkreten Inhalt nicht (mehr) zulassen.
Dem entsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses zumindest in den Grundzügen darüber klar werden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5/18 -, juris Rn. 44; Senatsbeschluss vom 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, juris Rn. 51).
Hat die Behörde keinerlei weitergehende Erkenntnisse, etwa weil den vom Beamten eingereichten ärztlichen Attesten kein Grund der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu entnehmen und ein solcher Grund von dem Beamten auch nicht anderweitig freiwillig offenbart oder sonst wie bekannt geworden ist, kann die Behörde auch die Art und den Umfang der ärztlichen Untersuchung nicht näher eingrenzen (…BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 2019 - 2 VR 5/18 -, juris Rn. 50 …sowie vom 16. Mai 2018 - 2 VR 3.18 -, juris Rn. 6; Senatsbeschluss vom 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, juris Rn. 51).
Nach der Rechtsprechung des Senats wäre es - auch unter Berücksichtigung der vom Antragsteller vorgebrachten Argumente - rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr seine Untersuchungsanordnung hinsichtlich ihres Umfangs sogleich darauf erstreckt, dass der Beamte sich auch einer vom untersuchenden (Amts-)Arzt ggf. für erforderlich erachteten weiteren fachärztlichen Zusatzbegutachtung zu unterziehen hat, was auch für fachpsychiatrische (Zusatz-)Untersuchungen gilt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, juris Rn. 68, siehe hierzu auch BVerwG…, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5/18 -, juris Rn. 58).
- VG Arnsberg, 24.11.2022 - 2 L 1036/22 Rn. 24 Vgl. die Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung unter Verweis auf den vorgenannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls bejahend: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Beschluss vom 8. Juli 2022- 4 S 273/22 -, juris (…Rn. 8), Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. März 2022 - 6 CE 21.2753 -, Informationsdienst Öffentliches Dienstrecht (IÖD) 2022, 152 = juris (…Rn. 9 ff.), und Sächsisches Oberverwaltungsgericht (SächsOVG), Beschluss vom 7. Februar 2022- 2 B 455/21 -, juris (…Rn. 11 f.), sowie Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 3 L 240/22.WI -, juris (…Rn. 24), und Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 5. Juli 2022- 12 B 23/22 -, juris (…Rn. 33); zuvor bereits Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Beschluss vom 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, IÖD 2022, 128 = juris (…Rn. N04), Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg), Beschluss vom 11. Juni N08 - OVG 4 S 6/21 -, IÖD N08, 200 = juris (…Rn. 4), und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 2 B 11161/20.OVG -, Deutsches Verwaltungsblatt N08, 891 = juris (…Rn. 7 ff.).
Rn. 77 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, BVerwGE 165, 65 = juris (…Rn. 57 f.); OVG NRW, Beschluss vom 00. Januar 2022- 6 B 54/22 -, juris (…Rn. 6); HessVGH, Beschluss vom 26. Januar 2022- 1 B 3115/20 -, IÖD 2022, 128 = juris (…Rn. 68).
Rn. 79 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, BVerwGE 165, 65 = juris (…Rn. 58); HessVGH, Beschluss vom 26. Januar 2022- 1 B 3115/20 -, IÖD 2022, 128 = juris (…Rn. 68).
Rn. 85 vgl. BVerwG, Beschluss vom N07. Mai 2018 - 2 VR 3.18 -, juris (…Rn. 6); OVG NRW, Beschluss vom 00. Januar 2022 - 6 B 54/22 -, juris (…Rn. 3);HessVGH, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, IÖD 2022, 128 = juris (…Rn. 52); VG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November N08 - 2 L 2402/21 -, juris (…Rn. 18).
- OVG Bremen, 04.03.2026 - 1 LA 157/25
Datenschutz; Jugendamt; Kindeswohlgefährdung; Berufungszulassungsantrag …
Ohne ein Eingehen auf die jeweiligen Entscheidungsgründe des Verwaltungsgerichts besteht dagegen kein Anlass, diese als zweifelhaft anzusehen und in einem Berufungsverfahren zu überprüfen (…VGH BW, Beschl. v. 27.01.2026 - 13 S 714/24, juris Rn. 40;… OVG NRW, Beschl. v. 23.12.2025 - 5 A 1807/23, juris Rn. 7;… zur Beschwerdebegründung OVG Bremen, Beschl. v. 16.10.2025 - 1 B 268/25, juris Rn. 13; HessVGH, Beschl. v. 26.01.2022 - 1 B 3115/20, juris Rn. 65). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2026 - 6 B 1415/25
Untersuchungsanordnung
Rn. 18 vgl. nur Hess. VGH, Beschluss vom 26.1.2022 - 1 B 3113/20 -, NVwZ-RR 2022, 502 = juris Rn. 36 m. w. N.,. - VG Bayreuth, 21.04.2026 - B 5 S 26.454
Anordnung einer fachpsychiatrischen Zusatzbegutachtung eines dienstunfähigen …
Rn. 47 Im Übrigen wäre ein etwaiger Anhörungsmangel jedenfalls gem. Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG im Zuge des gerichtlichen Eilverfahrens sowie des Klageverfahrens B 5 K 26.362 geheilt worden (vgl. HessVGH, B.v. 26.01.2022 - 1 B 3115/20 - juris Rn. 74). - VGH Hessen, 05.09.2025 - 1 B 1483/25
Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung der Einsatz- und Verwendungsfähigkeit …
Ein solcher Anspruch besteht, wenn sich die Untersuchungsanordnung im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als dem für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit maßgeblichen Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft erweist oder aber nach diesem - vorliegend noch nicht eingetretenen - Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Untersuchungsanordnung weggefallen bzw. Umstände eingetreten sind, die ihre Aufrechterhaltung mit dem konkreten Inhalt nicht (mehr) zulassen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, juris Rn. 36 m. w. N.). - VG Schleswig, 15.08.2024 - 12 B 40/24 Innerhalb des nur in den Grundzügen festzulegenden Rahmens muss es dem mit der Untersuchung beauftragten Arzt überlassen bleiben, die einzelnen Schritte der Untersuchung und deren Schwerpunkte nach deren Erforderlichkeit sachkundig zu bestimmen (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 26.1.2022 - 1 B 3115/20 -, juris Rn. 58).
Um dem verfassungsrechtlichen Ziel der Untersuchung der Dienstfähigkeit, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen und zugleich der Fürsorgepflicht gegenüber dem betroffenen Beamten gerecht zu werden (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 -, juris Rn. 34), verbietet es sich, nicht oder vom Dienstherrn kaum zu erfüllende Anforderungen an die Untersuchungsanordnung zu stellen (zum Ganzen: VGH Kassel Beschl. v. 26. Januar 2022 - 1 B 3115/20 -, juris Rn. 58;… Beschl. v. 14. September 2023 - 1 B 994/23 - juris Rn. 28 m. w. N.).
- VG Bayreuth, 23.02.2026 - B 5 E 26.40
Untersuchungsanordnung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit, Schlechtleistung …
Etwas Anderes gilt nur, wenn der Antragsgegner erklärt, den rechtskräftigen Abschluss des die Untersuchungsanordnung betreffenden Hauptsacheverfahrens abwarten zu wollen (vgl. HessVGH, B.v. 26.01.2022 - 1 B 3115/20 - juris Rn. 34). - OVG Bremen, 16.10.2025 - 1 B 268/25
Anordnungsgrund; Freimarkt; Selbstwiderlegung; Zulassung zum Bremer Freimarkt; …
Nur so wird dem Senat ermöglicht, anhand der vorliegenden Akten zu prüfen, ob die angegriffene Entscheidung unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens fehlerhaft ist (HessVGH, Beschl. v. 26.01.2022 - 1 B 3115/20, juris Rn. 65). - VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495
Eilrechtsschutzes gegen eine weitere gutachterliche ärztliche Untersuchung zur …
- VerfVwG der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, 05.05.2023 - KVVG II 1/23
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