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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,19642
BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24 (https://dejure.org/2025,19642)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.2025 - 1 B 37.24 (https://dejure.org/2025,19642)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 2025 - 1 B 37.24 (https://dejure.org/2025,19642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 C 10.96

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids bzw. auf Einbeziehung in einen …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Dies gilt sowohl für das in der Beschwerdebegründung ausdrücklich bezeichnete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 - (a) als auch für das - bei rechtsschutzfreundlicher Auslegung - von der Beschwerde wohl inhaltlich in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1989 - 9 C 18.89 - (b).

    Rn. 5 a) Soweit die Beschwerde geltend macht, das Berufungsgericht weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 - ab, ist festzustellen, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts den hier nicht einschlägigen Fall von Bemühungen betrifft, die auf eigenem Antrag beruhende Eintragung einer nichtdeutschen Nationalität im sowjetischen Inlandspass nachträglich in "deutsch" ändern zu lassen (sog. Gegenbekenntnis).

    Rn. 7 c) Im Übrigen ist schließlich - unabhängig von dem Vorstehenden - auch nicht erkennbar, dass das Berufungsgericht von entscheidungstragenden Rechtssätzen in den von der Beschwerde zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 - und vom 17. Oktober 1989 - 9 C 18.89 - abgewichen ist.

  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Dies gilt sowohl für das in der Beschwerdebegründung ausdrücklich bezeichnete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 - (a) als auch für das - bei rechtsschutzfreundlicher Auslegung - von der Beschwerde wohl inhaltlich in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1989 - 9 C 18.89 - (b).

    Rn. 6 b) Auch soweit die Beschwerde der Sache nach vorträgt, das angefochtene Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1989 - 9 C 18.89 - ab, bezeichnet sie weder einen rechtlichen Obersatz aus der Rechtsprechung des Divergenzgerichts noch stellt sie ihm einen rechtlichen Obersatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aus der angefochtenen Entscheidung gegenüber.

    Rn. 7 c) Im Übrigen ist schließlich - unabhängig von dem Vorstehenden - auch nicht erkennbar, dass das Berufungsgericht von entscheidungstragenden Rechtssätzen in den von der Beschwerde zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 - und vom 17. Oktober 1989 - 9 C 18.89 - abgewichen ist.

  • BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20

    Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Eine Überschreitung des Wertungsrahmens kann etwa in einer Nichtbeachtung der Denkgesetze (Logik), gesetzlicher Beweisregeln oder allgemeiner Erfahrungssätze oder auch in einer objektiv willkürlichen oder aktenwidrigen Sachverhaltswürdigung bestehen (…BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 40 und vom 2. März 2022 - 6 C 7.20 - BVerwGE 175, 76 Rn. 40, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 14.12.2020 - 6 C 11.18

    Beobachtung einer Einzelperson durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Eine Überschreitung des Wertungsrahmens kann etwa in einer Nichtbeachtung der Denkgesetze (Logik), gesetzlicher Beweisregeln oder allgemeiner Erfahrungssätze oder auch in einer objektiv willkürlichen oder aktenwidrigen Sachverhaltswürdigung bestehen (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2020 - 6 C 11.18 - BVerwGE 171, 59 Rn. 40 …und vom 2. März 2022 - 6 C 7.20 - BVerwGE 175, 76 Rn. 40, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45, vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7 …und vom 9. Mai 2017 - 1 B 95.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45, vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7 …und vom 9. Mai 2017 - 1 B 95.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 11.06.2024 - 6 B 1.24

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Prüfungsrechtsstreit (Zahnärztliche …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Sie wird dementsprechend nicht schon dadurch infrage gestellt, dass ein Beteiligter aus dem vorliegenden Tatsachenmaterial andere Schlüsse ziehen will als das Tatsachengericht (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2024 - 6 B 1.24 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Revisionsgrundes der Divergenz …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Allein das Aufzeigen einer - tatsächlich oder vermeintlich - fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2001 - 4 B 57.00 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde Wehrdienstentziehung Syrien ("starke …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO substantiiert dargetan wird (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2022 - 1 B 100.21 - juris Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.05.2017 - 1 B 95.17

    Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge; Aufzeigen einer fehlerhaften oder …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45, vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7 und vom 9. Mai 2017 - 1 B 95.17 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 24.02.2026 - 2 ZB 23.717

    Rücksichtnahmegebot, Doppelhaus

    Allein das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, B.v. 11.6.2025 - 1 B 37.24 - juris Rn. 3;… B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - juris Rn. 19;… B.v. 22.11.1999 - 4 B 91.99 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 24.02.2026 - 2 ZB 23.972

    Doppelhaus, Rücksichtnahmegebot

    Allein das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, B.v. 11.6.2025 - 1 B 37.24 - juris Rn. 3;… B.v. 24.4.2017 - 1 B 22.17 - juris Rn. 19;… B.v. 22.11.1999 - 4 B 91.99 - juris Rn. 12).
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