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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 26.01.2021 - 1 B 321/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2381
OVG Bremen, 26.01.2021 - 1 B 321/20 (https://dejure.org/2021,2381)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26.01.2021 - 1 B 321/20 (https://dejure.org/2021,2381)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 1 B 321/20 (https://dejure.org/2021,2381)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 393
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2006 - 3 L 394/05
    Auszug aus OVG Bremen, 26.01.2021 - 1 B 321/20
    Daraus ergibt sich, dass die Behörde dann, wenn und soweit ein Beteiligter es unterlässt zur Klärung der für ihn günstigen Tatsachen beizutragen, obwohl ihm dies möglich und zumutbar ist, in der Regel nicht mehr gehalten ist, insoweit von sich aus allen sonstigen denkbaren Erkenntnismöglichkeiten nachzugehen, um die Tatsachen aufzuklären (vgl. OVG Meck.-Vorp., Beschl. v. 14.06.2006 - 3 L 394/05, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.2279

    (isolierte) Zwangsgeldandrohung, Vollstreckung einer bestandskräftigen …

    Daraus ergibt sich, dass die Behörde dann, wenn und soweit ein Beteiligter es unterlässt, zur Klärung der für ihn günstigen Tatsachen beizutragen, obwohl ihm dies möglich und zumutbar ist, in der Regel nicht mehr gehalten ist, insoweit von sich aus allen sonstigen denkbaren Erkenntnismöglichkeiten nachzugehen, um die Tatsachen aufzuklären (vgl. OVG Bremen, B.v. 26.1.2021 - 1 B 321/20 - juris Rn. 8 f.;… OVG MV, B.v. 14.6.2006 - 3 L 394/05 - juris Rn. 10;… vgl. auch BayVGH, B.v. 2.12.2019 - 9 ZB 19.999 - juris Rn. 9;… B.v. 10.5.2019 - 1 ZB 17.1039 - juris Rn. 5 ff. m.w.N.;… Kallerhoff/Fellenberg in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 24 Rn. 28 m.w.N.;… Zeiser in: Wernsmann, Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz, 2020, Art. 19 Rn. 46).

    Unterbleibt die Mitteilung eines Umstandes, der in erster Linie in der Sphäre des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts liegt, kann er hernach die Rechtswidrigkeit der Entscheidung auf diesen Gesichtspunkt nicht stützen (OVG Bremen, B.v. 26.1.2021 - 1 B 321/20 - juris Rn. 8;… OVG NW, U.v. 6.9.1993 - 11 A 694/90 - juris Rn. 54 ff.;… Kyrill-Alexander Schwarz in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 26 VwVfG Rn. 35).

  • VG München, 18.12.2025 - M 9 S 25.6114

    Eilantrag, Sofortvollzug, Nutzungsuntersagung, …

    Daraus ergibt sich, dass die Behörde dann, wenn und soweit ein Beteiligter es unterlässt, zur Klärung der für ihn günstigen Tatsachen beizutragen, obwohl ihm dies möglich und zumutbar ist, in der Regel nicht mehr gehalten ist, insoweit von sich aus allen sonstigen denkbaren Erkenntnismöglichkeiten nachzugehen, um die Tatsachen aufzuklären (vgl. OVG Bremen, B.v. 26.1.2021 - 1 B 321/20 - juris Rn. 8 f.;… OVG MV, B.v. 14.6.2006 - 3 L 394/05 - juris Rn. 10;… vgl. auch BayVGH, B.v. 2.12.2019 - 9 ZB 19.999 - juris Rn. 9;… B.v. 10.5.2019 - 1 ZB 17.1039 - juris Rn. 5 ff. m.w.N.;… Kallerhoff/Fellenberg in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 10. Auflage 2023, § 24 Rn. 28 m.w.N.;… Zeiser in: Wernsmann, Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz, 2020, Art. 19 Rn. 46).

    Unterbleibt die Mitteilung eines Umstandes, der in erster Linie in der Sphäre des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts liegt, kann er hernach die Rechtswidrigkeit der Entscheidung auf diesen Gesichtspunkt nicht stützen (OVG Bremen, B.v. 26.1.2021 - 1 B 321/20 - juris Rn. 8;… OVG NW, U.v. 6.9.1993 - 11 A 694/90 - juris Rn. 54 ff.;… Kyrill-Alexander Schwarz in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 26 VwVfG Rn. 35).

  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004

    Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

    Daraus ergibt sich, dass die Behörde dann, wenn und soweit ein Beteiligter es unterlässt, zur Klärung der für ihn günstigen Tatsachen beizutragen, obwohl ihm dies möglich und zumutbar ist, in der Regel nicht mehr gehalten ist, insoweit von sich aus allen sonstigen denkbaren Erkenntnismöglichkeiten nachzugehen, um die Tatsachen aufzuklären (vgl. OVG Bremen, B.v. 26.1.2021 - 1 B 321/20; OVG MV, B.v. 14.6.2006 - 3 L 394/05; vgl. auch BayVGH, B.v. 2.12.2019 - 9 ZB 19.999; B.v. 10.5.2019 - 1 ZB 17.1039;… Kallerhoff/Fellenberg in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 24 Rn. 28 m.w.N.;… Zeiser in: Wernsmann, Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz, 2020, Art. 19 Rn. 46).

    Unterbleibt die Mitteilung eines Umstandes, der in erster Linie in der Sphäre des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts liegt, kann er hernach die Rechtswidrigkeit der Entscheidung auf diesen Gesichtspunkt nicht stützen (OVG Bremen, B.v. 26.1.2021 - 1 B 321/20; OVG NW, U.v. 6.9.1993 - 11 A 694/90;… Kyrill-Alexander Schwarz in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 26 VwVfG Rn. 35).

  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.5382

    Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

    Daraus ergibt sich, dass die Behörde dann, wenn und soweit ein Beteiligter es unterlässt, zur Klärung der für ihn günstigen Tatsachen beizutragen, obwohl ihm dies möglich und zumutbar ist, in der Regel nicht mehr gehalten ist, insoweit von sich aus allen sonstigen denkbaren Erkenntnismöglichkeiten nachzugehen, um die Tatsachen aufzuklären (vgl. OVG Bremen, B.v. 26.1.2021 - 1 B 321/20; OVG MV, B.v. 14.6.2006 - 3 L 394/05; vgl. auch BayVGH, B.v. 2.12.2019 - 9 ZB 19.999; B.v. 10.5.2019 - 1 ZB 17.1039;… Kallerhoff/Fellenberg in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 24 Rn. 28 m.w.N.;… Zeiser in: Wernsmann, Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz, 2020, Art. 19 Rn. 46).

    Unterbleibt die Mitteilung eines Umstandes, der in erster Linie in der Sphäre des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts liegt, kann er hernach die Rechtswidrigkeit der Entscheidung auf diesen Gesichtspunkt nicht stützen (OVG Bremen, B.v. 26.1.2021 - 1 B 321/20; OVG NW, U.v. 6.9.1993 - 11 A 694/90;… Kyrill-Alexander Schwarz in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 26 VwVfG Rn. 35).

  • OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23

    In einem anderen EU-Staat langfristig aufenthaltsberechtigte …

    b) Zudem muss der Beschwerdeführer in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, wenn das Verwaltungsgericht den angefochtenen Beschluss auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt hat, gegen jede dieser Begründungen Beschwerdegründe vortragen, um dem Darlegungserfordernis (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) zu genügen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.01.2021 - 1 B 321/20, juris Rn. 4;… Kopp/ Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 146 Rn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2024 - 3 S 1556/24

    Versammlungsrecht; Beschwerdeentscheidung bei großer Eilbedürftigkeit der Sache

    Hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung alternativ auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, muss ein Beschwerdeführer alle diese Begründungen angreifen (vgl. OVG Brem., Beschl. v. 26.01.2021 - 1 B 321/20 - juris Rn. 4).
  • VG Freiburg, 13.02.2025 - 2 K 4482/24
    Sie bilden lediglich Vollstreckungshindernisse, die im Rahmen der Vollstreckung durch Duldungsverfügungen auszuräumen sind, wenn die Nebenberechtigten mit der angeordneten Maßnahme nicht einverstanden sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26.01.2021 - 1 B 321/20 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 15.03.2022 - 1 B 470/21

    Beseitigung der Rechtshängigkeit des Steitgegenstandes von Beginn an durch die …

    Das gilt auch für eine in erster Instanz ergangene einstweilige Anordnung, wenn im Beschwerdeverfahren der Rechtsstreit von beiden Beteiligten in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.01.2014 - 3 M 521/14, juris Rn. 3; OVG Bremen, Beschl. v. 26.01.2021 - 1 B 321/20, juris).
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