Rechtsprechung
| BVerwG, 25.03.1996 - 1 B 40.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abwehr von Überfällen bei Waffentransporten - Voraussetzungen des waffenrechtlichen Bedürfnisbegriffs - Persönliches Interesse an der Verbesserung der Sicherheit durch den Besitz einer Schusswaffe - Öffentliches Interesse an möglichst wenigen Waffen "im Volk"
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3089/94
- BVerwG, 25.03.1996 - 1 B 40.96
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73
Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast - …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1996 - 1 B 40.96
Will der Antragsteller sich wie die Klägerin mit der Waffe vor Angriffen auf bestimmte Rechtsgüter schützen, bedarf es folglich einer Abwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schußwaffe und dem öffentlichen Interesse daran, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).In anderen Fällen, in denen die Schußwaffe Verteidigungszwecken dienen soll, beispielsweise bei Angriffen auf Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz, sind jedenfalls auch diese Anforderungen zu stellen, wie in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt ist (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 S. 65).
Mit der befürchteten Rechtsgutverletzung muß aber aufgrund von Erfahrungen wesentlich mehr als bei dem Durchschnitt der Bevölkerung zu rechnen sein (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]).
- BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1996 - 1 B 40.96
Der Tatrichter verletzt seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn er von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. z.B. Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 m.w.N.). - BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 153.92
Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mangels Bedürfnis - Glaubhaftmachung …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1996 - 1 B 40.96
In anderen Fällen, in denen die Schußwaffe Verteidigungszwecken dienen soll, beispielsweise bei Angriffen auf Rechtsgüter wie Freiheit, Eigentum und Besitz, sind jedenfalls auch diese Anforderungen zu stellen, wie in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt ist (BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73]; Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 S. 65). - BVerwG, 31.08.1995 - 1 B 244.94
Anforderungen an die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für ein …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1996 - 1 B 40.96
Daß dieses Interesse hier ebenfalls darauf zielt, möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen zu lassen, ändert nichts an der gesetzgeberischen Grundentscheidung in § 32 Abs. 1 Nr. 3 WaffG, die eine überdurchschnittliche Gefährdung des zu schützenden Rechtsguts voraussetzt (vgl. Beschluß vom 31. August 1995 - BVerwG 1 B 244.94 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 73).
- BVerwG, 27.11.1997 - 1 C 16.97
Waffenrechtliches Bedürfnis; Sportschütze; Kurzwaffen; Leistungsschütze.
In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist anerkannt, daß dem waffenrechtlichen Bedürfnisbegriff eine Abwägung zwischen dem jeweiligen persönlichen Interesse des Antragstellers und dem öffentlichen Interesse daran zugrunde liegt, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (Urteil vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 ; Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 5.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 66 S. 58; Beschluß vom 22. September 1993 - BVerwG 1 B 153.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 67 S. 65; Beschluß vom 25. März 1996 - BVerwG 1 B 40.96 -).
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