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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 331/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,30815
OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 331/24 (https://dejure.org/2024,30815)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15.10.2024 - 1 B 331/24 (https://dejure.org/2024,30815)
OVG Bremen, Entscheidung vom 15. Oktober 2024 - 1 B 331/24 (https://dejure.org/2024,30815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    GewO § 70 Abs 3
    Zulassung zum Bremer Freimarkt, 1 B 331/24, Beschluss vom 15.10.2024 - Freimarkt; Gestaltungsermessen; Marktzulassung; Zulassung; Zulassungsrichtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 70 Abs. 3 ; BremVwVfG § 28
    Antrag eines Süßwarenanbieters auf Zulassung für den Bremer Freimarkt; Ermessensausübung bei der Beurteilung eines Attraktivitätsangebots und der Überschreitung der Kapazitäten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • OVG Bremen, 02.10.2023 - 1 B 270/23

    Zulassung zum Bremer Freimarkt - Freimarkt; Gestaltungsermessen; Rutsche; …

    Auszug aus OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 331/24
    Es ist der Antragsgegnerin als Veranstalterin verwehrt, willkürlich von dem zuvor festgelegten Verfahren und den Auswahlkriterien abzuweichen (…OVG Bremen, Beschl. v. 21.09.2018 - 2 B 244/18, juris Rn. 11; Beschl. v. 02.10.2023 - 1 B 270/23, juris Rn. 9).

    Es ist nicht Aufgabe der Antragsgegnerin, bei der Vielzahl der gestellten Zulassungsanträge eigeninitiativ nachzuforschen, ob das in einer Bewerbung besonders hervorgehobene Warenangebot auch bei anderen Bewerbern vorzufinden ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 02.10.2023 - 1 B 270/23, juris Rn. 12).

    Eine Reduzierung des Streitwerts kommt wegen der mit dem Erlass der begehrten Anordnung verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (OVG Bremen, Beschl. v. 02.10.2023 - 1 B 270/23, juris Rn. 17).

  • OVG Bremen, 24.10.2019 - 2 B 282/19

    Zulassung zu einem Jahrmarkt - Autoscooter; Freimarkt; Jahrmarkt; sexistisch; …

    Auszug aus OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 331/24
    Ist die Kapazität beschränkt und übersteigt die Zahl der Interessenten die zur Verfügung stehenden Plätze, wandelt sich folglich der Zulassungsanspruch des einzelnen Teilnehmers in einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Zulassungsantrag um (OVG Bremen, Beschl. v. 24.10.2019 - 2 B 282/19, juris Rn. 8).

    Die dem Veranstalter eröffnete Einschätzungsprärogative schließt - innerhalb der erwähnten Grenzen - auch die Befugnis ein, zwischen mehreren für die Attraktivität bedeutsamen Merkmalen - mögen die Unterschiede auch geringfügig sein - zu gewichten (OVG Bremen, Urt. v. 24.10.2019 - 2 B 282/19, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 331/24
    Denn ein Verwaltungsakt der "Eingriffsverwaltung" in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn der Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt wird, der - wie hier - erst eine Rechtsposition gewähren soll; es fehlt in diesen Fällen an der Umwandlung eines status quo in einen status quo minus (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1982 - 3 C 46.81, juris Rn. 35;… OVG MV, Beschl. v. 23.06.2014 - 3 M 58/14, juris Rn. 6;… OVG Bln-Bbg, Urt. v. 22.06.2011 - OVG 10 B 1.11, juris Rn. 45).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 331/24
    Ein lediglich aus formellen Gründen rechtswidriger Versagungsbescheid begründet zudem keinen Zulassungsanspruch (NdsOVG, Beschl. v. 17.11.2009 - 7 ME 116/09, juris Rn. 4 zum Marktzulassungsrecht;… vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 21.12.2010 - 13 B 1557/10, juris Rn. 71 zum Anspruch auf Zulassung zum Studium).
  • BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Fehlende Stellungnahmemöglichkeit zu …

    Auszug aus OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 331/24
    Der Anspruch umfasst damit auch die Gelegenheit, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern, also grundsätzlich auch zu jeder dem Gericht zur Entscheidung unterbreiteten Stellungnahme der Gegenseite (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20, juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 10 B 1.11

    Verweigerung der Akkreditierung einer freien Fotojournalistin für den G-8-Gipfel …

    Auszug aus OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 331/24
    Denn ein Verwaltungsakt der "Eingriffsverwaltung" in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn der Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt wird, der - wie hier - erst eine Rechtsposition gewähren soll; es fehlt in diesen Fällen an der Umwandlung eines status quo in einen status quo minus (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1982 - 3 C 46.81, juris Rn. 35;… OVG MV, Beschl. v. 23.06.2014 - 3 M 58/14, juris Rn. 6; OVG Bln-Bbg, Urt. v. 22.06.2011 - OVG 10 B 1.11, juris Rn. 45).
  • OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 244/18

    Zulassung zum Bremer Freimarkt 2018 - Ausschlussfrist; Bauweise; …

    Auszug aus OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 331/24
    Es ist der Antragsgegnerin als Veranstalterin verwehrt, willkürlich von dem zuvor festgelegten Verfahren und den Auswahlkriterien abzuweichen (OVG Bremen, Beschl. v. 21.09.2018 - 2 B 244/18, juris Rn. 11;… Beschl. v. 02.10.2023 - 1 B 270/23, juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 11.10.2006 - 1 B 386/06

    Ausschluss eines Schaustellers wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 331/24
    Danach kann der Veranstalter aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen (OVG Bremen, Beschl. v. 11.10.2006 - 1 B 386/06, juris Rn. 3).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2014 - 3 M 58/14

    Bauordnung; Anwendung des vereinfachten Genehmigungverfahrens

    Auszug aus OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 331/24
    Denn ein Verwaltungsakt der "Eingriffsverwaltung" in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn der Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt wird, der - wie hier - erst eine Rechtsposition gewähren soll; es fehlt in diesen Fällen an der Umwandlung eines status quo in einen status quo minus (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1982 - 3 C 46.81, juris Rn. 35; OVG MV, Beschl. v. 23.06.2014 - 3 M 58/14, juris Rn. 6;… OVG Bln-Bbg, Urt. v. 22.06.2011 - OVG 10 B 1.11, juris Rn. 45).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 13 B 1557/10

    Normatives System zur Vergabe von Studienplätzen durch Stiftungen ist nicht zu …

    Auszug aus OVG Bremen, 15.10.2024 - 1 B 331/24
    Ein lediglich aus formellen Gründen rechtswidriger Versagungsbescheid begründet zudem keinen Zulassungsanspruch (…NdsOVG, Beschl. v. 17.11.2009 - 7 ME 116/09, juris Rn. 4 zum Marktzulassungsrecht; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 21.12.2010 - 13 B 1557/10, juris Rn. 71 zum Anspruch auf Zulassung zum Studium).
  • VG Bremen, 11.06.2026 - 5 K 2041/24

    Freimarkt 2024 - Zulassung, Urteil vom 11.06.2026 - Marktzulassung; …

    Die Klägerin war auf dem Freimarkt nicht mit ihrem Geschäft vertreten, nachdem die Kammer einen vorläufigen Rechtsschutzantrag der Klägerin mit Beschluss vom 17.09.2024 (Az.: 5 V 2006/24) abgelehnt hat und die dagegen gerichtete Beschwerde vom Oberverwaltungsgericht Bremen mit Beschluss vom 15.10.2024 (Az.: 1 B 331/24) zurückgewiesen wurde.

    Zudem hat bereits das Oberverwaltungsgericht Bremen festgestellt, dass das rechtliche Gehör der Klägerin insoweit nicht verletzt worden ist (OVG, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 50 f.).

    Die dem Veranstalter eröffnete Einschätzungsprärogative schließt - innerhalb der erwähnten Grenzen - auch die Befugnis ein, zwischen mehreren für die Attraktivität bedeutsamen Merkmalen - mögen die Unterschiede auch geringfügig sein - zu gewichten (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Für eine Ermessenspraxis der Beklagten, Geschäfte nur dann zuzulassen, wenn diese Bilder des Geschäfts sowohl am Tag als auch bei Nacht vorlegen, ist ebenfalls nichts ersichtlich (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 24).

    Denn die Zulassungsrichtlinie enthält im Gegensatz zu einer früheren Fassung nicht mehr das Erfordernis, dass die Bewerbung von dem Inhaber / der Inhaberin persönlich unterschrieben wird (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 32).

    Haftpflichtversicherung für das Mandelgeschäft erst im Nachhinein abgeschlossen worden wäre (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 25).

    Etwaige Falschangaben führen danach nicht zwingend zur Ablehnung der Bewerbung (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 30).

    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung im Falle einer Konkurrenzsituation ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 22).

    Es ist nicht sachwidrig, bei einer traditionsreichen bremischen Marktveranstaltung wie dem Bremer Freimarkt Bezüge zum Ort der Veranstaltung als besonderes Gestaltungselement zu berücksichtigen (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 37 f.).

    Dies gilt auch, wenn mit Blick auf eine etwaige Verarbeitung von Alkohol in Süßwaren und der Möglichkeit sogenannter Kreuzkontaminationen vegane Süßwaren nicht in jedem Fall für Personen, die sich halal ernähren, geeignet sind (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 41).

    (4) Das nach Auffassung der Klägerin falsch angewandte Auswahlkriterium "bekannt und bewährt" kam nicht zur Anwendung (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 43).

    Die Zulassungsrichtlinie gibt auch nicht vor, dass in jeder Branche oder gar in jeder Kategorie Neubewerbungen zugelassen werden sollen (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 49).

  • OVG Bremen, 28.11.2025 - 1 B 301/25

    Ständige Verwaltungspraxis; Unterlegener Bewerber; Weihnachtsmarkt

    Es ist der Antragsgegnerin als Veranstalterin verwehrt, willkürlich von dem zuvor festgelegten Verfahren und den Auswahlkriterien abzuweichen (siehe dazu OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn. 13;… Beschl. v. 02.10.2023 - 1 B 270/23, juris Rn. 9;… Beschl. v. 15.08.2019 - 2 LA 296/18, juris Rn. 8 sowie v. 21.09.2018 - 2 B 244/18, juris Rn. 11, jeweils m.w.N.).

    Beruft sich die Antragsgegnerin auf eine den Bestimmungen der Zulassungsrichtlinie widersprechende tatsächliche ständige Verwaltungspraxis, bedarf es entsprechender Darlegungen (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn. 26).

    Das Vorliegen einer Bewerbung setzt nicht voraus, dass die nach Ziff. 2.2 Abs. 2 der Zulassungsrichtlinie beizufügenden Unterlagen und Zusicherungen oder die in dem von der Antragsgegnerin zur Verfügung gestellten Bewerbungsformular aufgeführten Anlagen mit dem Gesuch um Zulassung (vollständig) vorgelegt werden (vgl. dazu OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn. 24).

    Eine Auswahlentscheidung, mit der "sehenden Auges" ein Bewerber zugelassen wird, der gewerberechtlich offensichtlich nicht befugt ist, sein Geschäft auf dem festgesetzten Markt auszuüben, wäre zwar ermessensfehlerhaft (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn. 27).

    Der Einwand des Antragstellers, die der Antragsgegnerin vorliegende Reisegewerbekarte sei veraltet und sie müsse sich aufgrund der Widerruflichkeit der Ausschankerlaubnis stets über das aktuelle Bestehen dieser Erlaubnis informieren, geht schon deshalb ins Leere, da die Antragsgegnerin den Zweifeln des Antragstellers hinsichtlich der Reichweite der Befugnis des Konkurrenten, reisegewerblich tätig zu werden, noch vor Beginn des Weihnachtsmarktes nachgegangen ist (siehe dazu auch OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn. 27) und dem Betreiber der "B" unter dem 18.11.2025 eine neue Reisegewerbekarte ausgestellt hat.

    Der Antragsgegnerin kommt bei der Standplatzzuweisung ein weiter, gerichtlich nicht voll überprüfbarer Gestaltungsspielraum zu, der sich auch auf die Platzkonzeption und die räumliche und branchenmäßige Aufteilung des verfügbaren Raumes bezieht (OVG Bremen, Beschl. v. 09.10.2025 - 1 B 255/25, juris Rn. 17 sowie v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn. 13).

  • OVG Bremen, 10.12.2025 - 1 LC 397/24

    "bekannt und bewährt"; Anschlussberufung; Auswahlkriterium; …

    In diesem Fall wandelt sich der Zulassungsanspruch des einzelnen Teilnehmers in einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Zulassungsantrag unter Berücksichtigung von sachlichen Gründen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82, juris Rn. 12; OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn. 12).

    Es ist der Veranstalterin verwehrt, willkürlich von dem zuvor festgelegten Verfahren und den Auswahlkriterien abzuweichen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn. 13;… Beschl. v. 02.10.2023 - 1 B 270/23, juris Rn. 9;… Beschl. v. 15.08.2019 - 2 LA 296/18, juris Rn. 8 sowie v. 21.09.2018 - 2 B 244/18, juris Rn. 11, jeweils m.w.N.).

  • VG Bremen, 11.03.2026 - 5 C 506/26

    Eilantrag auf Zulassung einer Rutsche zur Osterwiese, 5 V 506/26 - …

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Zulassungsantrag um (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    Der Antragsgegnerin steht als Veranstalterin der Osterwiese ein weites, gerichtlich nicht voll überprüfbares Gestaltungsermessen zu, das sich auch auf die Platzkonzeption und die räumliche und branchenmäßige Aufteilung des verfügbaren Raumes und im Fall eines Überhangs an Bewerberinnen und Bewerber auf die Kriterien des Auswahlverfahrens bezieht (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 13 m.w.N).

    ein, zwischen mehreren für die Attraktivität bedeutsamen Merkmalen - mögen die Unterschiede auch geringfügig sein - zu gewichten (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 09.10.2025 - 1 B 255/25

    Streit um die Zuweisung eines neuen Standplatzes zum Freimarkt; Auslegung eines …

    Indem das Verwaltungsgericht ausgeführt hat, dass der Antragsgegnerin bei der Standplatzzuweisung ein weiter, gerichtlich nicht voll überprüfbarer Gestaltungsspielraum zukomme, der sich auch auf die Platzkonzeption und die räumliche und branchenmäßige Aufteilung des verfügbaren Raumes beziehe, hat es einen zutreffenden rechtlichen Prüfungsmaßstab zugrunde gelegt (hierzu schon OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn.13).

    Eine weitere Reduzierung des Streitwerts nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs kommt wegen der mit dem Erlass der begehrten Anordnung verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn. 52).

  • VG Bremen, 09.09.2026 - 5 V 2489/26

    Marktzulassung - Begründungsmangel; Freimarkt; Nachschieben von …

    Das Ermessen der Antragsgegnerin ist nicht deswegen auf Null reduziert, weil maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung im Falle einer Konkurrenzsituation die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung ist (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24 -, juris Rn. 22) und die Antragsgegnerin - wie ausgeführt - zu diesem Zeitpunkt von einer Mehrfachzulassung ausgehen durfte.
  • OVG Bremen, 26.09.2025 - 1 LA 400/24

    Gestaltungsermessen; Gestaltungskonzept; Zulassung zum Weihnachtsmarkt; Antrag …

    c) Wenn der Kläger geltend macht, dass die Beklagte in einem vor dem Senat geführten Beschwerdeverfahren zuletzt ausgeführt habe, dass die Höhenmaße bei Süßwarenständen für sie ohne Bedeutung seien und sie nach ihrer Ermessenspraxis auf die Angabe des Höhenmaßes verzichte (OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn. 26), begründet dies ebenfalls keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung.
  • OVG Bremen, 27.05.2025 - 1 B 33/25

    Ausschlussfrist; Auswahlverfahren; Spielhalle; Verfahrensfrist; …

    Denn der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in der Konstellation für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (…ausf. hierzu VGH BW, Beschl. v. 29.06.2023 - 6 S 416/23, juris Rn. 17 m.V.a. BVerwG, Urt. v. 12.12.2013 - 3 C 30.12, juris Rn. 14 zu einer Auswahlentscheidung in einem personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenverfahren; zum marktrechtlichen Zulassungsverfahren OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn. 22).
  • OVG Bremen, 16.10.2025 - 1 B 268/25

    Anordnungsgrund; Freimarkt; Selbstwiderlegung; Zulassung zum Bremer Freimarkt; …

    Eine Reduzierung des Streitwerts nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs kommt wegen der mit dem Erlass der begehrten Anordnung verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.10.2024 - 1 B 331/24, juris Rn. 52).
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