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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.06.2025 - 1 B 38.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,17186
BVerwG, 16.06.2025 - 1 B 38.24 (https://dejure.org/2025,17186)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2025 - 1 B 38.24 (https://dejure.org/2025,17186)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 2025 - 1 B 38.24 (https://dejure.org/2025,17186)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2025 - 1 B 38.24
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2025 - 1 B 38.24
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist daher nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Gericht bestimmtes Vorbringen nicht berücksichtigt hat (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2025 - 1 B 38.24
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2…, vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2025 - 1 B 38.24
    Als Prozessgrundrecht soll es sicherstellen, dass die gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 Rn. 10).
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 33.02

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2025 - 1 B 38.24
    Rn. 14 b) Eine Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2003 - 5 C 33.02 - zeigt die Beschwerde nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise auf.
  • BVerwG, 10.10.2018 - 1 C 26.17

    Aufenthaltnahme; Aufnahmebescheid; Ausreise; Bekenntnis; Bestandskraft; …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2025 - 1 B 38.24
    Für eine erneute Sachentscheidung über einen Neuantrag unmittelbar auf der Grundlage des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG ist demgegenüber kein Raum (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 25 Rn. 16).
  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch; …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2025 - 1 B 38.24
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40 …und vom 18. März 2022 - 8 B 49.21 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 17.15

    Abkömmling; (Minderjährigen-) Adoption; Aufnahmebescheid; Aussiedlung; …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2025 - 1 B 38.24
    Rn. 10 Hinsichtlich des Wiederaufgreifensantrages der Klägerin vom 26. Oktober 2013, der nicht beschieden wurde und hinsichtlich dessen die Klägerin im Jahre 2017 Untätigkeitsklage erhoben hat, ist nach den allgemeinen Grundsätzen zur Verpflichtungsklage (stRspr, BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 17.15 - BVerwGE 156, 164 Rn. 10 m. w. N.) auf das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen.
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2025 - 1 B 38.24
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2, vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17

    Erhöhter Ausweisungsschutz für ARB-Berechtigte

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2025 - 1 B 38.24
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2…, vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07

    Feststellungsschwierigkeiten und Beweisschwierigkeiten bei einer Fixierung des …

  • BVerwG, 18.03.2022 - 8 B 49.21

    Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung hinsichtlich zweier im Zuge …

  • BVerwG, 10.03.2020 - 1 B 15.20

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig …

  • VG Köln, 26.08.2025 - 10 K 1301/23
    Rn. 30 vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2025 - 1 B 38.24 -, juris Rn. 9, mit Verweis auf Beschluss vom 22. Februar 2008 - 5 B 208/07 - OVG NRW, Beschluss vom 10. April 2025 - 11 A 1414/25 -, juris Rn. 5 ff.; VG Köln, Urteil vom 22. Mai 2025 - 7 K 7608/24 -, juris Rn 22.
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