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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.1980 - 1 B 38.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3239
BVerwG, 01.02.1980 - 1 B 38.80 (https://dejure.org/1980,3239)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1980 - 1 B 38.80 (https://dejure.org/1980,3239)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1980 - 1 B 38.80 (https://dejure.org/1980,3239)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2270 (Ls.)
  • DÖV 1980, 767
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einlegungsort; Wiedereinsetzungsantrag; …

    Die mit Schriftsatz vom 2. März 2020 beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, weil die versäumte Rechtshandlung entgegen § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO nicht innerhalb der Antragsfrist von einem Monat nach Wegfall des Hindernisses (ordnungsgemäß) nachgeholt worden ist (zu § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO vgl. BVerwG, Beschl. v. 1. Februar 1980 - 1 B 38.80 -, DÖV 1980, 767 f.;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl., § 60 Rn. 33).
  • BVerwG, 05.01.1987 - 8 B 131.86

    Verspätete Nachholung der verabsäumten Rechtshandlung im Rahmen einer beantragten …

    Da der Kläger die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde versäumt hatte, gehörte zu der innerhalb der sich an den Wegfall des Hindernisses knüpfenden Zwei-Wochen-Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO nachzuholenden Rechtshandlung im Sinne des § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO auch die nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO vorgeschriebene Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. u.a. Beschlüsse vom 1. Februar 1980 - BVerwG 1 B 38.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 114 S. 68 und vom 19. August 1980 - BVerwG 9 B 1404.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 117 S. 69 ).
  • BVerwG, 29.02.1984 - 8 B 131.83

    Fristgemäße Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den …

    Der von den Bevollmächtigten des Klägers wegen Versäumung der Beschwerdefrist gestellte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 60 VwGO) kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil die Beschwerde einschließlich der nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO vorgeschriebenen Begründung - wie dargelegt - nicht ordnungsmäßig innerhalb der Frist gemäß § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO nachgeholt worden ist (vgl. Beschluß vom 1. Februar 1980 - BVerwG 1 B 38.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 114 S. 68).
  • BVerwG, 08.10.1981 - 9 B 10457.81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist - …

    Dies gilt auch, wenn die Beschwerde mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verbunden wird (BVerwG DÖV 1980, 767).
  • BVerwG, 21.02.1984 - 2 B 137.83

    Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen gerichtlicher Entscheidung über die …

    Nachdem der Kläger innerhalb der ab Zustellung des Beschlusses über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe am 10. Dezember 1983 laufenden Zweiwochenfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO, nämlich am 14. Dezember 1983, beim Berufungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt und diese in einer den Erfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise begründet hat (vgl. Beschluß vom 1. Februar 1980 - BVerwG 1 B 38.80 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 114] sowie Urteil vom 2. März 1967 - BVerwG 3 C 99.66 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 40]), ist ihm - auch ohne erneuten ausdrücklichen Antrag (§ 60 Abs. 2 Satz 4 VwGO) - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
  • BVerwG, 10.04.1981 - 1 B 42.81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichtzulassung einer Revision

    Demgemäß ist die Rechtshandlung im Sinne von § 60 Abs. 2 Satz 3 VwGO, sofern es sich um eine Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 3 VwGO handelt, nur "nachgeholt", wenn die Beschwerde innerhalb der Zweiwochenfrist nach § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO eingelegt und auch begründet worden ist (Beschluß vom 1. Februar 1980 - BVerwG 1 B 38.80 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 114 = DÖV 1980, 767).
  • BVerwG, 27.01.1983 - 9 B 44.83

    Versäumung der Beschwerdefrist - Zurechnung von Verschulden des …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mußte die Beschwerdebegründung als Teil der nachzuholenden Rechtshandlung ebenfalls innerhalb der Antragsfrist erfolgen (vgl. Beschluß vom 1. Februar 1980 - BVerwG 1 B 38.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 114).
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