Rechtsprechung
| BVerwG, 30.01.2001 - 1 B 39.01 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Beschwerde
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 18.10.2000 - 2 L 3383/99
- BVerwG, 30.01.2001 - 1 B 39.01
Wird zitiert von ... (6)
- VG Cottbus, 20.06.2024 - 5 K 525/24
Behauptete Zwangsrekrutierung durch Al-Schabaab, junger Mann, Kind aus …
Wegen gravierender Widersprüche und erheblicher Ungereimtheiten ist dem klägerischen Vorbringen nicht nur jede Glaubhaftigkeit abzusprechen (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 1 B 39.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259), sondern auch dem Kläger jede Glaubwürdigkeit. - VG Cottbus, 26.10.2023 - 5 K 2842/17
Äthiopien: Widersprüchliches Vorbringen; Keine Vorverfolgung; Keine drohende …
Wegen gravierender Widersprüche und erheblicher Ungereimtheiten ist dem klägerischen Vorbringen nicht nur jede Glaubhaftigkeit abzusprechen (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 1 B 39.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259), sondern auch dem Kläger jede Glaubwürdigkeit. - VG Cottbus, 07.03.2024 - 5 K 636/22
Genitalverstümmelung, keine der Abschiebung entgegenstehende familiäre Bindung, …
Wegen gravierender Widersprüche und erheblicher Ungereimtheiten ist dem klägerischen Vorbringen nicht nur jede Glaubhaftigkeit abzusprechen (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 1 B 39.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259), sondern darüber hinaus der Klägerin jede Glaubwürdigkeit.
- VG Cottbus, 25.10.2023 - 5 K 838/23
Äthiopien: Kein Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage
Wegen gravierender Widersprüche und erheblicher Ungereimtheiten ist dem klägerischen Vorbringen nicht nur jede Glaubhaftigkeit abzusprechen (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 1 B 39.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259), sondern auch der Klägerin jede Glaubwürdigkeit. - VG Cottbus, 27.04.2023 - 5 K 1035/18 Wegen gravierender Widersprüche und erheblicher Ungereimtheiten ist dem klägerischen Vorbringen nicht nur jede Glaubhaftigkeit abzusprechen (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 1 B 39.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259), sondern auch dem Kläger jede Glaubwürdigkeit.
- VG Cottbus, 01.02.2024 - 5 K 256/22
Gesunder, arbeitsfähiger Mann, kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG, …
Wegen gravierender Widersprüche und erheblicher Ungereimtheiten ist dem klägerischen Vorbringen nicht nur jede Glaubhaftigkeit abzusprechen (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 1 B 39.01 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 259), sondern auch dem Kläger jede Glaubwürdigkeit.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VG Schleswig, 03.07.2001 - 1 B 39/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
GenTG § 26
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beseitigung ungenehmigten Anbaus; Interessen an einer Verfügungsmöglichkeit über das heranreifende Erntegut; Verunreinigung des Saatguts ; Gentechnisch veränderter Mais; Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (gvO) ; Gutgläubige Landwirte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
Auszug aus VG Schleswig, 03.07.2001 - 1 B 39/01
Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (OVG Schleswig, Beschluß vom 06.08.1991 -4 M 109/91 -, SchlHA 1991, S. 220 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2000 - 21 B 1125/00
Vermarktung von Raps, der neben gentechnisch verändertem Raps angebaut worden …
Auszug aus VG Schleswig, 03.07.2001 - 1 B 39/01
Das OVG Münster hat in seinem Beschluss vom 31.8.2000 -21 B 1125/00- (NuR 2001, 104) hierzu betont, die Frage, ob eine Zufallsauskreuzung ein gentechnisch veränderter Organismus sei, bedürfe weiterer Klärung und Vertiefung im Hauptsacheverfahren.
- VG Augsburg, 29.03.2011 - Au 1 K 10.937
Vernichtung von Maispflanzen der gentechnisch veränderten Linie NK 603; Nachweis …
Schließlich erweist sich die Anordnung in Abwägung der genannten nicht abschätzbaren und möglicherweise irreversiblen Schäden an den Schutzgütern des § 1 GenTG einerseits und dem zwar nicht unerheblichen, aber letztlich begrenzten und ersetzbaren wirtschaftlichen Einbußen der Klägerin andererseits auch als angemessen (in diesem Sinne auch OVG Schleswig-Holstein vom 7.3.2008 Az. 13 ME 11/08 - RdNr. 30; VG Schleswig-Holstein vom 3.7.2001 Az. 1 B 39/01 - RdNr. 33).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".