Rechtsprechung
| BVerwG, 10.03.1986 - 1 B 37.86 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Scheidung der Ehe eines Ausländers und einer Deutschen als Grund für die nachträgliche Befristung einer unbefristet erteilten Aufenthaltserlaubnis des Ausländers - Bleiberecht des ausländischen Ehepartners nach dauernder Trennung der Eheleute bei Vorliegen weiterer ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1985 - 13 S 2261/85
- BVerwG, 10.03.1986 - 1 B 37.86
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77
Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 10.03.1986 - 1 B 37.86
Die Beschwerde wendet sich hier nach Art einer Berufungsbegründung gegen die tatsächliche und rechtliche Würdigung, die die Sache im Berufungsurteil gefunden hat, und vertritt die Auffassung, das angefochtene Urteil sei unvereinbar mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 49, 168. - BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81
Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung
Auszug aus BVerwG, 10.03.1986 - 1 B 37.86
Die vom Kläger gerügte Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des angefochtenen Urteils von dem Urteil des beschließenden Senats vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 20.81 - (BVerwGE 65, 174) liegt nicht vor. - BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1986 - 1 B 37.86
Die damit behauptete falsche Wiedergabe des Prozeßvorbringens des Klägers im Berufungsurteil kann aber - gleichgültig in welchem Teil des Urteils sich die angeblich falsche Darstellung befindet - nicht mit der Beschwerde als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, sondern nur durch fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung gemäß § 119 VwGO geltend gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 22. November 1979 - BVerwG 7 B 146.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 180 und vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - Buchholz a.a.O. Nr. 62).
- BVerwG, 22.11.1979 - 7 B 146.78
Anspruch auf rechtliches Gehör - Anforderungen an Darlegung eines …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1986 - 1 B 37.86
Die damit behauptete falsche Wiedergabe des Prozeßvorbringens des Klägers im Berufungsurteil kann aber - gleichgültig in welchem Teil des Urteils sich die angeblich falsche Darstellung befindet - nicht mit der Beschwerde als Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, sondern nur durch fristgebundenen Antrag auf Tatbestandsberichtigung gemäß § 119 VwGO geltend gemacht werden (vgl. Beschlüsse vom 22. November 1979 - BVerwG 7 B 146.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 180 …und vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - Buchholz a.a.O. Nr. 62). - BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82
Scheidung des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1986 - 1 B 37.86
Das trifft aber, wie der Senat ebenfalls bereits ausgesprochen hat (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - DÖV 1983, 422 = InfAuslR 1983, 107), bei einer nur dreijährigen Ehezeit regelmäßig nicht zu. - BVerwG, 11.10.1983 - 1 C 4.81
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Treffen einer Ermessensentscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1986 - 1 B 37.86
Auch das Gebot des Vertrauensschutzes steht der Beendigung des Aufenthalts durch Befristung der Aufenthaltserlaubnis (§ 7 Abs. 4 AuslG) bei Ehescheidung nicht entgegen, wenn der Ausländer keinen Anlaß zu der Annahme hatte, die unbefristete Aufenthaltserlaubnis sei ihm unabhängig vom Bestand seiner Ehe erteilt worden; ob der (dem Ausländer bekannte) Zweck der Aufenthaltserlaubnis, die eheliche Gemeinschaft zu ermöglichen, in der Aufenthaltserlaubnisurkunde selbst zum Ausdruck kommt oder nicht, ist unerheblich (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 C 4.81 - InfAuslR 1984, 69 ).
- BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Möglichkeit zur Geltendmachung im …
Diese Grundsätze gelten sowohl für die Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als auch für die nachträgliche zeitliche Beschränkung befristeter und unbefristeter Aufenthaltserlaubnisse (Beschlüsse vom 10. März 1986 - BVerwG 1 B 37.86-, vom 22. August 1986 - BVerwG 1 B 127.86- vom 18. Januar 1989 - BVerwG 1 B 5.89 -).(Beschlüsse vom 10. März 1986 - BVerwG 1 B 37.86-, vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - a.a.O.).
- VGH Hessen, 10.10.1988 - 13 UE 2443/87
Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis
Derartige Gesichtspunkte dürfen sowohl im Rahmen des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG als *auch im Rahmen des § 7 Abs. 4 AuslG berücksichtigt werden (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil v. 27. Oktober 1987, NVwZ 1988, 251 m.w.N.), insbesondere auch nach einer gescheiterten Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen (vgl. BVerwG, Buchholz § 2 Nr. 42 = InfAuslR 1983, 107; BVerwG, Beschluß v. 10. März 1986 - 1 B 37.86 - sowie ferner BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß v. 15. August 1984 - 2 BvR 965.84 -).Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß dies bei einer nur dreijährigen Ehezeit mit einem deutschen Staatsangehörigen regelmäßig nicht der Fall ist (vgl. BVerwG, Buchholz § 2 Nr. 42 = InfAuslR 1983, 107; BVerwG, Beschluß v. 10. März 1986 - 1 B 37.86 - sowie ferner BVerfG - Vorprüfungsausschuß -, Beschluß v. 15. August 1984 - 2 BvR 965.84 -), wobei auch insoweit nach Ansicht des Senats nicht auf den formalen Bestand der Ehe, sondern auf das tatsächliche Bestehen einer schätzenswerten ehelichen Lebensgemeinschaft abzustellen ist.
- BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89
Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltsgenehmigung - …
Dies kann auch in der Aufenthaltserlaubnisurkunde selbst zum Ausdruck gebracht werden (vgl. Beschluß vom 10. März 1986 - BVerwG 1 B 37.86 -).
- VGH Hessen, 16.10.1989 - 12 TH 1182/88
Keine Aufenthaltserlaubnis aus Vertrauensschutzgründen bei nur kurzfristig …
Hat die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich nur wegen der Eheschließung erteilt und dies gegebenenfalls sogar in der Erlaubnisurkunde selbst zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwG, 10.03.1986 -- 1 B 37.86 --), so kann ein Vertrauen in ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nicht entstehen (OVG Hamburg, 17.03.1988 -- Bs IV 56/88 --, NVwZ-RR 1989, 214). - VGH Hessen, 07.11.1988 - 13 UE 1656/87
Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach Scheidung
In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, daß selbst bei einer dreijährigen Ehezeit regelmäßig eine Aufenthaltsbeendigung zumutbar ist (…vgl. BVerwG, Beschluß v. 11. Januar 1983, a.a.O.; BVerwG, Beschluß v. 10. März 1986 -- 1 B 37.86 -- sowie ferner BVerfG -- Vorprüfungsausschuß --, Beschluß v. 15. August 1984 -- 2 BvR 967.84 --), da ein Ausländer bei einer derart kurzen Ehezeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht in einer Weise verwurzelt ist, die eine Rückkehr in seine Heimat als unverhältnismäßig erscheinen läßt. - BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 127.86
Bestimmung des aufenthaltsrechtlichen Schutzes eines Verlöbnisses mit einem …
Auch das hat der beschließende Senat wiederholt ausgesprochen (Beschlüsse vom 1. November 1985 - BVerwG 1 B 125.85 - vom 10. März 1986 - BVerwG 1 B 37.86 -).
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