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| OVG Bremen, 03.11.2000 - 1 B 349/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Bremen, 15.11.2016 - 1 D 57/15
Änderung der Polizeiverordnung - Abstrakte Gefahr; Bahnhofsvorstadt; Disko-Meile; …
Er hat außerdem klargestellt, dass sich sein Normenkontrollantrag nicht auf die Regelung über die Ordnungswidrigkeiten (Art. 1 Nr. 3 Änderungsverordnung v. 01.07.2014 - zu § 3 Polizeiverordnung) bezieht; insoweit wäre das Oberverwaltungsgericht nicht zuständig, weil eine Entscheidung über die Gültigkeit dieser Regelung nicht "im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit" (§ 47 Abs. 1 VwGO) liegt (Beschl. des Senats v. 03.11.2000 - 1 B 349/00, juris Rn. 5;… BVerwG, Urt. v. 17.02.2005 - 7 CN 6/04, NVwZ 2005, S. 695, 696). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.04.2001 - 4 K 32/00
Ermessen; Gefahrenabwehr; Gesetzgebungskompetenz; Gestaltungsermessen; …
Der von den Antragstellern in Anlehnung an die Rechtsprechung des VGH Mannheim (Entscheidung vom 18.08.1992 - 1 S 2550/91, ESVGH 43, 15 ff.; Entscheidung vom 26.04.1999 - 1 S 2214/98), des OVG Bremen (Entscheidung vom 06.10.1992 - 1 N 1/92, DÖV 1993, 576) und das OVG Saarlouis (…a.a.O.) vertretenen Auffassung, das ordnungsbehördliche Ermessen werde durch ein formal zu verstehendes Gleichheitsgebot gesteuert, ist insoweit beizutreten, dass die Ordnungsbehörde nicht ohne sachlichen Grund auf eine gleich geartete abstrakte Gefahr unterschiedlich reagieren darf (OVG Bremen - B. v. 03.11.2000 - 1 B 349/00).
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