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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.2020 - 1 B 38.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31662
BVerwG, 14.09.2020 - 1 B 38.20 (https://dejure.org/2020,31662)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.2020 - 1 B 38.20 (https://dejure.org/2020,31662)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 (https://dejure.org/2020,31662)
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2020 - 1 B 38.20
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2020 - 1 B 38.20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 21 ff. - zur Feststellung einer extremen Gefahrenlage) haben sich allerdings die Berufungsgerichte nach § 108 VwGO (erkennbar) mit abweichenden Tatsachen- und Lagebeurteilungen anderer Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe auseinanderzusetzen.
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2020 - 1 B 38.20
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2020 - 1 B 38.20
    Rn. 3 Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus.
  • BVerwG, 09.06.2026 - 1 B 25.25
    Eine Tatsachenfrage, selbst eine solche von grundsätzlicher Bedeutung, reicht für die Zulassung der Revision, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, nicht aus (stRspr, s. nur BVerwG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 24.05.2022 - 1 B 23.22

    Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung; Ablehnung des …

    Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus (stRspr, s. nur BVerwG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 17.22

    Zumutbarkeit der Passbeantragung eines subsidiär Schutzberechtigten (hier: …

    Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus (stRspr, s. nur BVerwG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 13.04.2026 - 1 B 10.26
    Eine Tatsachenfrage, selbst eine solche von grundsätzlicher Bedeutung, reicht für die Zulassung der Revision, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, nicht aus (stRspr, s. nur BVerwG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 55.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde Wehrdienstentziehung Syrien ("starke …

    Rn. 5 Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus (stRspr, s. nur BVerwG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 -).
  • BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22

    Keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung für Beschwerde bezüglich der Glaubhaftigkeit …

    Rn. 12 Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht aus (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 - juris).
  • BVerwG, 08.03.2023 - 1 B 56.22

    Verfolgung von ruandischen Staatsangehörigen im Heimatland nach erfolglosem …

    Rn. 6 Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus (stRspr, s. nur BVerwG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 7.25
    Rn. 4 Im Übrigen würden auch Tatsachenfragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Zulassung der Revision, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO oder § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG, nicht ausreichen (stRspr, s. nur BVerwG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde Wehrdienstentziehung Syrien ("starke …

    Rn. 6 Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus (stRspr, s. nur BVerwG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 -).
  • BVerwG, 12.10.2022 - 1 B 53.22

    Zumutbarkeit einer Unterbringung eines Asylbewerbers in staatlichen …

    Rn. 9 Für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO oder § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht aus (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 2020 - 1 B 38.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 21.01.2026 - 1 B 2.26
  • BVerwG, 01.08.2022 - 1 B 52.22

    Zumutbarkeit einer Unterbringung eines Asylbewerbers in staatlichen …

  • BVerwG, 07.10.2022 - 1 B 34.22

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (hier: …

  • BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 43.22

    Anforderungen an die Annahme einer "starken Vermutung" für eine Verknüpfung …

  • BVerwG, 14.05.2025 - 1 B 34.24
  • BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 42.22

    Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine …

  • BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 41.22

    Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine …

  • BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 94.21

    Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine Verknüpfung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2020 - 1 B 1070/19
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