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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2840
BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94 (https://dejure.org/1994,2840)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1994 - 1 B 33.94 (https://dejure.org/1994,2840)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1994 - 1 B 33.94 (https://dejure.org/1994,2840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbeuntersagung - Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1 S. 1
    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (89)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94
    Dabei kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (BVerwGE 65, 1).
  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist es nicht unverhältnismäßig, dem Schutzzweck des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, seine Existenzgrundlage beibehalten zu können (vgl. Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 48).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen einer …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94
    Hinzu kommt das Interesse an der Aufhebung der erweiterten Gewerbeuntersagung, das der Senat hier mit 10.000 DM veranschlagt (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 1 B 10.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 71).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 4 B 1401/15

    Bewachungsgewerbe; Unzuverlässigkeit

    Rn. 21 Vgl. zur vergleichbaren Konstellation der Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO: OVG NRW, Beschluss vom 22.12.2015 - 4 A 593/15 -, juris, Rn. 23, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 9.3.1994 - 1 B 33.94 -, GewArch 1995, 114 = juris, Rn. 3.
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und …

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist es nicht unverhältnismäßig, dem Schutzzweck des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, seine Existenzgrundlage beibehalten zu können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 B 33.94 -, juris m. w. N.).
  • VGH Bayern, 21.09.2026 - 22 ZB 26.1526

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Widerruf einer Maklererlaubnis, …

    Zudem ist in der Rechtsprechung geklärt, dass die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht zur Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung entwickelt hat (BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33/94 - juris Rn. 3), auch für den hier streitgegenständlichen Widerruf einer Erlaubnis nach § 34c GewO Anwendung finden (…BayVGH, B.v. 1.3.2006 - 22 ZB 06.234 - juris Rn. 3; B.v. 13.6.2023 - 22 ZB 22.1434 - n.v.;… zu § 34a BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 23).

    Ist eine Gewerbeuntersagung zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich, kann sie nur in extremen Ausnahmefällen als unangemessen (unverhältnismäßig im engeren Sinne) angesehen werden (BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33/94 - juris Rn. 3;… B.v. 25.3.1991 - 1 B 10/91 - juris Rn. 4;… U.v. 16.3.1982 - 1 C 124/80 - juris Rn. 24).

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