Rechtsprechung
| BVerwG, 29.03.1978 - 1 B 32.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in allen Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 16.12.1976 - II A 219.76
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.10.1977 - III A 35/77
- BVerwG, 29.03.1978 - 1 B 32.78
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.09.1962 - I C 51.61
Auszug aus BVerwG, 29.03.1978 - 1 B 32.78
Das Berufungsgericht hat unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteil vom 27. September 1962 - BVerwG 1 C 51.61 - [BVerwGE 15, 34, [BVerwG 27.09.1962 - I C 51.61] 36 ]) zur Frage der Auslegung des § 40 VwGO zutreffend ausgeführt, daß eine "ausdrückliche" Zuweisung im Sinne von § 40 Abs. 1 VwGO dann anzunehmen ist, wenn sich aus dem Zusammenhang einer gesetzlichen Regelung ergibt, daß der Gesetzgeber die gerichtliche Zuständigkeit auf einem bestimmten Sachgebiet den Gerichten eines anderen Gerichtszweigs zugewiesen hat.
- VG Neustadt, 10.03.2016 - 4 K 1136/15
Informationsfreiheitsrecht und Akteneinsicht; Rechtsweg
Die Landwirtschaftsgerichte sollen über den Wortlaut des § 22 Abs. 1 GrdstVG hinaus aber für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 GrdstVG nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen zuständig sein (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - 11 B 150/95 -, NVwZ-RR 1996, 369 und Beschluss vom 29. März 1978 - BVerwG 1 B 32.78 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 168; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. März 2011 - 10 OB 9/11 -, RdL 2011, 157; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 1 O 41/95 -, DÖV 1996, 614).Rn. 33 Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Landwirtschaftsgerichte für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 GrdstVG nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen von der Genehmigungsbehörde erteilten Genehmigungen zuständig sein (s. BVerwG, Beschluss vom 29. März 1978 - 1 B 32/78 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 168).
- BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95
Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …
Dies ergibt sich schon daraus, daß - was die Vorinstanzen verkannt haben und im Rechtsmittelverfahren gemäß § 17 a Abs. 5 GVG nicht mehr zu prüfen ist - nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstückverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 GrdstVG nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen, die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. März 1978 - BVerwG 1 B 32.78 -(Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 168)); § 22 Abs. 1 GrdstVG räumt aber nur den am Grundstückverkehrsgeschäft als Vertragschließende beteiligten Personen die Antragsbefugnis ein, weil die Frage einer Genehmigungsbedürftigkeit und die Befreiung von einer darin bestehenden Verfügungsbeschränkung nach der gesetzlichen Regelung nur für das Verhältnis dieser Personen Bedeutung haben kann und soll (…vgl. BGH, RdL 1952, S. 322). - OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 10 OB 9/11
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für die Anfechtung einer nach dem …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist aber geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 Grundstückverkehrsgesetz nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen, die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 -, Buchholz 424.5 GrstVG Nr. 1 im Nachgang auf das von den Klägern angeführte Urteil des OVG Bremen vom 16. Mai 1995 - 1 BA 44/94 - Beschluss vom 29. März 1978 - BVerwG 1 B 32.78 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 168; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 22. Juni 1995, a.a.O.; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 16. November 1998 - 7 W (L) 81/98 -, RdL 1999, 327).
- VGH Hessen, 05.02.2018 - 4 B 2471/17
Verweisung des Rechtsstreits an Landwirtschaftsgericht
{ABSCHNITT:Leitsatz:} Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. März 1978 - 1 B 32.78 -) ergibt sich, dass die Landwirtschaftsgerichte auch für Rechtsstreitigkeiten zuständig sind, die die Weiterveräußerung von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken betreffen, die die Siedlungsbehörde zuvor im Wege des Vorkaufsrechts nach § 4 Abs. 1 RSiedlG erworben hat.{RN: 7} Für die vom Verwaltungsgericht getroffene Auslegung des Sinngehalts der §§ 2 Abs. 1, 1 Nr. 2 LwVfG spricht ferner, dass das Bundesverwaltungsgericht im Anwendungsbereich der spezielleren Sonderzuweisung des § 22 Abs. 1 GrdstVG eine erweiternde Auslegung zu Gunsten der Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts vorgenommen hat (BVerwG, Beschluss vom 29. März 1978 - 1 B 32.78 -, juris Rdnr. 8).
- VG München, 10.10.2025 - M 11 K 25.6673
Verweisungsbeschluss, Entscheidungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz, …
Eine ausdrückliche Zuweisung in diesem Sinne kann dabei auch dann vorliegen, wenn sich aus dem Zusammenhang einer gesetzlichen Regelung ergibt, dass der Gesetzgeber die gerichtliche Zuständigkeit auf einem bestimmten Sachgebiet den Gerichten eines anderen Gerichtszweigs zugewiesen hat (BVerwG, B.v. 29.3.1978 - 1 B 32/78 - juris Rn. 8;… U.v. 3.12.1974 - I C 11.73 - juris Rn. 16;… U.v. 27.9.1962 - I C 51.61 - juris Rn. 8).In der bundes- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist jedoch geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 GrdstVG nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen (auch auf Antrag eines Dritten), die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (…zum Ganzen: BVerwG, B.v. 23.1.1996 - 11 B 150.95 - juris Rn. 4; B.v. 29.3.1978 - 1 B 32.78 - juris Rn. 8;… ausdrücklich für den Fall der Drittanfechtung einer grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung OVG MV, B.v. 22.6.1995 - 1 O 41/95 - juris Rn. 9;… NdsOVG, B.v. 30.3.2011 - 10 OB 9/11 - juris Rn. 2 ff.;… B.v. 21.5.2012 - juris Rn. 2 f.;… BayVGH, B.v. 4.9.2012 - 19 C 12.1580 - juris Rn. 2 ff.;… VG Neustadt (Weinstraße), B.v. 10.3.2016 - 4 K 1136/15.NW - juris Rn. 27).
- OVG Niedersachsen, 21.05.2012 - 10 OB 69/12
Rechtsweg für die Anfechtung einer nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GVG) ohne …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist aber geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 Grundstückverkehrsgesetz nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen, die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 -, Buchholz 424.5 GrstVG Nr. 1, Beschluss vom 29. März 1978 - BVerwG 1 B 32.78 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 168;… ebenso Senatsbeschluss vom 30. März 2011, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 22. Juni 1995, a.a.O.; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 16. November 1998 - 7 W (L) 81/98 -, RdL 1999, 327). - VGH Bayern, 04.09.2012 - 19 C 12.1580
Streitigkeiten über Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz; Rechtsweg …
Rn. 4 Allerdings ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, geklärt, dass nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fragen des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden behördlichen Entscheidungen, also auch für die in § 22 Abs. 1 GrdstVG nicht ausdrücklich genannte Nachprüfung von ohne Auflagen oder Bedingungen erteilten Genehmigungen, die ordentlichen Gerichte zuständig sein sollen (BVerwG, Beschluss vom 23.1.1996 - BVerwG 11 B 150.95 - ; Beschluss vom 29.3.1978 - BVerwG 1 B 32.78 - ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.6.1995 a.a.O.; OVG Lüneburg vom 21.5.2012 a.a.O.. - VG Hamburg, 29.10.2021 - 6 K 1892/20
Erfolglose Klage eines Landwirts gegen die Genehmigung eines …
März 1978 - BVerwG 1 B 32.78 - ); § 22 Abs. 1 GrdstVG räumt aber nur den am Grundstücksverkehrsgeschäft als Vertragschließende beteiligten Personen die Antragsbefugnis ein, weil die Frage einer Genehmigungsbedürftigkeit und die Befreiung von einer darin bestehenden Verfügungsbeschränkung nach der gesetzlichen Regelung nur für das Verhältnis dieser Personen Bedeutung haben kann und soll (…vgl. BGH, RdL 1952, S. 322).".
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