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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.1993 - 1 B 33.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6239
BVerwG, 17.03.1993 - 1 B 33.93 (https://dejure.org/1993,6239)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1993 - 1 B 33.93 (https://dejure.org/1993,6239)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1993 - 1 B 33.93 (https://dejure.org/1993,6239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Spielhalle - Beseitigungsanordnung - Auflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.05.1985 - 1 B 34.85

    Auslegung der Formulierung "höchstens drei Geld- oder Warenspielgeräte" in § 3 …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1993 - 1 B 33.93
    Dabei kommt es auf die Anzahl der zum Spielbetrieb zur Verfügung stehenden Geräte an, auch wenn sie nicht gleichzeitig bespielt werden können (Beschluß vom 8. Mai 1985 - BVerwG 1 B 34.85 - Buchholz 451.20 § 33 f. GewO Nr. 5 = GewArch 1985, 266).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung; …

    Auch die Möglichkeit einer nachträglichen Auflagenerteilung nach § 33i Abs. 1 Satz 2 GewO schließt eine auf die landesrechtliche polizeiliche Generalklausel gestützte Stilllegungs- und Abbauanordnung nicht aus (Beschluss vom 17. März 1993 - BVerwG 1 B 33.93 - Buchholz 451.20 § 33i GewO Nr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2006 - 4 B 1019/06

    Schließung einer Spielhalle aufgrund der Ausübung von sog. Jackpot-Verlosungen; …

    Zur ergänzenden Heranziehung landesrechtlichen Ordnungsrechts vgl.: BVerwG, Urteil vom 21.6.2006 - 6 C 19.06 -, aaO, S. 1176 Rdnr. 32 f., sowie Beschluss vom 17.3.1993 - 1 B 33.93 -, GewArch 1995, 111; OVG NRW, Beschluss vom 13.2.1997 - 4 A 762/96 -, NWVBl. 1998, 64 = NVwZ-RR 1998, 102; Hahn, in: Friauf, GewO, § 33 i Rdnr. 46 (Stand: April 2006).
  • VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06

    BIS; Bonuspunkt; Bonussystem; Einsatz; Geldspielautomat; Geldspielgerät; …

    Die Möglichkeit ordnungsbehördlichen Vorgehens im Wege der nachträglichen Erteilung von Auflagen gem. § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO (zur Zulässigkeit einer auf § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO gestützten Auflage, ein unzulässiges Rabattsystem zu entfernen vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, 6 C 8/05, GewArch 2006, 123) schließt die auf § 11 Nds. SOG gestützte Beseitigungsanordnung jedenfalls nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.03.1993, 1 B 33.93, GewArch 1995, 111).
  • VG Hamburg, 22.08.2006 - 2 E 2388/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Stilllegung und Entfernung eines Bonussystems für …

    Die Möglichkeit ordnungsbehördlichen Vorgehens im Wege der nachträglichen Erteilung von Auflagen gem. § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO schließt die auf § 3 Abs. 1 SOG gestützte Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung jedenfalls nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.3.1993, 1 B 33.93, GewArch 1995, S. 111).
  • VG Berlin, 29.02.2012 - 35 L 416.11

    Vereinbarkeit des SpielhG Bln (juris: SpielhG BE) mit höherrangigem Recht; …

    Die Anordnungen des angefochtenen Bescheides finden ihre Rechtsgrundlage in § 17 Abs. 1 ASOG (vgl. zur Anwendbarkeit der polizeilichen Generalklausel BVerwG, Beschluss vom 17. März 1993 - 1 B 33.93 -, GewArch 1995, S. 111f.).
  • VG Hamburg, 21.09.2004 - 11 E 4079/04

    Unzulässiges Bonussystem bei Geldspielautomat

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 17.03.1993, GewArch 1995, 111) bleibt die landesrechtliche polizeiliche Generalklausel neben § 33 i Abs. 1 S. 2 GewO anwendbar.
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