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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01, 1 PKH 46.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4553
BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01, 1 PKH 46.01 (https://dejure.org/2001,4553)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2001 - 1 B 347.01, 1 PKH 46.01 (https://dejure.org/2001,4553)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2001 - 1 B 347.01, 1 PKH 46.01 (https://dejure.org/2001,4553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (117)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01
    Denn sie bezeichnet nicht substantiiert, hinsichtlich welcher konkreten tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (zu diesen Anforderungen vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01
    Das gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (vgl. hierzu zuletzt etwa Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51; Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01
    Das gilt auch für den Tatsachenvortrag des Asylbewerbers, der selbst für die Darlegung seiner Asylgründe verantwortlich ist (vgl. hierzu zuletzt etwa Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51; Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01
    Diese Verfahrensweise steht auch nicht im Widerspruch zu der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 22. Juli 1996 - BVerfG 2 BvR 1416/94 - InfAuslR 1996, 355).
  • VGH Bayern, 11.09.2026 - 13a ZB 26.31084

    Verfolgungsgefahr für afghanische Hazara mit schiitischem Glauben

    Aus den asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe nach § 86 Abs. 1 VwGO bei tatsächlichen oder vermeintlichen Widersprüchen im Sachvortrag des Asylbewerbers folgen ebenfalls keine weitergehenden Anforderungen an die gerichtliche Hinweispflicht (BVerwG, B.v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52).

    Dass es im Asylverfahren stets auch um die Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers und die Glaubhaftigkeit seines Vortrags geht, ist selbstverständlich und bedarf grundsätzlich nicht des besonderen Hinweises durch das Gericht (BVerwG, B.v. 26.11.2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …

    Denn grundsätzlich ist ein Gericht nicht verpflichtet, die abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (Beschlüsse vom 21. Januar 2000 - BVerwG 9 B 614.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 46 und vom 26. November 2001 - BVerwG 1 B 347.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52; stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2011 - 11 LA 540/09

    Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen als Voraussetzung für …

    Denn dazu besteht grundsätzlich keine Verpflichtung (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 26.11.2001 - 1 B 347.01 -, Buchholz 301 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52).
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