Rechtsprechung
| BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 36.24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
AsylG § 78 Abs. 8 Satz 1 und 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1
Kein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG durch Ausschluss der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Tatsachenrevision nach § 78 Abs. 8 AsylG
- rechtsinformationen.bund.de
Kein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG durch Ausschluss der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Tatsachenrevision nach § 78 Abs. 8 AsylG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 78 Abs 8 S 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 8 S 2 AsylVfG 1992, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, Art 19 Abs 4 S 1 GG
Kein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG durch Ausschluss der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Tatsachenrevision nach § 78 Abs. 8 AsylG - doev.de
Ausschluss der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Tatsachenrevision nach § 78 Abs. 8 AsylG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG durch Ausschluss der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Tatsachenrevision nach § 78 Abs. 8 AsylG
Verfahrensgang
- VG Köln, 04.08.2023 - 20 K 792/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2024 - 11 A 1460/23
- BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 36.24
Papierfundstellen
- NVwZ 2025, 611
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
Auszug aus BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 36.24
Zwar darf - hat der Gesetzgeber mehrere Instanzen geschaffen - der Zugang zu ihnen durch die gerichtliche Anwendung und Auslegung des einschlägigen Prozessrechts nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 Rn. 34 m. w. N.).
- BVerwG, 22.01.2026 - 1 B 3.26 Art. 19 Abs. 4 GG verlangt indes nicht, dass den Verfahrensbeteiligten von Verfassungs wegen stets die Möglichkeit eröffnet sein müsste, eine - vermeintliche - Verletzung des Verbots der unzumutbaren Erschwerung des Zugangs zu Rechtsmitteln mit einem Rechtsbehelf geltend machen zu können, zumal dies jedenfalls mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2024 - 1 B 36.24 - NVwZ 2025, 611 Rn. 4).
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Rechtsprechung
| VG Halle, 07.03.2024 - 1 B 36/24 |
Verfahrensgang
- VG Halle, 07.03.2024 - 1 B 36/24
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2024 - 3 M 59/24
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