Rechtsprechung
| BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereinreise ohne Sichtvermerk - Ablauf der Aufenthaltserlaubnis - Negativschranke - Inländische Ausländerbehörde - Heimataufenthalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 23.06.1987 - 6 K 266/85
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.1988 - 13 S 2041/87
- BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89
Papierfundstellen
- NVwZ 1989, 671 (Ls.)
- DÖV 1989, 996
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84
Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89
Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß die in der erwähnten Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auch gelten, wenn der Ausländer zuvor längere Zeit erlaubt im Bundesgebiet gelebt hat (vgl. z.B. Beschluß vom 26. Januar 1984 - BVerwG 1 B 12.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 52 m.w.N.), und zwar selbst dann, wenn er - wie der Kläger nach seinem Vorbringen - das Bundesgebiet nur aus einem vorübergehenden Grund verlassen hat (Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116).Als Einzelfallfrage verleiht sie deswegen in der Regel und so auch hier einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Beschluß vom 26. Januar 1984 - BVerwG 1 B 12.84 - a.a.O.).
- BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78
Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung - …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89
Greift die Negativschranke ein, so ist für ein ausländerbehördliches Ermessen kein Raum (BVerwGE 61, 105 [BVerwG 21.10.1980 - 1 C 19/78]). - BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89
Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, daß es regelmäßig nicht dem im Rahmen der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]) widerspricht, einen ohne erforderlichen Sichtvermerk eingereisten Ausländer selbst bei wohlbegründeter Inanspruchnahme des durch Art. 6 GG vermittelten aufenthaltsrechtlichen Schutzes auf das Sichtvermerksverfahren zu verweisen (BVerfG - Vorprüfungsausschuß - Beschluß vom 7. November 1984 - 2 BvR 1299/84 - NVwZ 1985, 260; Kammerbeschluß vom 17. Dezember 1987 - 2 BvR 655/87 -).
- BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84
Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89
Der Kläger ist der Ansicht, die Rechtsprechung, nach der die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG bei einer Einreise ohne den gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG erforderlichen Sichtvermerk regelmäßig die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die inländische Ausländerbehörde ausschließt (vgl. BVerwGE 57, 252 [BVerwG 30.01.1979 - 1 C 56/77]; 70, 54 ; 75, 20 ), betreffe nicht die Wiedereinreise von Ausländern, die ständig im Bundesgebiet leben, wenn ihre befristete Aufenthaltserlaubnis während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts abläuft. - BVerfG, 07.11.1984 - 2 BvR 1299/84
Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung über das Bleiberecht vom Vorliegen eines …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89
Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, daß es regelmäßig nicht dem im Rahmen der Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]) widerspricht, einen ohne erforderlichen Sichtvermerk eingereisten Ausländer selbst bei wohlbegründeter Inanspruchnahme des durch Art. 6 GG vermittelten aufenthaltsrechtlichen Schutzes auf das Sichtvermerksverfahren zu verweisen (BVerfG - Vorprüfungsausschuß - Beschluß vom 7. November 1984 - 2 BvR 1299/84 - NVwZ 1985, 260; Kammerbeschluß vom 17. Dezember 1987 - 2 BvR 655/87 -). - BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86
Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis - Einreise ohne Visum - Sichtvermerk - …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89
Der Kläger ist der Ansicht, die Rechtsprechung, nach der die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG bei einer Einreise ohne den gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG erforderlichen Sichtvermerk regelmäßig die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die inländische Ausländerbehörde ausschließt (vgl. BVerwGE 57, 252 [BVerwG 30.01.1979 - 1 C 56/77]; 70, 54 ; 75, 20 ), betreffe nicht die Wiedereinreise von Ausländern, die ständig im Bundesgebiet leben, wenn ihre befristete Aufenthaltserlaubnis während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts abläuft. - BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77
Überprüfung einer Ermessensentscheidung
Auszug aus BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89
Der Kläger ist der Ansicht, die Rechtsprechung, nach der die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG bei einer Einreise ohne den gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG erforderlichen Sichtvermerk regelmäßig die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die inländische Ausländerbehörde ausschließt (vgl. BVerwGE 57, 252 [BVerwG 30.01.1979 - 1 C 56/77]; 70, 54 ; 75, 20 ), betreffe nicht die Wiedereinreise von Ausländern, die ständig im Bundesgebiet leben, wenn ihre befristete Aufenthaltserlaubnis während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts abläuft. - BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78
Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach einer gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89
Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß die in der erwähnten Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auch gelten, wenn der Ausländer zuvor längere Zeit erlaubt im Bundesgebiet gelebt hat (vgl. z.B. Beschluß vom 26. Januar 1984 - BVerwG 1 B 12.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 52 m.w.N.), und zwar selbst dann, wenn er - wie der Kläger nach seinem Vorbringen - das Bundesgebiet nur aus einem vorübergehenden Grund verlassen hat (Beschluß vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - NJW 1979, 1116). - BVerwG, 29.04.1987 - 1 B 46.87
Sichtvermerkszwang für Ausländer in Fällen des Ehegattennachzugs - Verstoß gegen …
Auszug aus BVerwG, 08.03.1989 - 1 B 41.89
Davon ist das Bundesverwaltungsgericht namentlich in Fällen des Familiennachzugs stets ausgegangen (Beschluß vom 29. April 1987 - BVerwG 1 B 46.87 - InfAuslR 1987, 277 m.w.N.).
- OVG Thüringen, 25.05.2005 - 3 EO 114/05
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Ausreisehindernis; Abschiebungshindernis; …
N.; ferner BVerwG, Beschluss vom 8. März 1989 - 1 B 41.89 - InfAuslR 1989, 158 = DÖV 1989, 996 m . - BVerwG, 18.12.1995 - 1 B 152.95
Vereinbarkeit der Verweisung eines Ausländers auf die Einholung des …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist indes geklärt, daß die Verweisung auf die Einholung des erforderlichen Visums, wie sie jetzt in § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG vorgeschrieben ist, mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG grundsätzlich vereinbar ist (BVerwGE 70, 54; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 1 B 41.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 97; Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 3 = InfAuslR 1995, 6). - BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine derartige Verweisung auf die Einholung des erforderlichen Visums mit Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbar ist (BVerwGE 70, 54; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 1 B 41.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 97).
- BVerwG, 02.12.1994 - 1 B 123.94
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bayerischen …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich geklärt, daß auch die etwaige wohlbegründete Berufung auf Art. 6 GG einen Ausländer in aller Regel nicht von der Verpflichtung freistellt, die einfachgesetzlich vorgeschriebenen Vorschriften zur Verwirklichung seines Einreisewunsches zu beachten (vgl. BVerwGE 70, 54; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 1 B 41.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 97; Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 -). - BVerwG, 15.12.1995 - 1 B 189.95
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine derartige Verweisung auf die Einholung des erforderlichen Visums mit Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbar ist (BVerwGE 70, 54 [BVerwG 31.08.1984 - 1 B 99/84]; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 1 B 41.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 97; Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 3). - BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 116.89
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Es ist gleichwohl in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 29. April 1907 - BVerwG 1 B 46.87 - InfAuslR 1987, 277; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 1 B 41.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 97 = NVwZ 1989, 671) zu dem Ergebnis gelangt, der Verstoß gegen die Sichtvermerksvorschriften stehe auch unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie nach Art. 6 GG der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegen (Berufungsurteil S. 7 f.). - OVG Bremen, 24.08.1989 - 1 B 62/89
Einreise eines Ausländers in die Bundesrepublik ohne den erforderlichen …
Ob dem auch ... dann ... zu folgen ist, wenn aufgrund der einschlägigen Verwaltungsvorschriften zweifelsfrei feststeht, daß der Familiennachzug zu gestatten ist (vgl. Ausländererlaß der Antragsgegnerin, Ziff. 2.3.6; in dieser Richtung auch Hess. VGH, Beschl.v. 8.12.1988 - 12 TH 2512/87 - und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl.v. 28.11.1986 - 18 B 2573/86 - a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urt.v. 9.3.1988, InfAuslR 1988, 218, und BVerwG, Beschl.v. 8.3.1989, InfAuslR 1989, 158), bedarf hier keiner Entscheidung. - BVerwG, 07.02.1997 - 1 B 25.97
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Verweisung auf die Einholung des erforderlichen Visums mit Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbar ist (vgl. BVerwGE 70, 54 [BVerwG 31.08.1984 - BVerwG 1 B 99.84]; Beschluß vom 8. März 1989 - BVerwG 1 B 41.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 97).
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| OVG Berlin, 12.06.1991 - 1 B 41.89 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 12.06.1991 - 1 B 41.89
- BVerwG, 27.09.1991 - 3 B 99.91
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