Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11101
OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20 (https://dejure.org/2021,11101)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.04.2021 - 1 B 358/20 (https://dejure.org/2021,11101)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. April 2021 - 1 B 358/20 (https://dejure.org/2021,11101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,11101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 4 Abs 1 S 1 Nr 2 BApO, § 6 Abs 2 BApO, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Approbation und der Einziehung der Approbationsurkunde eines Apothekers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Apotheker; Approbation; Berufsverbot; Gefährdung; Gemeinschaftsgut; sofortige Vollziehung; Widerruf; Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Approbation und der Einziehung der Approbationsurkunde (hier: ...

  • rechtsportal.de

    Abhängen der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Approbation und der Einziehung der Approbationsurkunde eines Apothekers von konkreten Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter; Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit eines Apothekers zur Ausübung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs einer Approbation

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handeltreiben mit Dopingmitteln durch Apotheker rechtfertigt allein keinen sofortigen Widerruf der Approbation - Zulässige Berufsausübung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der …

    Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20
    Ein "Wohlverhalten" des Rechtsschutzsuchenden nach Einleitung des Widerrufsverfahrens ist zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, auch wenn es auf den Druck des Verfahrens zurückzuführen ist, denn die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist ausschließlich zum Schutz vor Gefährdungen während des laufenden Hauptsacheverfahrens zulässig, und wenn schon der Verfahrensdruck zu einer Verhaltensänderung jedenfalls für die Dauer des Hauptsacheverfahrens führt, ist ein Sofortvollzug gerade nicht erforderlich und muss unterbleiben (Anschluss an BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris).

    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht in seinem den Widerruf einer ärztlichen Approbation betreffenden Stattgebenden Kammerbeschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -[NJW 2008, 1369, zitiert nach juris][NJW 2008, 1369, zitiert nach juris] erneut betont, das Verfahrensgrundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG gewähre die Effektivität des Rechtsschutzes und eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle.

    Rn. 17 Bei der insoweit vorzunehmenden Interessenabwägung sind mehrere Aspekte in den Blick zu nehmen, insbesondere der Zusammenhang der begangenen Verfehlung(en) mit der beruflichen Tätigkeit, das Bestehen einer Wiederholungsgefahr[siehe hierzu: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris, Rdnrn. 24 ff.][siehe hierzu: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris, Rdnrn. 24 ff.] sowie (gegebenenfalls) die Intensität der drohenden Gefahr für wichtige Gemeinschaftsgüter.

    Wenn schon der Verfahrensdruck zu einer Verhaltensänderung jedenfalls für die Dauer des Hauptsacheverfahrens führt, ist ein Sofortvollzug gerade nicht erforderlich und muss unterbleiben."[BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris, Rdnr. 26][BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris, Rdnr. 26].

    Rn. 31 Gegen den Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 2157/07 wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen Körperverletzung und Betrugs erhoben.

    Das Bundesverfassungsgericht gab der hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerde statt.[BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris][BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris].

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs …

    Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20
    Nicht einmal die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Approbationswiderrufs erlaubt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ohne Weiteres ihre sofortige Vollziehung (Anschluss an BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris).

    In seinem weiteren, ebenfalls die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer ärztlichen Approbation betreffenden Stattgebenden Kammerbeschluss vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -[NJW 2010, 2268, zitiert nach juris][NJW 2010, 2268, zitiert nach juris] hat das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung klarstellend ausgeführt, entgegen der Annahme des Instanzgerichts erlaube nicht bereits die offensichtliche Rechtmäßigkeit einer Maßnahme (des Approbationswiderrufs) unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit ihre sofortige Vollziehung.[juris-Rdnr. 17][juris-Rdnr. 17].

    Daraus, dass das Bundesverfassungsgericht die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Approbationswiderrufs - zusätzlich zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des Widerrufs - von konkreten Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter abhängig macht, ergibt sich, dass nicht jede eine Unwürdigkeit und/oder Unzuverlässigkeit begründende Pflichtwidrigkeit ausreichen kann, dem Postulat des Bundesverfassungsgerichts zu genügen und die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs zu rechtfertigen.[BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris, Rdnr. 19][BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris, Rdnr. 19] Ob überwiegende öffentliche Belange es rechtfertigen können, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen einstweilen zurückzustellen (und ihm dadurch unter Umständen schwere nicht wieder gut zu machende Nachteile zuzufügen), um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt.[BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 23.11.2009 - 1 BvR 2709/09 -, juris, Rdnr. 6][BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 23.11.2009 - 1 BvR 2709/09 -, juris, Rdnr. 6].

    Rn. 30 Der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 2709/09, ebenfalls approbierter Arzt, wurde im Juli 2008 wegen Körperverletzung in 46 Fällen und wegen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er unter anderem Patienten ohne medizinische Indikation und ohne Aufklärung geimpft und Abrechnungsbetrug begangen hatte.

    Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG verletze.[BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris][BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris] Bereits zuvor hatte das Gericht die sofortige Vollziehung des Approbationswiderrufs vorläufig ausgesetzt.[BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 23.11.2009 - 1 BvR 2709/09 -, juris][BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 23.11.2009 - 1 BvR 2709/09 -, juris].

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Sofortiger Vollzug des Widerrufs der Approbation als Apothekerin

    Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20
    Entscheidungen, die sich auf eine summarische Prüfung der Rechtmäßigkeit des Widerrufsbescheides und der Einziehungsverfügung beschränken, verletzen sowohl Art. 12 Abs. 1 als auch Art. 19 Abs. 4 GG (Anschluss an BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618, zitiert nach juris).

    Rn. 8 1. Im Ansatz zutreffend ist im erstinstanzlichen Beschluss zwar dargelegt, welchen hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs einer Approbation sowie der Einziehung der Approbationsurkunde nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618, zitiert nach juris][BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618, zitiert nach juris] unterliegt.

    Rn. 32 Die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 1594/03 wurde wegen gemeinschaftlichen Betruges in 24 sachlich zusammentreffenden Fällen, in 17 weiteren Fällen jeweils in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie wegen Steuerhinterziehung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr (Steuerhinterziehung) sowie zu einer Gesamtgeldstrafe (Betrugstaten) verurteilt.

    Das Bundesverfassungsgericht gab ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs ihrer Approbation als Apothekerin sowie der Einziehung ihrer Approbationsurkunde statt.[BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris][BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris].

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher …

    Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20
    Rn. 18 3.2 Bei der Prüfung der vorgenannten Kriterien ist - ebenso wie bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Approbationswiderrufs[BVerwG, Beschluss vom 31.7.2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rdnr. 9 mit Nachweisen; Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rdnr. 9; Beschluss vom 23.10.2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rdnr. 6; OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.5.2013 - 1 A 306/12 -, juris][BVerwG, Beschluss vom 31.7.2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rdnr. 9 mit Nachweisen; Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rdnr. 9; Beschluss vom 23.10.2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rdnr. 6; OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.5.2013 - 1 A 306/12 -, juris] - maßgeblich auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen, fallbezogen im Hinblick darauf, dass über den vom Antragsteller erhobenen Widerspruch gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 24.9.2020 bislang nicht entschieden ist, auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung des Senats.

    Es bedarf demzufolge der Darlegung substantiierter nachprüfbarer Umstände, die eine Unrichtigkeit der im Strafbefehl getroffenen Feststellungen belegen könnten; ein pauschales Bestreiten des zur Last gelegten Sachverhalts oder der bloße Hinweis, mit dem Akzeptieren des Strafbefehls sei kein Geständnis verbunden, genügen nicht, um das Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte zu bejahen und eine Verwertbarkeit der Feststellungen im Strafbefehl auszuschließen.[BVerwG, Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rdnrn. 10 f.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.3.2012 - 3 A 87/10 -, juris][BVerwG, Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rdnrn. 10 f.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.3.2012 - 3 A 87/10 -, juris] Derartige Umstände hat der Antragsteller nicht dargelegt.

  • BVerwG, 31.07.2019 - 3 B 7.18

    Approbation als Arzt; Berufsfreiheit; Divergenzrüge; Gefahrenprognose; …

    Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20
    Rn. 18 3.2 Bei der Prüfung der vorgenannten Kriterien ist - ebenso wie bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Approbationswiderrufs[BVerwG, Beschluss vom 31.7.2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rdnr. 9 mit Nachweisen; Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rdnr. 9; Beschluss vom 23.10.2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rdnr. 6; OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.5.2013 - 1 A 306/12 -, juris][BVerwG, Beschluss vom 31.7.2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rdnr. 9 mit Nachweisen; Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rdnr. 9; Beschluss vom 23.10.2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rdnr. 6; OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.5.2013 - 1 A 306/12 -, juris] - maßgeblich auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen, fallbezogen im Hinblick darauf, dass über den vom Antragsteller erhobenen Widerspruch gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 24.9.2020 bislang nicht entschieden ist, auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung des Senats.
  • BVerwG, 23.10.2007 - 3 B 23.07

    Vereinbarkeit des Widerrufs einer Approbation als Apotheker wegen …

    Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20
    Rn. 18 3.2 Bei der Prüfung der vorgenannten Kriterien ist - ebenso wie bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Approbationswiderrufs[BVerwG, Beschluss vom 31.7.2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rdnr. 9 mit Nachweisen; Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rdnr. 9; Beschluss vom 23.10.2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rdnr. 6; OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.5.2013 - 1 A 306/12 -, juris][BVerwG, Beschluss vom 31.7.2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rdnr. 9 mit Nachweisen; Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rdnr. 9; Beschluss vom 23.10.2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rdnr. 6; OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.5.2013 - 1 A 306/12 -, juris] - maßgeblich auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen, fallbezogen im Hinblick darauf, dass über den vom Antragsteller erhobenen Widerspruch gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 24.9.2020 bislang nicht entschieden ist, auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung des Senats.
  • OVG Saarland, 29.05.2013 - 1 A 306/12

    Widerruf der ärztlichen Approbation

    Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20
    Rn. 18 3.2 Bei der Prüfung der vorgenannten Kriterien ist - ebenso wie bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Approbationswiderrufs[BVerwG, Beschluss vom 31.7.2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rdnr. 9 mit Nachweisen; Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rdnr. 9; Beschluss vom 23.10.2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rdnr. 6; OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.5.2013 - 1 A 306/12 -, juris][BVerwG, Beschluss vom 31.7.2019 - 3 B 7.18 -, juris, Rdnr. 9 mit Nachweisen; Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rdnr. 9; Beschluss vom 23.10.2007 - 3 B 23.07 -, juris, Rdnr. 6; OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.5.2013 - 1 A 306/12 -, juris] - maßgeblich auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen, fallbezogen im Hinblick darauf, dass über den vom Antragsteller erhobenen Widerspruch gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 24.9.2020 bislang nicht entschieden ist, auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung des Senats.
  • OVG Saarland, 08.03.2012 - 3 A 87/10

    Widerruf der ärztlichen Approbation nach rechtskräftigem Strafurteil

    Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20
    Es bedarf demzufolge der Darlegung substantiierter nachprüfbarer Umstände, die eine Unrichtigkeit der im Strafbefehl getroffenen Feststellungen belegen könnten; ein pauschales Bestreiten des zur Last gelegten Sachverhalts oder der bloße Hinweis, mit dem Akzeptieren des Strafbefehls sei kein Geständnis verbunden, genügen nicht, um das Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte zu bejahen und eine Verwertbarkeit der Feststellungen im Strafbefehl auszuschließen.[BVerwG, Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rdnrn. 10 f.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.3.2012 - 3 A 87/10 -, juris][BVerwG, Beschluss vom 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris, Rdnrn. 10 f.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.3.2012 - 3 A 87/10 -, juris] Derartige Umstände hat der Antragsteller nicht dargelegt.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 232/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Voraussetzungen einer Befreiung vom …

    Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20
    Rn. 12 Erweisen sich Widerruf der Approbation und Einziehung der Approbationsurkunde nach einer der Intensität der mit den Maßnahmen verbundenen Grundrechtsbeeinträchtigung gerecht werdenden vertieften Prüfung der Sach- und Rechtslage[siehe hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2018 - 1 B 232/18 -, juris][siehe hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2018 - 1 B 232/18 -, juris] als rechtswidrig, weil die Widerrufsvoraussetzungen nach § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BApO - Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufs - unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht vorliegen, ist ohne Weiteres vorläufiger Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des vom Betroffenen eingelegten Rechtsbehelfs zu gewähren.
  • OVG Saarland, 20.10.2020 - 1 B 294/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer …

    Auszug aus OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20
    Rn. 5 Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Antragstellers, der seinen Beruf als Apotheker auf der Grundlage einer vom Senat erlassenen, auf Art. 19 Abs. 4 GG gestützten und bis zum Abschluss des vorliegenden Beschwerdeverfahrens geltenden Zwischenregelung (Beschluss des Senats vom 20.10.2020 - 1 B 294/20 -) weiter betreibt.
  • OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21

    Widerruf einer Spielhallenerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz

    Abgesehen davon, dass der Eingriff in Art. 12 GG im Gewerberecht nicht von Dauer sein muss,[Vgl. zu diesem Aspekt auch SVerfGH, Beschluss vom 13.5.2020 - Lv 14/19 -, S. 12][Vgl. zu diesem Aspekt auch SVerfGH, Beschluss vom 13.5.2020 - Lv 14/19 -, S. 12] ist zu sehen, dass die Intensität der Belastung fallbezogen dadurch gemindert wird, dass die in Rede stehende Erlaubnis, anders als etwa in der angeführten Entscheidung des Senats vom 23.4.2021,[1 B 358/20, juris (Widerruf der Approbation eines Apothekers)][1 B 358/20, juris (Widerruf der Approbation eines Apothekers)] nicht unbefristet, sondern (nur) bis Ende Juni 2022 gültig ist.

    Rn. 19 3. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 - und dem diesbezüglichen Einwand, die Interessensabwägung des Verwaltungsgerichts sei fehlerhaft, da die Anordnung der sofortigen Vollziehung als "vorläufiges Berufsverbot" strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen unterliege.

    Zwar stellt eine behördliche Anordnung des Sofortvollzugs, die ein vorläufiges Berufsverbot bewirkt, einen eigenständigen Eingriff in die Rechtssphäre des Betroffenen dar, der nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist.[Vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris Rn. 8 ff. und vom 30.4.2021 - 2 B 86/21 -, juris Rn. 11 ff.][Vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris Rn. 8 ff. und vom 30.4.2021 - 2 B 86/21 -, juris Rn. 11 ff.] Anders als im angeführten Senatsbeschluss geht es hier aber nicht um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nach Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde, sondern um einstweiligen Rechtsschutz gegen eine kraft Gesetzes (…§ 9 Abs. 3 Satz 2 SSpielhG[Zum sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift siehe Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.3.2016 - 1 B 213/15 -, juris Rn. 5, dort zu einer Schließungsanordnung nach § 15 Abs. 2 GewO, …sowie vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -, juris Rn. 34, dort zur Rücknahme einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle][Zum sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift siehe Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.3.2016 - 1 B 213/15 -, juris Rn. 5, dort zu einer Schließungsanordnung nach § 15 Abs. 2 GewO, …sowie vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -, juris Rn. 34, dort zur Rücknahme einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle]) vollziehbare Verwaltungsentscheidung.

  • OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 118/21

    Schließung einer Spielhalle; einstweiliger Rechtsschutz

    Rn. 18 3. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 - und dem diesbezüglichen Einwand, die Interessensabwägung des Verwaltungsgerichts sei fehlerhaft, da die Anordnung der sofortigen Vollziehung als "vorläufiges Berufsverbot" strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen unterliege.

    Zwar stellt eine behördliche Anordnung des Sofortvollzugs, die ein vorläufiges Berufsverbot bewirkt, einen eigenständigen Eingriff in die Rechtssphäre des Betroffenen dar, der nur unter strengen Voraussetzungen zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ist.[Vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris Rn. 8 ff. und vom 30.4.2021 - 2 B 86/21 -, juris Rn. 11 ff.][Vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris Rn. 8 ff. und vom 30.4.2021 - 2 B 86/21 -, juris Rn. 11 ff.] Anders als im angeführten Senatsbeschluss geht es hier aber nicht um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nach Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde, sondern um einstweiligen Rechtsschutz gegen eine kraft Gesetzes (…§ 9 Abs. 3 Satz 2 SSpielhG[Zum sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift siehe Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.3.2016 - 1 B 213/15 -, juris Rn. 5, dort zu einer Schließungsanordnung nach § 15 Abs. 2 GewO, …sowie vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -, juris Rn. 34, dort zur Rücknahme einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle][Zum sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift siehe Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.3.2016 - 1 B 213/15 -, juris Rn. 5, dort zu einer Schließungsanordnung nach § 15 Abs. 2 GewO, …sowie vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -, juris Rn. 34, dort zur Rücknahme einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle]) vollziehbare Verwaltungsentscheidung.

  • VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22

    Berufsbezeichnung; Physiotherapeut; Sexueller Missbrauch; Sexueller Übergriff; …

    Bei der insoweit vorzunehmenden Interessenabwägung sind mehrere Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen, insbesondere der Zusammenhang der begangenen Verfehlung mit der beruflichen Tätigkeit, das Bestehen einer Wiederholungsgefahr sowie (gegebenenfalls) die Intensität der drohenden Gefahr für wichtige Gemeinschaftsgüter (vgl. OVG Saarl., Beschl. v. 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris).
  • OVG Saarland, 30.04.2021 - 2 B 86/21

    Ruhens der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung (Gesundheits- und …

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls ab, insbesondere davon, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt.[Vgl. BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, jeweils bei juris; sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, VGH München, Beschluss vom 3.3.2020 - 21 CS 19.1736 -, und OVG Münster, Beschluss vom 3.5.2016 - 13 B 275/16 -, jeweils bei juris][Vgl. BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 - und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, jeweils bei juris; sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, VGH München, Beschluss vom 3.3.2020 - 21 CS 19.1736 -, und OVG Münster, Beschluss vom 3.5.2016 - 13 B 275/16 -, jeweils bei juris] Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung hat das Bundesverwaltungsgericht im Übrigen mit Blick darauf, dass eine (rechtskräftige) strafrechtliche Verurteilung noch nicht vorliegt, sogar auf die Ruhensanordnung selbst erstreckt.
  • VG Halle, 04.06.2025 - 7 B 182/24

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Widerruf der Erlaubnis für den stationären …

    Ist Letzteres (auch bei Unterstellung der Rechtmäßigkeit der genannten Maßnahmen) zu verneinen, ist vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren, ohne dass es einer Prüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen bedarf; diese kann vielmehr dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 23. April 2021 - 1 B 358/20 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Saarland
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht